Beglaubigung
Ob Sie Ihre Dokumente vor der Bewerbung beglaubigen und übersetzen lassen müssen, hängt davon ab, aus welchem Land diese stammen. Hier erfahren Sie, welche Vorgaben für Ihre Dokumente gelten.
Diese Dokumente müssen Sie beglaubigen lassen
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Für Bachelor-/Diplomstudien
Sie brauchen eine Beglaubigung für:
- alle Seiten Ihres Reifezeugnisses
- Transkripte, Sammelzeugnisse oder Diplome, falls Sie schon studiert haben
- gegebenenfalls Nachweis der nationalen Hochschulaufnahmeprüfung
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Für Masterstudien
Sie brauchen eine Beglaubigung für:
- Ihre Studienabschlussurkunde und
- die dazugehörigen Notentranskripte/das Diploma Supplement
- gegebenenfalls Nachweis der nationalen Hochschulaufnahmeprüfung
Diese Beglaubigungen brauchen Sie
Suchen Sie in der Länderliste das Ausstellungsland Ihrer Dokumente und informieren Sie sich über die erforderliche Beglaubigung. Dokumente aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz sind von allen Beglaubigungsvorschriften ausgenommen.
- Afghanistan: volle diplomatische Beglaubigung (vorübergehend ausgesetzt)
- Ägypten: volle diplomatische Beglaubigung
- Albanien: Apostille
- Algerien: volle diplomatische Beglaubigung
- Andorra: Apostille
- Angola: Apostille
- Antigua und Barbuda: Apostille
- Äquatorialguinea: volle diplomatische Beglaubigung (vorübergehend ausgesetzt)
- Argentinien: Apostille
- Armenien: Apostille
- Aserbaidschan: Apostille
- Äthiopien: volle diplomatische Beglaubigung
- Australien: Apostille
- Bahamas: Apostille
- Bahrain: Apostille
- Bangladesch: volle diplomatische Beglaubigung
- Barbados: Apostille
- Belize: Apostille
- Benin: volle diplomatische Beglaubigung
- Bhutan: volle diplomatische Beglaubigung
- Bolivien: Apostille
- Bosnien-Herzegowina: keine diplomatische Beglaubigung
- Botswana: Apostille
- Brasilien: Apostille
- Brunei Darussalam: Apostille
- Burkina Faso: volle diplomatische Beglaubigung
- Burundi: volle diplomatische Beglaubigung (vorübergehend ausgesetzt)
- Cabo Verde: Apostille
- Chile: Apostille
- China: Apostille
- Zusätzlich zur Beglaubigung durch eine Apostille, müssen Dokumente aus China von der akademischen Prüfstelle der deutschen Botschaft in Peking überprüft werden.
- China (Hongkong): Apostille
- Costa Rica: Apostille
- Côte d'Ivoire: volle diplomatische Beglaubigung
- Dominica: Apostille
- Dominikanische Republik: Apostille
- Dschibuti: volle diplomatische Beglaubigung
- Ecuador: Apostille
- El Salvador: Apostille
- Eritrea: volle diplomatische Beglaubigung
- Eswatini: Apostille
- Fidschi: Apostille
- Gabun: volle diplomatische Beglaubigung
- Gambia: volle diplomatische Beglaubigung
- Georgien: Apostille
- Ghana: volle diplomatische Beglaubigung
- Grenada: Apostille
- Guatemala: Apostille
- Guinea: volle diplomatische Beglaubigung
- Guinea-Bissau: volle diplomatische Beglaubigung
- Guyana: Apostille
- Haiti: volle diplomatische Beglaubigung
- Honduras: Apostille
- Indien: Apostille
- Indonesien: Apostille
- Irak: volle diplomatische Beglaubigung (vorübergehend ausgesetzt)
- Iran: volle diplomatische Beglaubigung
- Israel: Apostille
- Jamaika: Apostille
- Japan: Apostille
- Jemen: volle diplomatische Beglaubigung
- Jordanien: volle diplomatische Beglaubigung
- Kambodscha: volle diplomatische Beglaubigung
- Kamerun: volle diplomatische Beglaubigung
- Kanada: Apostille
- Kasachstan: Apostille
- Katar: volle diplomatische Beglaubigung
- Kenia: volle diplomatische Beglaubigung
- Kirgisistan: volle diplomatische Beglaubigung
- Kiribati: volle diplomatische Beglaubigung
- Kolumbien: Apostille
- Komoren: volle diplomatische Beglaubigung (vorübergehend ausgesetzt)
- Kongo: volle diplomatische Beglaubigung (vorübergehend ausgesetzt)
- Kongo (Demokratische Republik): volle diplomatische Beglaubigung (vorübergehend ausgesetzt)
- Korea (Republik): Apostille
