Begriffs-ABC

Auf dieser Seite finden Sie studienrelevante Begriffe und Abkürzungen, die Ihnen im Studienalltag immer wieder begegnen werden.

 

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Suche in den Begriffen nach ...

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

A

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

B

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

C

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

D

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

E

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

F

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

G

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

H

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

I

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

J

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

K

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

L

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

M

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

N

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

O

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

P

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

Q

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

R

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

S

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

T

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

U

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

V

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

W

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

X

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

Y

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück

Z

Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags

Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. 

Weiterführende Links:

« Zurück