Rückerstattung des Studienbeitrags

 

Wenn Sie einen zu hohen Studienbeitrag bezahlt haben, können Sie diesen rückerstatten lassen. Ausschließlich die unten aufgelisteten Gründe für eine Rückerstattung werden akzeptiert! 

Die Bearbeitung der Anträge kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, stellen Sie Ihren Antrag daher frühzeitig. Sie werden über den Ausgang Ihres Antrags sowie eventuell nötige weitere Schritte per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse verständigt.

 

 

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  • Rückerstattungsgründe
    • Sie haben vor Beginn des Semesters Ihr Studium an der Universität Wien schließen lassen und sind auch an keiner anderen österreichischen Universität zu einem beitragspflichtigen Studium zugelassen.
    • Sie haben noch vor dem Ende der Zulassungsfrist Ihr Studium bzw. einen Studienabschnitt an der Universität Wien abgeschlossen (Datum der letzten Prüfung) und sind weder an der Universität Wien noch an einer anderen österreichischen Universität zu einem beitragspflichtigen Studium zugelassen.
    • Sie haben vor Ende der Zulassungsfrist des laufenden Semesters Ihr Studium schließen lassen. Sie dürfen im aktuellen Semester noch zu keiner Prüfung angetreten sein, keine wissenschaftlichen Arbeiten zur Beurteilung eingereicht haben und an keiner anderen österreichischen Universität zu einem beitragspflichtigen Studium zugelassen sein.
    • Nach Einzahlung des Studienbeitrags wurde Ihr Antrag auf Beurlaubung positiv beschieden. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn der Antrag auf Beurlaubung bis 30. November (für das Wintersemester) bzw. 30. April (für das Sommersemester) gestellt wurde.
    • Nach Einzahlung des Studienbeitrags wurde Ihr Antrag auf Erlass positiv beschieden.
    • Sie haben einen zu hohen Studienbeitrag eingezahlt. Die Differenz kann rückerstattet werden.
    • Sie haben einen zu geringen Studienbeitrag eingezahlt und dadurch die Zulassung an der Universität Wien verloren. Der Beitrag, den Sie bezahlt haben, kann rückerstattet werden.

 Erforderliche Dokumente

  • gegebenenfalls Zahlungsbeleg bzw. Zahlungsbestätigung
  • gegebenenfalls Nachweis des Erlassgrundes (wenn Sie die Rückerstattung wegen eines Erlassgrundes beantragen)

 Antragsfristen

  • für das Sommersemester:
    bis zum folgenden 30. September
  • für das Wintersemester:
    bis zum folgenden 28./29. Februar

So funktioniert die Antragstellung

  1. Geben Sie Ihre Bankdaten in u:space unter Persönliches > Persönliche Daten ein bzw. aktualisieren/bestätigen Sie diese. Die Überweisung ist nur möglich, wenn die Bankdaten aktualisiert/bestätigt und korrekt sind.
  2. Scannen Sie die erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese in gut lesbarer Qualität. Fügen Sie alle Dokumente mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl zu einer PDF-Datei zusammen.
  3. Füllen Sie das Online-Formular im Servicedesk aus und fügen Sie die erforderlichen Dokumente als Anhang (oben im Online-Formular) hinzu. Wenn Sie neben dem Rückerstattungsgrund auch einen Erlassgrund geltend machen wollen, wählen Sie im Online-Formular die Option "Ich möchte einen Antrag auf Erlass UND einen Antrag auf Rückerstattung des Studien-/ÖH-Beitrags stellen".

 Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig!

Wenn Sie das Online-Formular verspätet einbringen, wird Ihr Antrag ausnahmslos zurückgewiesen (eine Rückerstattung ist dann nicht mehr möglich). 

Wenn Sie die Rückerstattung fristgerecht beantragen, aber erforderliche Dokumente fehlen, wird Ihnen eine angemessene Frist zum Nachreichen dieser Dokumente eingeräumt.

Rückerstattung des ÖH-Beitrags

Der ÖH-Beitrag verbleibt nicht an der Universität, sondern wird an die ÖH weitergeleitet. 

Um den ÖH-Beitrag rückerstattet zu bekommen, stellen Sie den Antrag daher direkt bei der ÖH. Der Antrag ist möglich wenn ein Rückerstattungsgrund zutrifft und

  • wenn Sie das Studium komplett abgeschlossen bzw. abgebrochen haben und auch an keiner anderen österreichischen Universität zugelassen sind oder
  • wenn Sie den ÖH-Beitrag an der Universität Wien und auch an einer anderen österreichischen Universität/Fachhochschule für das selbe Semester eingezahlt haben

 ÖH-Beitrag doppelt bezahlt?

Wenn Sie den ÖH-Beitrag versehentlich zweimal an der Universität Wien bezahlt haben, wird dieser nur einmal an die ÖH weitergeleitet. In diesem Fall stellen Sie den Antrag auf Rückerstattung nicht bei der ÖH, sondern direkt an der Universität Wien, wie oben beschrieben.