Aufnahme-/Eignungsverfahren mit Beeinträchtigung

Piktogramm Aufnahmeverfahren

Zu einigen Studien an der Universität Wien können Sie nur nach positiver Absolvierung eines Aufnahmeverfahrens (AV) zugelassen werden. Bei Lehramtsstudien gibt es ein Eignungsverfahren (EV). Zentraler Teil dieser Verfahren ist ein standardisierter schriftlicher Aufnahmetest.

Wenn Sie aufgrund einer nachweisbaren Beeinträchtigung Schwierigkeiten mit der Testdurchführung haben, können Sie Bedarf für eine Adaptierung des Tests melden.

Da jede Form der Beeinträchtigung individuell ist (oder sich durch eine weitere Beeinträchtigung verstärken kann), werden die Adaptierungsmöglichkeiten individuell besprochen. Danach wird die technische Umsetzbarkeit geprüft.

  • Entweder werden Sie dann zur Teilnahme am Aufnahme-/Eignungstest (mit Adaptierung) eingeladen

  • oder Sie erhalten eine Mitteilung über die Ausnahme vom Aufnahme-/Eignungstest und Einladung zur direkten persönlichen Zulassung am Schalter (d.h. Studienplatzgarantie ohne Teilnahme am Test).

Beeinträchtigungen, Schwierigkeiten und Adaptierungsmöglichkeiten beim AV/EV

Beispiele

  • Grobmotorik: Person nutzt Rollstuhl und benötigt daher einen rollstuhlgeeigneten, breiteren und unterfahrbaren Tisch.
  • Feinmotorik: Person mit Spasmen oder Muskelschwäche hat Schwierigkeiten beim Ankreuzen und benötigt daher ein Großdruck-Formular oder eine Schablone.
  • Hörbeeinträchtigung: Person mit Schwerhörigkeit kann Durchsagen im Saal nicht (gut) hören, benötigt daher: Wiederholungen und ggf. schriftliche Mitteilung durch zugeteilte Aufsichtsperson im Saal.
  • Sehbeeinträchtigung: Person mit Sehschwäche, für die klein Gedrucktes nicht lesbar ist, benötigt Großdrucke oder die Gestattung einer Leselupe.
  • Kognitive oder psychische Beeinträchtigung: Person hat Phobien bezüglich räumlicher Settings, z.B. Angst an einem bestimmten Sitzplatz, benötigt daher einen reservierten Sitzplatz an gewünschter Stelle.
  • Teilleistungsstörung: Person hat Schwierigkeiten beim Lesen der Dokumente: benötigt daher spezielle Druck- oder Schriftstile am Prüfungsbogen.

Bedarfsmeldung und Umsetzung

  • Stellen Sie innerhalb der Registrierungsfrist in u:space den Antrag auf Zulassung zu einem Studium mit Aufnahme-/Eignungsverfahren. Im letzten Schritt bekommen Sie die Möglichkeit, über einen Link in einem Zusatzformular Ihren Bedarf für Adaptierungen oder spezielle Vorkehrungen zu übermitteln.

  • Innerhalb der nächsten Wochen wird der Kontakt mit Ihnen aufgenommen. Hierbei werden Rückfragen oder die Notwendigkeit fachärztlicher Nachweise geklärt.

 Benötigte Online-Formulare

  • Bedarfsmeldung: Link in u:space (am Ende der Registrierung zum Studium)
  • Rückerstattung Kostenbeitrag: Kontaktformular

Rückerstattung des Kostenbeitrags für das Aufnahme-/ Eignungsverfahren

Falls Sie vom Test ausgenommen wurden, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular (Thema: Aufnahme-/Eignungsverfahren) an die zuständige Stelle, um den Kostenbeitrag von 50 EUR für den Aufnahmetest rückerstattet zu bekommen.

 Termine und Fristen

Die Frist für die Bedarfsmeldung für Adaptierungen, ist dieselbe wie die Registrierungsfrist für das jeweilige Studium und zwischen dem 01.März bis 05.Juni 2023 (für Bachelor- und Diplomstudien).

Sämtliche Informationen zum Aufnahmeverfahren finden Sie auf der Seite "Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren".

Fachärztlicher Nachweis

Für die Test-Adaptierungen beim Aufnahme-/Eignungsverfahren benötigt die Universität Wien in vielen Fällen einen Nachweis über die Beeinträchtigung.

Sie können die relevanten Informationen über die Art der Beeinträchtigung im oben genannten Zusatzformular angeben. Danach wird mit Ihnen der Kontakt aufgenommen, mit der Bitte um einen fachärztlichen Nachweis.

Bitte beachten Sie dafür die Informationen zu ärztlichen Nachweisen an der Universität Wien.