Deutschkenntnisse
Für die Zulassung zu deutschsprachigen oder mehrsprachigen Studien benötigen Sie einen Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse. Welche Nachweise wir akzeptieren und welches Sprachniveau Sie brauchen, erfahren Sie auf dieser Seite.
Unser Tipp
Wählen Sie aus unserem Studienangebot und informieren Sie sich im Studienprofil über die erforderlichen Sprachkenntnisse.
Welchen Deutschnachweis brauche ich?
Für alle deutschsprachigen Bachelor-/Diplomstudien gilt:
- Bei Ihrer Bewerbung brauchen Sie das Deutschniveau A2 (oder höher).
- Bei der Zulassung müssen Sie das Deutschniveau C1 nachweisen.
Für das bilinguale Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften gilt:
- Bei Ihrer Bewerbung brauchen Sie das Deutschniveau A2 (oder höher) und das Englischniveau B2.
- Bei der Zulassung müssen Sie das Deutschniveau C1 nachweisen.
Für das englischsprachige Bachelorstudium Mathematical Foundations of Data Science benötigen Sie einen Englischnachweis auf Niveau B2. Ein Nachweis der Deutschkenntnisse ist nicht erforderlich.
Für alle deutschsprachigen Masterstudien gilt:
- Bei Ihrer Bewerbung brauchen Sie das Deutschniveau A2 (oder höher).
- Bei der Zulassung müssen Sie das Deutschniveau C1 nachweisen.
Ausnahme:
- Für das Masterstudium Deutsch als Fremd- und Zweitsprache benötigen Sie schon bei der Bewerbung das Niveau C1.
Für alle mehrsprachigen Masterstudien gilt:
- Bei Ihrer Bewerbung brauchen Sie das Deutschniveau A2 (oder höher).
- Bei der Zulassung müssen Sie das Deutschniveau C1 nachweisen.
- Zusätzlich benötigen Sie weitere Sprachkenntnisse. Diese finden Sie im jeweiligen Master Access Guide.
Ausnahmen:
- Für die Masterstudien Philosophie, Geographies of Global Change and Sustainability Transformations, Physical Geography: Environmental Dynamics and Sustainability, Spatial Data Science and GeoCommunication sind Deutschkenntnisse auf Niveau A2 ausreichend.
- Für das Masterstudium Translation brauchen Sie schon bei der Bewerbung Deutschkenntnisse auf Niveau C2.
Für alle rein englischsprachigen Masterstudien benötigen Sie keinen Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse, sondern einen Nachweis Ihrer Englischkenntnisse.
Welche Deutschnachweise werden akzeptiert?
Beachten Sie:
Wir akzeptieren nur die auf dieser Seite genannten Nachweise. Es gibt keine Ausnahmen!
Anerkannte Deutschnachweise A2
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Nachweise A2
Die folgenden Nachweise sind unbeschränkt gültig:
- Schulzeugnis einer Sekundarschule mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch
- Positiv absolvierte Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 8 ECTS-Punkten oder 200 Stunden in deutscher Unterrichtssprache im Rahmen eines Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
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Zertifikate A2
Die folgenden Zertifikate dürfen nicht älter als zwei Jahre sein:
- Österreichisches Sprachdiplom – A2 (ÖSD Zertifikat A2, ZA2) oder höher
- Goethe Institut – Goethe Zertifikat A2 oder höher
- telc Deutsch – A2 oder höher
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe I – DSD I oder höher
- Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) – ÖIF-Test (A2) oder höher
- Sprachenzentrum einer österreichischen Universität – erfolgreich abgelegte Prüfung auf dem Niveau A2 oder höher
- Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF), mindestens Niveau TDN 3 in allen Teilen oder höher
Anerkannte Deutschnachweise C1
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Nachweise C1
Die folgenden Nachweise sind unbeschränkt gültig:
- Reifezeugnis einer deutschsprachigen Schule (mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch) bzw. einer österreichischen oder deutschen Auslandsschule
- Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums in deutscher Unterrichtssprache an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
- Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten
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Zertifikate C1
Die folgenden Zertifikate dürfen nicht älter als drei Jahre sein:
- Österreichisches Sprachdiplom – ÖSD Zertifikat C1, bisher: C1 Oberstufe Deutsch
- Goethe Institut – Goethe Zertifikat C1
- telc Deutsch “C1 Hochschule”
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer StudienwerberInnen DSH2
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD II
- Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF), mindestens Niveau TDN 4 in allen Teilen
- Sprachenzentrum der Universität Wien – Kurs und erfolgreich abgelegte Prüfung auf dem Niveau C1/2 oder höher
- Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) – ÖIF-Test (C1) oder höher
Deutschkurs im Vorstudienlehrgang (VWU)
Um das für die Zulassung zum ordentlichen Studium erforderliche Niveau C1 zu erlangen, können Sie einen Deutschkurs im Rahmen des Vorstudienlehrgangs der Wiener Universitäten (VWU) besuchen.