- Korea (Demokratische Volksrepublik): volle diplomatische Beglaubigung (vorübergehend ausgesetzt)
- Kosovo: volle diplomatische Beglaubigung
- Kuba: volle diplomatische Beglaubigung
- Kuwait: volle diplomatische Beglaubigung
- Laos: volle diplomatische Beglaubigung
- Lesotho: Apostille
- Libanon: volle diplomatische Beglaubigung
- Liberia: Apostille
- Libyen: volle diplomatische Beglaubigung
- Macao: Apostille
- Madagaskar: volle diplomatische Beglaubigung
- Malawi: Apostille
- Malaysia: volle diplomatische Beglaubigung
- Malediven: volle diplomatische Beglaubigung
- Mali: volle diplomatische Beglaubigung
- Marokko: Apostille
- Marshallinseln: Apostille
- Mauretanien: volle diplomatische Beglaubigung
- Mauritius: Apostille
- Mexiko: Apostille
- Mikronesien: volle diplomatische Beglaubigung
- Moldau (Republik): Apostille
- Monaco: Apostille
- Mongolei: volle diplomatische Beglaubigung
- Montenegro: keine diplomatische Beglaubigung
- Mosambik: Apostille
- Myanmar: volle diplomatische Beglaubigung (vorübergehend ausgesetzt)
- Namibia: Apostille
- Nauru: volle diplomatische Beglaubigung
- Nepal: volle diplomatische Beglaubigung
- Neuseeland: Apostille
- Nicaragua: Apostille
- Niger: volle diplomatische Beglaubigung
- Nigeria: volle diplomatische Beglaubigung
- Niue: Apostille
- Nordmazedonien: keine diplomatische Beglaubigung
- Oman: Apostille
- Pakistan: volle diplomatische Beglaubigung
- Palau: Apostille
- Panama: Apostille
- Papua-Neuguinea: volle diplomatische Beglaubigung
- Paraguay: Apostille
- Peru: Apostille
- Philippinen: Apostille
- Ruanda: Apostille
- Russland: Apostille
- Salomonen: Apostille
- Sambia: volle diplomatische Beglaubigung
- Samoa: Apostille
- San Marino: Apostille
- São Tomé und Principe: Apostille
- Saudi-Arabien: Apostille
- Senegal: volle diplomatische Beglaubigung
- Serbien: keine diplomatische Beglaubigung
- Seychellen: Apostille
- Sierra Leone: volle diplomatische Beglaubigung
- Simbabwe: volle diplomatische Beglaubigung
- Singapur: Apostille
- Somalia: volle diplomatische Beglaubigung (vorübergehend ausgesetzt)
- Sri Lanka: volle diplomatische Beglaubigung
- St. Kitts und Nevis: Apostille
- St. Lucia: Apostille
- St. Vincent und die Grenadinen: Apostille
- Südafrika: Apostille
- Südsudan: volle diplomatische Beglaubigung (vorübergehend ausgesetzt)
- Sudan: volle diplomatische Beglaubigung (vorübergehend ausgesetzt)
- Suriname: Apostille
- Syrien: volle diplomatische Beglaubigung
- Tadschikistan: volle diplomatische Beglaubigung
- Taiwan (China): volle diplomatische Beglaubigung
- Tansania: volle diplomatische Beglaubigung
- Thailand: volle diplomatische Beglaubigung
- Timor-Leste: volle diplomatische Beglaubigung
- Togo: volle diplomatische Beglaubigung
- Tonga: Apostille
- Trinidad und Tobago: Apostille
- Tschad: volle diplomatische Beglaubigung (vorübergehend ausgesetzt)
- Tunesien: volle diplomatische Beglaubigung
- Türkei: Apostille
- Türkische Republik Nord-Zypern: Apostille
- Turkmenistan: volle diplomatische Beglaubigung
- Tuvalu: volle diplomatische Beglaubigung
- Uganda: volle diplomatische Beglaubigung
- Ukraine: Apostille
- Uruguay: Apostille
- USA: keine diplomatische Beglaubigung
- Usbekistan: volle diplomatische Beglaubigung
- Vanuatu: Apostille
- Vatikan: volle diplomatische Beglaubigung
- Venezuela: Apostille
- Vereinigte Arabische Emirate: volle diplomatische Beglaubigung
- Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland: keine diplomatische Beglaubigung
- Vietnam: volle diplomatische Beglaubigung
- Weißrussland: Apostille
- Westjordanland/Gazastreifen: volle diplomatische Beglaubigung
- Zentralafrikanische Republik: volle diplomatische Beglaubigung
Ihre Schritte zur Beglaubigung
Sie haben in der Länderliste gefunden, welche Art der Beglaubigung für Ihre Dokumente vorgeschrieben ist? Wir erklären Ihnen die vier Möglichkeiten und wie Sie jeweils vorgehen.
So erhalten Sie eine volle diplomatische Beglaubigung:
Informieren Sie sich im Ausstellungsland Ihrer Dokumente, welche Behörden für die diplomatische Beglaubigung zuständig sind. In der Regel beglaubigen zuerst das Unterrichts- oder Bildungsministerium, danach das Außenministerium. In einigen Ländern übernimmt das Justizministerium die Rolle des Außenministeriums. Zuletzt überbeglaubigt die zuständige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat).
Lassen Sie Ihre Dokumente in beiden Ministerien diplomatisch beglaubigen.
Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde und legen Sie dort Ihre beglaubigten Dokumente vor. Diese werden anschließend überbeglaubigt.
Lassen Sie Ihre Dokumente übersetzen, wenn diese nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Beachten Sie dabei die Vorgaben für die Übersetzung.
Scannen Sie alle Seiten des Dokuments mit allen Stempeln und, falls erforderlich, der Übersetzung. Achten Sie auf gute Lesbarkeit! Fassen Sie alles zu einer PDF-Datei zusammen und befolgen Sie die weiteren Schritte im Zulassungsverfahren.
So lassen Sie Ihre Dokumente mit einer Apostille versehen:
Informieren Sie sich im Ausstellungsland Ihrer Dokumente, welche Behörde die Apostille ausstellt und welche Voraussetzungen dafür gelten.
Die Apostille wird direkt auf dem Dokument, auf einem damit verbundenen Blatt oder als elektronische Apostille angebracht. Lösen Sie diese Verbindung nicht! Die Apostille muss die Unterschrift(en) der ausstellenden Bildungseinrichtung (Direktorat, Rektorat oder Dekanat) bestätigen – nicht die Unterschrift eines Notariats oder Übersetzungsbüros.
Lassen Sie Ihre Dokumente übersetzen, falls diese nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind. Beachten Sie dabei die Vorgaben für die Übersetzung.
Scannen Sie alle Seiten des Dokuments mit allen Stempeln und, falls erforderlich, der Übersetzung. Achten Sie auf eine gute Lesbarkeit! Fassen Sie alles zu einer PDF-Datei zusammen und befolgen Sie die weiteren Schritte im Zulassungsverfahren.
Dokumente aus bestimmten Ländern müssen Sie nicht diplomatisch beglaubigen lassen. Lassen Sie diese jedoch offiziell auf Deutsch oder Englisch übersetzen, wenn sie nicht in einer dieser Sprachen ausgestellt wurden.
Dokumente aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz sind von allen Beglaubigungsvorschriften ausgenommen.
Für einige Länder ist die Überbeglaubigung durch die österreichische Vertretungsbehörde derzeit ausgesetzt. In diesem Fall benötigen Sie nur die innerstaatlichen Beglaubigungsvermerke des Unterrichts- oder Bildungsministeriums und des Außenministeriums.
Ihre Dokumente übersetzen lassen
Wir akzeptieren nur Dokumente auf Deutsch oder Englisch. Sind diese in einer anderen Sprache verfasst, lassen Sie sie übersetzen. Beachten Sie dabei folgende Punkte:
- Lassen Sie Ihre Dokumente von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzer*innen übersetzen.
- Die Übersetzung muss untrennbar mit dem Originaldokument verbunden sein. Lösen Sie diese Verbindung nicht – auch nicht beim Einscannen! Sonst wird die Übersetzung ungültig.