Begriffs-ABC

Auf dieser Seite finden Sie studienrelevante Begriffe und Abkürzungen, die Ihnen im Studienalltag immer wieder begegnen werden.

 

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positive Beurteilung

Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

Sie sollten die geplante Wiederholung innerhalb von 6 Monaten melden. Nehmen Sie diese Gelegenheit nicht in Anspruch, besteht keine spätere Möglichkeit zur Wiederholung.

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A

positive Beurteilung

Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

Sie sollten die geplante Wiederholung innerhalb von 6 Monaten melden. Nehmen Sie diese Gelegenheit nicht in Anspruch, besteht keine spätere Möglichkeit zur Wiederholung.

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B

positive Beurteilung

Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

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C

positive Beurteilung

Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

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D

positive Beurteilung

Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

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E

positive Beurteilung

Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

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F

positive Beurteilung

Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

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G

positive Beurteilung

Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

Sie sollten die geplante Wiederholung innerhalb von 6 Monaten melden. Nehmen Sie diese Gelegenheit nicht in Anspruch, besteht keine spätere Möglichkeit zur Wiederholung.

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H

positive Beurteilung

Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

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I

positive Beurteilung

Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

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J

positive Beurteilung

Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

Sie sollten die geplante Wiederholung innerhalb von 6 Monaten melden. Nehmen Sie diese Gelegenheit nicht in Anspruch, besteht keine spätere Möglichkeit zur Wiederholung.

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K

positive Beurteilung

Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

Sie sollten die geplante Wiederholung innerhalb von 6 Monaten melden. Nehmen Sie diese Gelegenheit nicht in Anspruch, besteht keine spätere Möglichkeit zur Wiederholung.

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L

positive Beurteilung

Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

Sie sollten die geplante Wiederholung innerhalb von 6 Monaten melden. Nehmen Sie diese Gelegenheit nicht in Anspruch, besteht keine spätere Möglichkeit zur Wiederholung.

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M

positive Beurteilung

Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

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N

positive Beurteilung

Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

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O

positive Beurteilung

Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

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P

positive Beurteilung

Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

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Q

positive Beurteilung

Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

Sie sollten die geplante Wiederholung innerhalb von 6 Monaten melden. Nehmen Sie diese Gelegenheit nicht in Anspruch, besteht keine spätere Möglichkeit zur Wiederholung.

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R

positive Beurteilung

Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

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S

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Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

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T

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Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

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U

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Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

Sie sollten die geplante Wiederholung innerhalb von 6 Monaten melden. Nehmen Sie diese Gelegenheit nicht in Anspruch, besteht keine spätere Möglichkeit zur Wiederholung.

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V

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Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

Sie sollten die geplante Wiederholung innerhalb von 6 Monaten melden. Nehmen Sie diese Gelegenheit nicht in Anspruch, besteht keine spätere Möglichkeit zur Wiederholung.

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W

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Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

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X

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Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

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Y

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Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

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