Zulassung zum Masterstudium Interdisziplinäre Ethik

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist.

Qualitative Zulassungsbedingungen

Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zu den qualitativen Zulassungsbedingungen weiter unten auf dieser Seite.


Vorstudien für das Masterstudium Interdisziplinäre Ethik

Qualitative Zulassungsbedingungen

/

  • Qualitative Zulassungsbedingungen

    Zulassungswerber*innen haben als qualitative Zulassungsbedingungen jedenfalls folgende Kenntnisse nachzuweisen:

    • Grundkenntnisse der Ethik (Grundkenntnisse der allgemeinen Ethik und der Geschichte der Philosophie) im Umfang von insgesamt 30 ECTS 

    • Grundkenntnisse im Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten im Umfang von 15 ECTS durch die Absolvierung entsprechender Lehrveranstaltungen


    Mit der Absolvierung der beiden Erweiterungscurricula "EC Ethik" und "EC Geschichte der Philosophie" gelten die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der Grundkenntnisse der Ethik jedenfalls als erfüllt.

    Können die Kenntnisse nicht in Form von Erweiterungscurricula nachgewiesen werden, so haben die Zulassungswerber*innen eine Qualifikationsbeschreibung vorzulegen, in der die Leistungen, die vor dem Antrag auf Zulassung erbracht wurden und die den Prüfungsleistungen der geforderten Erweiterungscurricula entsprechen, dargelegt werden und anhand derer das studienrechtlich zuständige Organ prüft, ob die qualitativen Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

/

  • Katholische Fachtheologie (Diplom)

    Wird im Einzelfall geprüft.

    • Erfüllt die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der Grundkenntnisse im Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten im Umfang von 15 ECTS bereits.
  • Lehramt - Unterrichtsfach Ethik (Bachelor)

    Wird im Einzelfall geprüft.

    • Erfüllt die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der Grundkenntnisse im Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten im Umfang von 15 ECTS bereits.
  • Philosophie (Bachelor)

    Wird im Einzelfall geprüft.

    • Erfüllt die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der Grundkenntnisse im Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten im Umfang von 15 ECTS bereits.
  • Philosophie (Diplom)

    Wird im Einzelfall geprüft.

    • Erfüllt die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der Grundkenntnisse im Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten im Umfang von 15 ECTS bereits.
  • Politikwissenschaft (Bachelor)

    Wird im Einzelfall geprüft.

    • Erfüllt die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der Grundkenntnisse im Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten im Umfang von 15 ECTS bereits.
  • Politikwissenschaft (Diplom)

    Wird im Einzelfall geprüft.

    • Erfüllt die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der Grundkenntnisse im Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten im Umfang von 15 ECTS bereits.
  • Rechtswissenschaften (Diplom)

    Wird im Einzelfall geprüft.

    • Erfüllt die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der Grundkenntnisse im Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten im Umfang von 15 ECTS bereits.
  • Andere Studienabschlüsse an der Universität Wien (Bachelor) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

/

  • Studienabschluss von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

/

  • Studienabschluss aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.

4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern

/

  • Studienabschluss aus Nicht-EU/EWR-Ländern in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.