Gleichstellung mit EU/EWR-Staatsangehörigen
Sie sind zu einem ordentlichen Studium zugelassen und haben die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-/EWR-Landes?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Gleichstellung stellen. In diesem Fall gelten für Sie dieselben Studienbeitragsregelungen wie für EU-/EWR-Staatsangehörige.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen, den erforderlichen Dokumenten und zur Antragstellung.
Antragsfristen
Für das Sommersemester:
bis 31. März
Für das Wintersemester:
bis 31. Oktober
Wer kann einen Antrag auf Gleichstellung stellen?
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie zu einem ordentlichen Studium an der Universität Wien zugelassen sind und
- einen in Österreich anerkannten Aufenthaltstitel (außer „Aufenthaltsbewilligung – Student“) haben,
- zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung (PersGV) gehören oder
- aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrags gemäß § 91 Abs. 1 UG beim Berufszugang gleichgestellt sind.
Mit einer einer "Aufenthaltsbewilligung – Student" allein ist keine Gleichstellung möglich. Ausgenommen sind Personen, die zusätzlich eine der genannten Voraussetzungen erfüllen (z. B. „Daueraufenthalt – EU“).
Ist Ihr Aufenthaltstitel befristet, ist auch die Gleichstellung befristet. Beantragen Sie die Gleichstellung, sobald Sie die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels erhalten haben.
Wenn Sie einen dieser Aufenthaltstitel haben, können Sie einen Antrag auf Gleichstellung stellen.
Häufige Aufenthaltstitel
- Rot-Weiß-Rot – Karte
Nachweis: Scan der Karte (beide Seiten) als als JPG oder PDF - Rot-Weiß-Rot – Karte plus
Nachweis: Scan der Karte (beide Seiten) als als JPG oder PDF - Aufenthaltstitel Daueraufenthalt – EU (ausgestellt in Österreich)
Nachweis: Scan der Karte (beide Seiten) als als JPG oder PDF - Aufenthaltstitel Daueraufenthalt – EU (ausgestellt in einem Mitgliedsstaat der EU)
Nachweis: Scan der Karte (beide Seiten) und gültige österreichische Aufenthaltsbewilligung (z.B. Aufenthaltsbewilligung – Student), zusammengeführt zu einer PDF-Datei
Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung
- Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Aufenthaltstitel für Kernfamilienangehörige von Österreichern)
Nachweis: Scan der Karte (beide Seiten) als JPG oder PDF - Aufenthaltsbewilligung – Familiengemeinschaft
Nachweis: Scan der Karte (beide Seiten) als JPG oder PDF - Niederlassungsbewilligung – Angehöriger
Nachweis: Scan der Karte (beide Seiten) als JPG oder PDF
Aufenthaltstitel zur Arbeit/Erwerbstätigkeit
- Aufenthaltsbewilligung – Betriebsentsandter
Nachweis: Scan der Karte (beide Seiten) als JPG oder PDF - Aufenthaltsbewilligung – Forscher-Mobilität
Nachweis: Scan der Karte (beide Seiten) als JPG oder PDF - Aufenthaltsbewilligung Mobiler unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer – "mobile ICT"
Nachweis: Scan der Karte (beide Seiten) als JPG oder PDF - Aufenthaltsbewilligung – Selbständiger
Nachweis: Scan der Karte (beide Seiten) als JPG oder PDF - Aufenthaltsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit
Nachweis: Scan der Karte (beide Seiten) als JPG oder PDF - Aufenthaltsbewilligung Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer – "ICT"
Nachweis: Scan der Karte (beide Seiten) als JPG oder PDF - Blaue Karte EU
Nachweis: Scan der Karte (beide Seiten) als JPG oder PDF - Niederlassungsbewilligung
Nachweis: Scan der Karte (beide Seiten) als JPG oder PDF - Niederlassungsbewilligung – Künstler
Nachweis: Scan der Karte (beide Seiten) als JPG oder PDF - Niederlassungsbewilligung – Forscher
Nachweis: Scan der Karte (beide Seiten) als JPG oder PDF - Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit
Nachweis: Scan der Karte (beide Seiten) als JPG oder PDF
Wenn Sie einen Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß PersGV haben, können Sie einen Antrag auf Gleichstellung stellen.
Türkische Staatsangehörige mit Befreiungsschein des AMS können gleichgestellt werden.
Wählen Sie dafür in Ihrem Antrag im Servicedesk den Gleichstellungsgrund "Ich bin aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrags beim Berufszugang gleichgestellt (§ 91 Abs. 1 UG)". Laden Sie dort als Nachweis den Befreiungsschein des AMS (alle Seiten zusammengefasst zu einer PDF-Datei) hoch.
So stellen Sie Ihren Antrag auf Gleichstellung
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Schritt 1: Dokumente vorbereiten und Antrag stellen
Scannen Sie die erforderlichen Nachweise und speichern Sie diese in gut lesbarer Qualität im Format JPG oder PDF.
Füllen Sie das Online-Formular im Servicedesk aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise als Anhang (oben im Online-Formular) hinzu.
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Schritt 2: Auf Antwort warten
Ihr Antrag wird individuell geprüft. Die Bearbeitung dauert etwa zwei Wochen. Danach erhalten Sie ein E-Mail von der Studienzulassung mit weiteren Informationen.
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Schritt 3: Studien-/ÖH-Beitrag einzahlen
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, gelten für Sie dieselben Regeln wie für Studierende mit Staatsangehörigkeit aus einem EU/EWR-Land. Das heißt, die Höhe Ihres Studienbeitrags richtet sich nach der vorgesehenen Studiendauer und den Toleranzsemestern. Sie zahlen den ÖH-Beitrag weiterhin.
Zahlen Sie den Ihnen vorgeschriebenen Beitrag innerhalb der Zahlungsfrist ein. Achtung: Wenn Sie nicht rechtzeitig einzahlen, wird Ihr Studium automatisch geschlossen.
FAQ Gleichstellung
- Möglichkeit 1: Ihr Aufenthaltstitel war befristet und ist abgelaufen. Sie müssen einen neuen Antrag auf Gleichstellung stellen, sobald Sie die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels erhalten haben.
- Möglichkeit 2: Sie haben die vorgesehene Studiendauer und die beiden Toleranzsemester überschritten. Deshalb müssen Sie jetzt den Studienbeitrag in derselben Höhe wie Studierende mit Staatsangehörigkeit aus einem EU/EWR-Land zahlen. Wenn Sie einen Erlassgrund erfüllen, können Sie einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen.
Ja, eine Rückerstattung des Differenzbetrags ist möglich. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Rückerstattung stellen.
- Wenn Sie sich innerhalb der vorgesehene Studiendauer und Toleranzsemester befinden, kann Ihnen alles außer dem ÖH-Beitrag rückerstattet werden.
- Wenn Sie die vorgesehene Studiendauer und Toleranzsemester überschritten haben, wird Ihnen nur der Differenzbetrag rückerstattet. Wählen Sie dazu bei Ihrem Antrag auf Rückerstattung im Servicedesk den Rückerstattungsgrund "Ich habe einen zu hohen Studienbeitrag eingezahlt und beantrage die Rückerstattung des Differenzbetrages."
Wenn Sie einen befristeten Aufenthaltstitel haben, ist auch die Gleichstellung befristet. Sie müssen deshalb mit der Verlängerung des Aufenthaltstitel einen neuen Antrag stellen.