Änderungen im Studienrecht ab Wintersemester 2022/23

Mit 1. Oktober 2022 tritt die Novelle des Universitätsgesetzes (UG 2002) in Kraft. Die Änderungen betreffen auch Sie.

Teile der Novelle haben weitreichende, studienrelevante Auswirkungen - unabhängig davon, ob Sie gerade studieren oder wieder studieren wollen.

Das ändert sich für alle Studierenden der Universität Wien

Zahlungsfrist für den Studien-/ÖH-Beitrag

Die Zahlungsfrist endet einen Monat früher als bisher. Sie erhalten wie gewohnt jedes Semester eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Beachten Sie die neuen Deadlines und zahlen Sie frühzeitig ein:

Das ändert sich für alle, die im Wintersemester 2022/23 ihr Studium abschließen wollen

Die verkürzte Frist (siehe oben) hat auch Auswirkungen auf die Einzahlung des Studien-/ÖH-Beitrags bei Studienabschluss.

Wenn Sie Ihr Studium bis 31. Oktober abschließen, müssen Sie nicht mehr für das Wintersemester einzahlen. Haben Sie bereits gezahlt, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung des Studien-/ÖH-Beitrags stellen. Schließen Sie Ihr Studium erst danach ab, ist die Rückerstattung nicht möglich.

Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Studium im Sommersemester bis 31. März abschließen.

Das ändert sich für alle Studierenden, die in der STEOP sind

Nachdem eine STEOP-Prüfung viermal negativ beurteilt wurde, verlieren Sie die Zulassung zu diesem Studium. Eine Wiederaufnahme dieses Studiums an der Universität Wien ist nicht möglich. Der Ausschluss gilt rückwirkend, wenn Sie die STEOP vor Wintersemester 2022/23 nicht bestanden und das betroffene Studium bis dahin auch nicht wiederaufgenommen haben. Sie sind auch von jenen Studien ausgeschlossen, in deren Curriculum dieselbe, viermal negativ beurteilte Prüfung vorgesehen ist.

Das ändert sich für alle, die ein Studium beginnen möchten

16 ECTS Mindeststudienleistung

Für Bachelor- und Diplomstudien, zu denen Sie ab Wintersemester 2022/23 zugelassen werden, müssen Sie eine Mindeststudienleistung von 16 ECTS innerhalb von vier Semestern erbringen. Andernfalls erlischt die Zulassung zum Studium. Eine Wiederaufnahme ist erst nach zwei Studienjahren (= vier Semester) möglich. Das gilt auch, wenn Sie ein Studium wechseln, dazu- oder wiederaufnehmen möchten.

Anerkennungen

Anerkennungen von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen wurden mit der UG-Novelle teilweise neu geregelt.

Es wurden neue Bewertungskriterien eingeführt, Fristen für die Antragstellung festgelegt, einige formale Kriterien fallengelassen und die Anerkennung von Tätigkeiten und Qualifikationen ermöglicht.