Seit dem 1. Jänner 2021 gelten neue Regelungen in Bezug auf den Studienbeitrag und im Zulassungsverfahren (Änderung der erforderlichen Dokumente und Beglaubigungsvorschriften von Unterlagen aus einem Nicht-EU/EWR-Land).
Bezüglich Fragen zu Ihrem Aufenthaltstitel wenden Sie sich bitte an die Magistratsabteilung 35 (MA 35).
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