Fristen
Sie interessieren sich für ein Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium an der Universität Wien?
Dann ist es wichtig, dass Sie diese zwei Fristen kennen:
- Antragsfrist: In diesem Zeitraum bewerben Sie sich für Ihr Wunschstudium.
- Zulassungsfrist: Nach Ihrer Bewerbung schließen Sie innerhalb dieser Frist das Zulassungsverfahren ab.
Welche Fristen für Sie gelten, erklären wir Ihnen auf dieser Website.
Antragsfrist nicht versäumen!
Wenn Sie Ihren Antrag nicht rechtzeitig stellen, können Sie das Zulassungsverfahren nicht abschließen.
Was mache ich in welcher Frist?
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Antragsfrist
Die Antragsfrist ist der Zeitraum, in dem Sie sich an der Universität Wien für ein Studium bewerben. Dafür stellen Sie den Antrag auf Zulassung.
Innerhalb der Antragsfrist stellen Sie Ihren Antrag, wenn Sie ein Studium beginnen, wechseln, zusätzlich aufnehmen oder wiederaufnehmen.
Unser Tipp: Bewerben Sie sich gleich zu Beginn der Antragsfrist! Sobald die Zulassungsfrist startet, können Sie das Zulassungsverfahren rasch abschließen.
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Zulassungsfrist
Innerhalb der Zulassungsfrist schließen Sie alle erforderlichen Schritte im Zulassungsverfahren ab.
Beachten Sie: Dafür müssen Sie innerhalb der Antragsfrist einen Antrag auf Zulassung gestellt haben und alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Unser Tipp: Schließen Sie das Zulassungsverfahren so früh wie möglich ab. So starten Sie gut in Ihr Studium!
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Bachelor-/Diplomstudien
Im folgenden Abschnitt finden Sie die Antrags- und Zulassungsfristen für Bachelor- und Diplomstudien. Achtung: Es gibt unterschiedliche Fristen für Studien mit oder ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren.
Unsicher, ob in Ihrem Studium ein Aufnahme-/Eignungsverfahren durchgeführt wird? Schauen Sie auf unserer Seite zu den Aufnahme- und Eignungsverfahren nach.
Fristen für Bachelor- und Diplomstudien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren
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Antragsfrist EU/EWR, Schweiz
Fristen für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und gleichgestellte Drittstaatsangehörige
- Wintersemester 2026/27:
22. Juni bis 5. September 2026 - Sommersemester 2027:
16. November 2026 bis 5. Februar 2027
- Wintersemester 2026/27:
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Antragsfrist Nicht-EU/EWR
Fristen für Personen mit Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Landes
- Wintersemester 2026/27:
22. Juni bis 3. August 2026 - Sommersemester 2027:
16. November 2026 bis 7. Jänner 2027
- Wintersemester 2026/27:
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Antragsfrist Sport- und Bewegungswissenschaft
Fristen unabhängig von der Staatsangehörigkeit
- Wintersemester 2026/27:
2. März bis 4. Mai 2026 - Sommersemester 2027:
16. November 2026 bis 7. Jänner 2027
Achtung: Für die Zulassung zu diesem Studium benötigen Sie die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung.
- Wintersemester 2026/27:
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Zulassungsfrist
Fristen unabhängig von der Staatsangehörigkeit
- Wintersemester 2026/27:
13. Juli bis 31. Oktober 2026 - Sommersemester 2027:
11. Jänner bis 31. März 2027
- Wintersemester 2026/27:
Fristen für Bachelor- und Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren
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Antragsfrist
Frist unabhängig von der Staatsangehörigkeit, einmal pro Studienjahr
- Studienjahr 2026/27:
2. März bis 4. Mai 2026
- Studienjahr 2026/27:
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Zulassungsfrist
Fristen unabhängig von der Staatsangehörigkeit
- Wintersemester 2026/27:
13. Juli bis 31. Oktober 2026 - Sommersemester 2027:
11. Jänner bis 31. März 2027
- Wintersemester 2026/27:
Masterstudien
Im folgenden Abschnitt finden Sie die Antrags- und Zulassungsfristen für Masterstudien. Achtung: Es gibt unterschiedliche Fristen für Studien mit oder ohne Aufnahmeverfahren.
Unsicher, ob in Ihrem Studium ein Aufnahmeverfahren durchgeführt wird? Schauen Sie im Master Access Guide (MAG) nach.
Fristen für Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren
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Antragsfrist EU/EWR, Schweiz
Fristen für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und gleichgestellte Drittstaatsangehörige
- Wintersemester 2026/27:
22. Juni bis 5. September 2026 - Sommersemester 2027:
16. November 2026 bis 5. Februar 2027
- Wintersemester 2026/27:
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Antragsfrist Nicht-EU/EWR
Fristen für Personen mit Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Landes
- Wintersemester 2026/27:
22. Juni bis 3. August 2026 - Sommersemester 2027:
16. November 2026 bis 7. Jänner 2027
- Wintersemester 2026/27:
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Zulassungsfrist
Fristen unabhängig von der Staatsangehörigkeit
- Wintersemester 2026/27:
13. Juli bis 31. Oktober 2026 - Sommersemester 2027:
11. Jänner bis 31. März 2027
- Wintersemester 2026/27:
Fristen für Masterstudien mit Aufnahmeverfahren
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Antragsfrist
Frist unabhängig von der Staatsangehörigkeit, einmal pro Studienjahr
- Studienjahr 2026/27:
2. März bis 7. April 2026
- Studienjahr 2026/27:
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Zulassungsfrist
Fristen unabhängig von der Staatsangehörigkeit
- Wintersemester 2026/27
13. Juli bis 31. Oktober 2026 - Sommersemester 2027
11. Jänner bis 31. März 2027
- Wintersemester 2026/27
Fachgleiches Masterstudium
Sie haben Ihr Bachelorstudium an der Universität Wien abgeschlossen und möchten ein fachgleiches Masterstudium ohne Aufnahmeverfahren beginnen? Die folgenden Fristen gelten, wenn Ihr Studium jedenfalls fachlich in Frage kommt. Ob das der Fall ist, sehen Sie im Curriculum des Masterstudiums.
Achtung: Wenn qualitative Zulassungsbedingungen (QZB), Sprachkenntnisse oder andere zusätzliche Erfordernisse vorgesehen sind, müssen Sie die Antragsfrist einhalten. Informieren Sie sich darüber im Master Access Guide (MAG). Wählen Sie dort in der Liste Ihr Wunschstudium aus.
- Wintersemester 2026/27:
22. Juni bis 31. Oktober 2026 - Sommersemester 2027:
16. November 2026 bis 31. März 2027
Sonderfall: Tagesaktuelle Zulassung zu fachgleichen Masterstudien