Begriffs-ABC

Auf dieser Seite finden Sie studienrelevante Begriffe und Abkürzungen, die Ihnen im Studienalltag immer wieder begegnen werden.

 

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Suche in den Begriffen nach ...

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

A

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

B

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

C

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

D

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

E

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

F

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

G

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

H

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

I

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

J

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

K

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

L

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

M

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

N

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

O

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

P

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

Q

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

R

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

S

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

T

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

U

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

V

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

W

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

X

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

Y

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück

Z

Toleranzsemester

EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.

Weiterführende Links:

« Zurück