Erlass und Rückerstattung
Wenn Sie an der Universität Wien studieren, müssen Sie jedes Semester fristgerecht den Studien-/ÖH-Beitrag zahlen. Wenn bestimmte Gründe vorliegen, können Sie jedoch einen Antrag auf Erlass stellen. Falls Sie bereits eingezahlt haben, können Sie den Studienbeitrag unter gewissen Voraussetzungen rückerstatten lassen.
Erlass des Studienbeitrags
Wenn einer dieser Erlassgründe auf Sie zutrifft, können Sie einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen. Stellen Sie den Antrag innerhalb der Antragsfrist. Sie können den Erlass nur in dem Semester beantragen, in dem der Erlassgrund zutrifft.
Sie müssen den ÖH-Beitrag auch bei Erlass des Studienbeitrags fristgerecht einzahlen.
Stellen Sie den Antrag auf Erlass mit den entsprechenden Nachweisen frühzeitig! Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Wir informieren Sie per E-Mail über das Ergebnis und mögliche weitere Schritte.
Antragsfristen
Wintersemester 2026/27:
13. Juli bis 31. Oktober 2026
Sommersemester 2027:
11. Jänner bis 31. März 2027
Erlassgründe
- Schwangerschaft: mindestens zwei Monate im Semester
Nachweis: fachärztliche Bestätigung (PDF) - Krankheit: Gründe können z.B. schwere Operationen, chronische Erkrankungen oder auch psychische Beeinträchtigungen sein (mindestens zwei Monate im Semester)
Nachweis: fachärztliche Bestätigung (PDF) - Kinderbetreuung: Betreuung von im eigenen Haushalt lebenden Kindern bis zum 7. Lebensjahr bzw. Schuleintritt
Nachweis: eigener Meldezettel plus Meldezettel des Kindes und Geburtsurkunde - Pflege bzw. Betreuungspflichten gegenüber Angehörigen
Nachweis: Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) und Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit (Diagnose nicht erforderlich!) sowie eine eidesstattliche Erklärung der antragstellenden Person, dass der*die Angehörige von der antragstellenden Person betreut wird.
- Studienbeihilfe: Studierende, die im aktuellen oder vergangenen Semester Studienbeihilfe beziehen oder bezogen haben
Nachweis: Bescheid der österreichischen Studienbeihilfenbehörde - Behinderung: Behinderungsgrad von mindestens 50 %
Nachweis: Behindertenpass des Sozialministeriumservices - Mobilitätsprogramme: Studien oder Praxiszeiten in Österreich oder im Ausland
Nachweis: Bestätigung über die Teilnahme am Mobilitätsprogramm - Auslandsaufenthalt: Aufgrund von verpflichtenden Bestimmungen im Curriculum
Nachweis: Bestätigung der Studienprogrammleitung - Inhaber*innen eines Opferausweises
Nachweis: Opferausweis bzw. Amtsbescheinigung gemäß § 4 Opferfürsorgegesetz, BGBl. Nr. 183/1947 idgF - Forschungsstipendium an der Universität Wien
Nachweis: Zuerkennungsschreiben
Wenn Sie eine Funktion innerhalb der Österreichischen Hochschüler*innenschaft ausüben, können Sie einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen. Verwenden Sie hierzu das entsprechende Formular Antrag auf Erlass ÖH-Funktion (PDF). Sie können den Erlass nur für vier Semester beantragen.
Wenn Sie an der Universität Wien arbeiten und studieren, wird Ihnen der Studienbeitrag (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) automatisch erlassen.
Voraussetzungen:
- Sie waren im vorherigen Semester für mindestens 90 Tage an der Universität Wien beschäftigt.
- Sie studieren an keiner anderen österreichischen Universität.
Beachten Sie, dass Ihnen zu Beginn der Zahlungsfrist zuerst der volle Beitrag vorgeschrieben wird. Das ändert sich nach einigen Tagen automatisch. Zahlen Sie erst dann den ÖH-Beitrag ein.
Weitere Informationen finden Sie im Intranet der Universität Wien (Login erforderlich).
Wenn Sie die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, wird Ihnen der Studienbeitrag automatisch erlassen. Ein Antrag auf Erlass ist nicht erforderlich.
Rückerstattung des Studien-/ÖH-Beitrags
Sie haben den Studienbeitrag bereits eingezahlt? Liegt einer dieser Rückerstattungsgründe vor, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung stellen.
Stellen Sie den Antrag auf Rückerstattung mit den entsprechenden Nachweisen frühzeitig! Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Wir informieren Sie per E-Mail über das Ergebnis und mögliche weitere Schritte.
