Zulassung zum Masterstudium Pflegewissenschaft

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist.


Vorstudien für das Masterstudium Pflegewissenschaft

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

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  • Kultur- und Sozialanthropologie (Bachelor) MIT Fachausbildung im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen. 

  • Politikwissenschaft (Bachelor) MIT Fachausbildung im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen. 

  • Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (Bachelor) MIT Fachausbildung im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Soziologie (Bachelor) MIT Fachausbildung im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen. 

  • Abschlüsse außerhalb der Fakultät für Sozialwissenschaften (Bachelor) MIT Fachausbildung im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege

    Zulassung mit oder ohne Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall überprüft.

  • Alle Studienabschlüsse (Bachelor) OHNE Fachausbildung im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege

    Keine Zulassung möglich.

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

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  • FH Campus Wien: Gesundheits- und Krankenpflege (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Fachhochschule: im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Fachhochschule und Universitäten: im Bereich Ergotherapie (Bachelor)

    Zulassung ohne oder mit Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft.

  • Fachhochschule und Universitäten: im Bereich Hebammenwesen (Bachelor)

    Zulassung ohne oder mit Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft.

  • Fachhochschule und Universitäten: im Bereich Physiotherapie (Bachelor)

    Zulassung ohne oder mit Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft.

  • Universitäten: im Bereich Gesundheits- und Pflegewissenschaft (Bachelor; inklusive Kombistudium)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Universitäten: im Bereich Pflegewissenschaft (Bachelor inklusive Kombistudium)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

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  • Fachhochschule und Universitäten: im Bereich Ergotherapie (Bachelor)

    Zulassung ohne oder mit Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft.

  • Fachhochschule und Universitäten: im Bereich Hebammenwesen (Bachelor)

    Zulassung ohne oder mit Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft.

  • Fachhochschule und Universitäten: im Bereich Physiotherapie (Bachelor)

    Zulassung ohne oder mit Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft.

  • Universitäten: im Bereich Gesundheits- und Pflegewissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne und mit Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft.

  • Universitäten: im Bereich Pflegewissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne und mit Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft.

4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern

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  • Fachhochschule und Universitäten: im Bereich Ergotherapie (Bachelor)

    Zulassung ohne oder mit Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft.

  • Fachhochschule und Universitäten: im Bereich Hebammenwesen (Bachelor)

    Zulassung ohne oder mit Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft.

  • Fachhochschule und Universitäten: im Bereich Physiotherapie (Bachelor)

    Zulassung ohne oder mit Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft.

  • Universitäten: im Bereich Gesundheits- und Pflegewissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne und mit Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft.

  • Universitäten: im Bereich Pflegewissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne und mit Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft.