Informationen für Asylwerber*innen
Sie möchten an der Universität Wien studieren? Hier finden Sie Informationen für Asylwerber*innen zu Zulassung, Dokumenten, finanzieller Unterstützung und zur Anerkennung von Abschlüssen.
Was kann ich studieren und wie funktioniert die Zulassung?
Die Universität Wien bietet über 180 Bachelor-, Diplom-, Master- und Doktorats/PhD-Studien an. Hier finden Sie eine Übersicht über unser Studienangebot. Sie haben Ihr Wunschstudium gefunden? Dann informieren Sie sich über die Zulassungsvoraussetzungen und bewerben Sie sich innerhalb der Antragsfrist.
Was muss ich bei meinen Dokumenten beachten?
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Originaldokumente
Sie brauchen Ihre Dokumente im Original oder beglaubigter Kopie. Wenn Sie Ihr Reifezeugnis bzw. Ihre Studienabschlussurkunde nicht mehr haben, können Sie eine Ersatzbestätigung beim Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) beantragen. Ohne Reifezeugnis bzw. Studienabschlussurkunde ist keine Zulassung möglich.
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Übersetzung
Für Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, brauchen Sie zusätzlich eine Übersetzung. Ihre Dokumente müssen nicht diplomatisch beglaubigt werden. Stattdessen brauchen Sie einen entsprechenden Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus, zum Beispiel einen Konventionspass.
Was kostet das Studium und gibt es finanzielle Unterstützung?
Einen Überblick über Studienkosten und finanzielle Unterstützung finden Sie unter Finanzielles. Beachten Sie außerdem folgende Vergünstigungen:
- Studierende mit einem Aufenthaltsstatus als Asylwerber*innen, anerkannte Flüchtlinge (asylberechtigte Studierende, nicht "Vertriebene") und subsidiär Schutzberechtigte in Österreich können, wenn sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, einen vergünstigten Deutschkurs direkt im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) besuchen.
- Asylwerber*innen, Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte können die Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen beantragen und sind während der vorgesehenen Studiendauer + zwei Toleranzsemester vom Studienbeitrag befreit. Sie zahlen während dieser Zeit nur den ÖH-Beitrag.
Wie kann ich meinen Abschluss anerkennen lassen?
Um einen Antrag auf Zulassung zu einem anderen Studium stellen zu können, muss Ihr Studienabschluss nicht nostrifiziert werden.
Mit der Nostrifizierung wird ein im Ausland erworbener Studienabschluss einem österreichischen Studienabschluss gleichgestellt. Die österreichweite offizielle Informationsstelle für grenzüberschreitende Nostrifizierungsfragen im Hochschulbereich ist ENIC NARIC AUSTRIA.
Den Antrag auf Nostrifizierung stellen Sie im Büro Studienpräses.
Wie funktioniert Studieren?
Entdecken Sie Angebote, Tipps und Services für Studierende. Wir zeigen Ihnen, wie Sie gut an der Uni Wien ankommen, sich im Studium zurechtfinden und andere Studierende kennenlernen.