Antragsfristen
für das Sommersemester:
bis zum folgenden 30. September
für das Wintersemester:
bis zum folgenden 28./29. Februar
- Studium vor Semesterbeginn schließen (Studium abbrechen)
Wenn Sie Ihr Studium vor Semesterbeginn schließen lassen und an keiner anderen österreichischen Universität zu einem beitragspflichtigen Studium zugelassen sind, kann der Studienbeitrag rückerstattet werden. - Studium vor Ende der Zulassungsfrist beenden (erfolgreicher Abschluss)
Wenn Sie Ihr Studium bzw. einen Studienabschnitt vor Ende der Zulassungsfrist abschließen und weder an der Universität Wien noch an einer anderen österreichischen Universität zu einem beitragspflichtigen Studium zugelassen sind, kann der Studienbeitrag rückerstattet werden. Das gilt auch, wenn Ihre letzte Note erst später eingetragen wird. Entscheidend ist das Datum der letzten Prüfungsleistung: spätestens der 31. Oktober im Wintersemester bzw. der 31. März im Sommersemester. - Studium vor Ende der Zulassungsfrist schließen
Eine Rückerstattung ist möglich, wenn Sie an keiner anderen österreichischen Universität zu einem beitragspflichtigen Studium zugelassen sind und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:- Sie waren im vorherigen Semester an der Universität Wien zugelassen oder
- Sie sind im aktuellen Semester noch zu keiner Prüfung angetreten und haben keine wissenschaftlichen Arbeiten zur Beurteilung eingereicht.
- Antrag auf Beurlaubung genehmigt
Wurde Ihr Antrag auf Beurlaubung nach Einzahlung des Studienbeitrags genehmigt, ist eine Rückerstattung möglich, wenn Sie den Antrag bis 30. November für das Wintersemester bzw. bis 30. April für das Sommersemester gestellt haben. - Antrag auf Erlass genehmigt
Wurde Ihr Antrag auf Erlass nach Einzahlung des Studienbeitrags genehmigt, kann der gezahlte Studienbeitrag rückerstattet werden. - Zu hoher Beitrag gezahlt
Die Differenz zum vorgeschriebenen Beitrag kann rückerstattet werden. - Zu geringer Beitrag gezahlt
Haben Sie dadurch die Zulassung an der Universität Wien verloren, kann der gezahlte Beitrag rückerstattet werden.
Stellen Sie den Antrag auf Rückerstattung direkt bei der ÖH. Sie können einen Antrag stellen, wenn ein Rückerstattungsgrund zutrifft und
- wenn Sie das Studium abgeschlossen bzw. abgebrochen haben und auch an keiner anderen österreichischen Universität zugelassen sind oder
- wenn Sie den ÖH-Beitrag an der Universität Wien und auch an einer anderen österreichischen Universität/Fachhochschule für das selbe Semester eingezahlt haben.
Sie haben den ÖH-Beitrag unabsichtlich doppelt an der Universität Wien eingezahlt?
Stellen Sie den Antrag auf Rückerstattung nicht bei der ÖH, sondern direkt an der Universität Wien.
So stellen Sie einen Antrag auf Erlass und/oder Rückerstattung
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Schritt 1: Bereiten Sie Ihre Dokumente vor
Scannen Sie die erforderlichen Nachweise und speichern Sie diese in gut lesbarer Qualität in einer PDF Datei.
Falls Ihre Nachweise nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, lassen Sie diese von einem gerichtlich beeideten Übersetzungsbüro auf Deutsch/Englisch übersetzen.
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Schritt 2: Stellen Sie Ihren Antrag
Füllen Sie das Online-Formular im Servicedesk aus und hängen Sie die erforderlichen Anhänge an. Möchten Sie gleichzeitig einen Erlass und eine Rückerstattung beantragen, wählen Sie im Formular die entsprechende Option.
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Schritt 3: Teilen Sie Ihre Bankdaten mit
Nur bei einer Rückerstattung: Geben Sie Ihre aktuellen Bankdaten in u:space unter Persönliches > Persönliche Daten ein bzw. aktualisieren/bestätigen Sie diese. Sie erhalten die Überweisung nur mit korrekten und aktuellen Bankdaten.
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Schritt 4: Warten Sie auf Rückmeldung
Wir informieren Sie nach einer Bearbeitungszeit von etwa vier Wochen per Mail über das Ergebnis.
Wenn Ihr Antrag auf Rückerstattung positiv beschieden wurde, überweisen wir den Beitrag auf das in u:space angegebene Konto.