Englischkenntnisse
Für die Zulassung zu englischsprachigen, bilingualen oder mehrsprachigen Studien benötigen Sie einen Nachweis Ihrer Englischkenntnisse.
Erfahren Sie hier, welche Nachweise wir akzeptieren und welches Sprachniveau Sie brauchen.
Unser Tipp
Wählen Sie aus unserem Studienangebot und informieren Sie sich im Studienprofil über die erforderlichen Sprachkenntnisse.
Welchen Englischnachweis brauche ich?
Für das englischsprachige Bachelorstudium Mathematical Foundations of Data Science brauchen Sie bereits bei der Bewerbung einen Englischnachweis auf Niveau B2. Ein Nachweis der Deutschkenntnisse ist nicht erforderlich.
Für das bilinguale Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften gilt:
- Bei Ihrer Bewerbung brauchen Sie das Deutschniveau A2 (oder höher) und das Englischniveau B2.
- Bei der Zulassung müssen Sie das Deutschniveau C1 nachweisen.
Für die meisten englischsprachigen Masterstudien brauchen Sie bei Ihrer Bewerbung das Englischniveau B2.
Ausnahmen:
- Für die Masterstudien Anglophone Literatures and Cultures, English Language and Linguistics und Lehramt Unterrichtsfach Englisch benötigen Sie einen Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau C1.
- Für das Masterstudium Translation benötigen Sie einen Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau C2, wenn eine der gewählten Arbeitssprachen Englisch ist.
Für die Zulassung zu bilingualen und mehrsprachigen Masterstudien brauchen Sie einen Nachweis der Englischkenntnisse und weiterer Sprachkenntnisse. Welche Sprachen das sind und welches Niveau Sie benötigen, erfahren Sie im jeweiligen Master Access Guide.
Welche Englischnachweise werden akzeptiert?
Beachten Sie:
Wir akzeptieren nur die auf dieser Seite genannten Nachweise. Es gibt keine Ausnahmen!
Anerkannte Englischnachweise B2
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Nachweise B2
Die folgenden Nachweise sind unbeschränkt gültig:
- Reifezeugnis mit erfolgreich abgelegter Reifeprüfung im Schulfach Englisch. Dafür gelten folgende Bedingungen:
- Die Reifeprüfung wurde an einer Schule eines EU/EWR-Landes, der Schweiz, des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas absolviert.
- Wenn das Englisch-Niveau nicht im Zeugnis ersichtlich ist, kann eine Bestätigung der Schulleitung eingefordert werden.
- Die österreichische Corona-Matura vom Jahr 2021 ist anderen Maturajahrgängen gleichzusetzen.
- "IB Diploma" nach den Bestimmungen der "International Baccalaureate Organization", mit Schulfach Englisch
- Ergänzungsprüfungszeugnis des Vorstudienlehrgangs einer österreichischen Universität über die erfolgreich abgelegte Ergänzungsprüfung Englisch
- Studienberechtigungszeugnis einer österreichischen Universität mit erfolgreich abgelegter Prüfung im Fach Englisch
- Studienabschlussurkunde und Notentranskript/Diploma Supplements, das alle der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Vollzeitstudium mit mindestens zwei Jahren Studiendauer und
Unterricht gänzlich in englischer Sprache und - absolviert an einer Universität eines EU/EWR-Landes, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas.
- Vollzeitstudium mit mindestens zwei Jahren Studiendauer und
- Reifezeugnis mit erfolgreich abgelegter Reifeprüfung im Schulfach Englisch. Dafür gelten folgende Bedingungen:
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Zertifikate B2
Die folgenden Zertifikate dürfen nicht älter als drei Jahre sein:
- TOEFL: IBT (internet-based): mindestens 94 Punkte
- IELTS Academic: Overall Band Score: 6,5 Punkte
- Cambridge English First Certificate (FCE): Ergebnis Level B2
- Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): Ergebnis Level B2
- Sprachkompetenznachweis eines universitären Sprachenzentrums auf Niveau B2. Das Sprachenzentrum muss sich an einer Universität eines EU/EWR-Landes, der Schweiz, des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas befinden.
Anerkannte Englischnachweise C1
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Nachweise C1
Die folgenden Nachweise sind unbeschränkt gültig:
- Studienabschlussurkunde und Notentranskript/Diploma Supplement
- eines mindestens zweijährigen Vollzeitstudiums,
- das gänzlich in englischer Sprache,
- an einer Universität eines EU/EWR-Landes, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas durchgeführt wurde.
- Erstsprache Englisch
- Nachweis der Bildungssprache: Reifeprüfungszeugnis, sofern das Zeugnis an einer Institution
- mit Unterrichtssprache Englisch
- eines EU/EWR-Landes, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas erlangt wurde.
- Studienabschlussurkunde und Notentranskript/Diploma Supplement
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Zertifikate C1
Die folgenden Zertifikate dürfen nicht älter als drei Jahre sein:
- TOEFL: IBT (internet-based): mindestens 110 Punkte
- IELTS Academic: Overall Band Score: 8 (mindestens 7,5 pro Bestandteil)
- Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): Grade A
- Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE): ab Grade C
FAQ Englischkenntnisse
Wenn Sie keinen anerkannten Nachweis über Ihre Englischkenntnisse auf Niveau C1 haben, kann die Universität Wien im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Feststellung an einer von ihr beauftragten Einrichtung vorschreiben. Sie müssen mögliche anfallende Kosten selbst tragen.
Nein, jedes der oben genannten Zertifikate auf einem höheren Niveau als B2, kann ebenfalls als Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau B2 anerkannt werden. Laden Sie bei der Antragstellung in u:space das Dokument Ihres C1-Nachweises unter "Weitere Dokumente und Nachweise" als "Sprachnachweis Englisch B2" hoch.
Laden Sie beim Antrag auf Zulassung in u:space unter "Weitere Dokumente und Nachweise" als "Sprachnachweis Englisch B2" bitte das Jahreszeugnis des letzten Schuljahres hoch.
Sie müssen Ihr Reifezeugnis mit abgelegter Prüfung im Schulfach Englisch vor Abschluss des Zulassungsverfahrens nachreichen.