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Was ist der VWU?
Der VWU ist eine studienvorbereitende Einrichtung. Wenn Sie sich für ein Studium bewerben und wir Ihre Dokumente überprüft haben, kann es sein, dass Ihnen Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden (z.B. Deutsch, wenn Sie noch kein C1-Niveau haben). Diese Ergänzungsprüfungen können Sie im VWU ablegen.
Sie können sich nicht für den VWU bewerben. Stellen Sie den Antrag auf Zulassung zu einem ordentlichen Studium.
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Das müssen Sie im VWU beachten:
Waren Sie einmal zum "Besuch des Vorstudienlehrgangs" zugelassen, wird ausnahmslos die Ergänzungsprüfung Deutsch (EPD) des VWU als Nachweis der Deutschkenntnisse akzeptiert. In diesem Fall ist es nicht möglich, den VWU abzubrechen und die Deutschprüfung an einer anderen Institution abzulegen. Die Missachtung kann folgenschwere Konsequenzen für Ihren Aufenthaltstitel haben.
Personen, die den VWU abgebrochen und zwischenzeitlich eine andere Sprachprüfung abgelegt haben, können die Ergänzungsprüfung Deutsch nachholen.
FAQ Deutschkenntnisse
Nein. Bewerben Sie sich erst, wenn Sie alle erforderlichen Dokumente haben. Bewerbungen ohne den erforderlichen Deutschnachweis weisen wir ausnahmslos zurück.
Nein, Sie können auch außerhalb des VWU einen Sprachkurs machen und Ihre Deutschkenntnisse auf Niveau C1 bei der Zulassung nachweisen.
Sie wollen den Deutschkurs in Österreich machen, aber nicht im VWU? Klären Sie vorher mit der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) oder der Magistratsabteilung 35, welche Auswirkungen das auf Ihren Aufenthaltstitel hat.
Sobald Sie einmal zum außerordentlichen Studium zum “Besuch des Vorstudienlehrgangs” zugelassen waren, müssen Sie dort auch die Ergänzungsprüfung Deutsch ablegen. Andere Zertifikate oder Nachweise werden dann nicht mehr akzeptiert.
Ihre Staatsangehörigkeit ist kein Nachweis der Deutschkenntnisse.
Ist Deutsch Ihre Erstsprache und verfügen Sie schriftlich, mündlich sowie im Hör- und Leseverständnis über Deutschkenntnisse auf Niveau C1?
Dann laden Sie bei den Dokumenttypen “Sprachnachweis Deutsch A2“ und ”Sprachnachweis Deutsch C1“ jeweils eine eidesstattliche Erklärung hoch. Bestätigen Sie darin, dass Deutsch Ihre Erstsprache ist.
Beachten Sie: Nach der Zulassung zu einem ordentlichen Studium haben Sie keine Möglichkeit mehr, einen Deutschkurs im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten zu besuchen. Die Studienzulassung hat das Recht, im Zweifelsfall einen Deutschnachweis zu verlangen.
Nein, für folgende Studien ist der Besuch eines Deutschkurses im VWU nicht möglich:
Bachelorstudien
- Mathematical Foundations of Data Science
Masterstudien
- Wenn die Unterrichtssprache Englisch ist
- Deutsch als Fremd- und Zweitsprache
- Geographies of Global Change and Sustainability Transformations
- Philosophie
- Physical Geography: Environmental Dynamics and Sustainability
- Spatial Data Science and GeoCommunication
- Translation
Sie benötigen für alle Bachelor- und Diplomstudien Deutschkenntnisse. Die einzige Ausnahme ist Mathematical Foundations of Data Science (englischsprachig).
- Wenn Sie sich bewerben, müssen Sie Deutschkenntnisse auf Niveau A2 (oder höher) nachweisen.
- Ob Ihre Deutschkenntnisse für den schriftlichen Test ausreichend sind, entscheiden Sie selbst. Beim Test sind keine Wörterbücher erlaubt.
Hier finden Sie alle Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren.