Höhe des Studien-/ÖH-Beitrags
Studierende zahlen entweder den Studienbeitrag, den ÖH-Beitrag - oder beides. Mit der Einzahlung schließen Sie die Zulassung ab oder melden die Fortsetzung Ihres Studiums. Wie viel Sie zahlen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrer Studiendauer und davon ab, ob Sie ordentlich oder außerordentlich studieren. Die Höhe des ÖH-Beitrags legt die Österreichische Hochschüler*Innenschaft (ÖH) fest.
Studierende mit Staatsangehörigkeit EU/EWR/CH
Sie zahlen den Studien- und ÖH-Beitrag jedes Semester ein. Sie sind für einen bestimmten Zeitraum vom Studienbeitrag befreit: Während der vorgesehenen Studiendauer plus zwei Toleranzsemester zahlen Sie nur den ÖH-Beitrag.
Ihr Beitrag wird automatisch berechnet. Die Höhe des Beitrags sehen Sie in u:space → Finanzielles → Studien-/ÖH-Beitrag. Prüfen Sie unter Studium → Studienübersicht, wie viele beitragsfreie Semester Sie noch haben.
Höhe EU/EWR/CH
ÖH-Beitrag: 26,20 Euro
Studienbeitrag: 363,36 Euro
Gesamt: 389,56 Euro pro Semester
Was ist die vorgesehene Studiendauer meines Studiums?
Vorgesehene Studiendauer 6 Semester + 2 Toleranzsemester. Ab dem 9. Semester zahlen Sie den Studienbeitrag.
Vorgesehene Studiendauer:
- Lehramt (Curriculum vor 2026): 8 Semester + 2 Toleranzsemester. Ab dem 11. Semester zahlen Sie den Studienbeitrag.
- Lehramt (Curriculum 2026): 6 Semester + 2 Toleranzsemester. Ab dem 8. Semester zahlen Sie den Studienbeitrag.
- Lehramt (Curriculum 2026) mit Unterrichtsfach Digitale Grundbildung und Informatik: 7 Semester + 2 Toleranzsemester. Ab dem 10. Semester zahlen Sie den Studienbeitrag.
In der vorgesehenen Studiendauer eines Studienabschnitts + 2 Toleranzsemester zahlen Sie nur den ÖH-Beitrag. Danach wird Ihnen auch der Studienbeitrag vorgeschrieben. Sobald Sie einen Studienabschnitt bei Ihrem StudienServiceCenter einreichen, erhalten Sie Ihr Diplomprüfungszeugnis. Die Semesterzählung beginnt wieder bei Eins. Das heißt, Sie sind wieder vom Studienbeitrag befreit. Vorgesehene Studiendauer (und pro Studienabschnitt + 2 Toleranzsemester):
- Rechtswissenschaften (Studienkennzahl 101): 8 Semester (2+2/3+2/3+2 Semester)
- Rechtswissenschaften (Studienkennzahl 100, ab Wintersemester 2025): 8 Semester (2+2/4+2/2+2 Semester)
- Katholische Fachtheologie: 10 Semester (6+2/4+2 Semester)
Vorgesehene Studiendauer 4 Semester + 2 Toleranzsemester. Ab dem 7. Semester zahlen Sie den Studienbeitrag.
Vorgesehene Studiendauer 6 Semester + 2 Toleranzsemester. Ab dem 9. Semester zahlen Sie den Studienbeitrag.
Studierende mit Staatsangehörigkeit Nicht-EU/EWR
Sie zahlen jedes Semester innerhalb der Zahlungsfrist den Studien- und ÖH-Beitrag ein, um Ihr Studium fortzusetzen. Ihr Beitrag wird automatisch berechnet. Sie sehen die Höhe des Beitrags auch in u:space unter Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag.
Sie zahlen den Studienbeitrag ab dem ersten Semester. Ihre Studiendauer hat keinen Einfluss auf die Höhe des Beitrags. Beachten Sie bitte die geltenden Ausnahmen. Je nach Ihrer persönlichen Situation kann es sein, dass Sie denselben Studienbeitrag zahlen wie EU/EWR-Bürger*innen oder nur den ÖH-Beitrag.
Höhe Nicht-EU/EWR
ÖH-Beitrag: 26,20 Euro
Studienbeitrag: 726,72 Euro
Gesamt: 752,92 Euro pro Semester
Ausnahmen vom Studienbeitrag für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder haben, wird Ihnen der Studienbeitrag während des gesamten ordentlichen Studiums erlassen. Sie zahlen nur den ÖH-Beitrag.
- Afghanistan
- Angola
- Äthiopien
- Bangladesch
- Benin
- Bhutan
- Burkina Faso
- Burundi
- Dschibuti
- Eritrea
- Gambia
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Haiti
- Jemen
- Kambodscha
- Kiribati
- Komoren
- Kongo - Demokratische Republik
- Laos - Demokratische Volksrepublik
- Lesotho
- Liberia
- Madagaskar
- Malawi
- Mali
- Mauretanien
- Mosambik
- Myanmar
- Nepal
- Niger
- Ruanda
- Salomonen
- Sambia
- São Tomé und Principe
- Senegal
- Sierra Leone
- Somalia
- Sudan
- Südsudan
- Tansania - Vereinigte Republik
- Timor-Leste
- Togo
- Tschad
- Tuvalu
- Uganda
- Zentralafrikanische Republik
Stellen Sie einen Antrag auf Gleichstellung, wenn Sie ein ordentliches Studium studieren und entweder
- in die Personengruppenverordnung (PersGV) fallen oder
- einen anderen Aufenthaltstitel als "Aufenthaltsbewilligung - Student" haben.
Nach der Genehmigung Ihres Antrags gelten für Sie dieselben Regeln, wie für Studierende mit Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz.
Beachten Sie die Fristen für einen Antrag auf Gleichstellung!
Wenn Sie die britische oder nordirische Staatsangehörigkeit haben, zahlen Sie denselben Studienbeitrag wie Studierende mit Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz, wenn sie
- vor dem 31. Dezember 2020 zum ordentlichen Studium zugelassen wurden und
- die Zulassung nicht unterbrechen.
Unterbrechen Sie Ihr Studium für ein oder mehrere Semester, gilt ab dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme die normale Beitragsregelung für Studierende mit Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Landes.
Wenn Sie die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, wird Ihnen der Studienbeitrag automatisch erlassen. Sie zahlen nur den ÖH-Beitrag.
Außerordentliches Studium
Um Ihr Studium fortzusetzen, zahlen Sie jedes Semester innerhalb der Zahlungsfrist den Studien- und ÖH-Beitrag ein. Die Höhe des Studienbeitrags hängt nicht von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Wie viel Sie zahlen müssen, sehen Sie auch in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag.
Beachten Sie: Ihr außerordentliches Studium führt nicht zu einem Studienabschluss mit akademischem Grad.
Sie befinden sich mit einem Aufenthaltstitel in Österreich? Klären Sie bitte direkt mit der MA 35 ab, ob Prüfungsleistungen aus dem außerordentlichen Studium für diesen anerkannt werden. Ergänzungsprüfungen aus dem VWU werden anerkannt.
Höhe außerordentliches Studium
ÖH-Beitrag: 26,20 Euro
Studienbeitrag: 363,36 Euro
Gesamt: 389,56 Euro pro Semester
Gründe für die Zulassung zum außerordentlichen Studium
Sie müssen Ergänzungsprüfungen im VWU ablegen? Solange Sie einen Kurs im VWU besuchen, ist eine Zulassung zum außerordentlichen Studium möglich. An der Universität Wien zahlen Sie während Ihrer Zeit im VWU nur den ÖH-Beitrag.
- Nachmatura
Sie haben Ihre Matura noch nicht bestanden, wollen sich aber bereits zu Lehrveranstaltungen anmelden? In diesem Fall ist eine Zulassung zum außerordentlichen Studium möglich. Im außerordentlichen Studium zahlen Sie sowohl Studien- als auch ÖH-Beitrag. - Besuch von Lehrveranstaltungen aus Interesse
Sie wollen einzelne Lehrveranstaltungen aus reinem Interesse besuchen? In diesem Fall ist eine Zulassung zum außerordentlichen Studium möglich. Im außerordentlichen Studium zahlen Sie sowohl Studien- als auch ÖH-Beitrag. - Studieren ohne Matura (Studienberechtigungsprüfung – SBP)
Sie müssen im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung Prüfungen an der Universität Wien ablegen oder wollen Lehrveranstaltungen besuchen? In diesem Fall ist eine Zulassung zum außerordentlichen Studium möglich. Im außerordentlichen Studium zahlen Sie sowohl Studien- als auch ÖH-Beitrag. - Fachliche Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelor nachholen
Sie müssen für eine Zulassung zum Masterstudium noch Prüfungen aus dem Bachelorstudium nachholen? In diesem Fall ist eine Zulassung zum außerordentlichen Studium möglich. Im außerordentlichen Studium zahlen Sie sowohl Studien- als auch ÖH-Beitrag. - Qualitative Zulassungsbedingungen (QZB) nachholen
Sie müssen für eine Zulassung zum Masterstudium noch Prüfungen nachholen, um die QZB zu erfüllen? In diesem Fall ist eine Zulassung zum außerordentlichen Studium möglich. Im außerordentlichen Studium zahlen Sie sowohl Studien- als auch ÖH-Beitrag. - Nostrifizierung
Alle Infos zu den Voraussetzungen und zum Ablauf der Nostrifizierung finden Sie auf der Website des Büro Studienpräses. Sie werden zum außerordentlichen Studium zur Herstellung der Gleichwertigkeit zugelassen. Im außerordentlichen Studium zahlen Sie sowohl Studien- als auch ÖH-Beitrag.
FAQ Höhe des Studien-/ÖH-Beitrags
Überprüfen Sie in u:space → Studium → Studienübersicht zu welchen Studien Sie zugelassen sind. Sobald Sie den Studien-/ÖH-Beitrag an der Universität Wien zahlen, werden alle Studien fortgesetzt, egal ob Sie diese aktiv studieren oder nicht. Der Studienbeitrag wird Ihnen vorgeschrieben, wenn Sie über die vorgesehene Studiendauer und Toleranzsemester kommen. Ist in Ihrer Studienübersicht ein Studium vorhanden, das Sie (derzeit) nicht mehr fortsetzen wollen, können Sie es schließen lassen. Die Höhe des Studienbeitrags wird dann neu berechnet.
Bei einer Gleichstellung mit EU-/EWR-Staatsangehörigen werden Sie vom Studienbeitrag befreit, solange
- Ihr Aufenthaltstitel gültig ist und
- Sie sich innerhalb der vorgesehenen Studiendauer + Toleranzsemester befinden.
Alle Informationen zur Gleichstellung mit EU/EWR-Staatsangehörigen
Semester, die Sie im Rahmen eines Mobilitätsprogramms im Ausland verbringen, werden genauso gezählt, wie Semester an der Universität Wien. Sie erhalten kein zusätzliches Toleranzsemester.
Sie bleiben während Ihres Erasmus+ Semesters an der Universität Wien zugelassen, da Sie den ÖH-Beitrag zahlen. Deshalb dürfen Sie auch Prüfungen zu Lehrveranstaltungen, die während des Auslandssemesters stattfanden, an der Universität Wien ablegen (z. B. zu einem späteren Prüfungstermin).
Wenn Sie beitragspflichtig sind, können Sie für das Semester Ihres Auslandsaufenthalts einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen. Eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich.
Sie können nur eine Staatsangehörigkeit in u:space angeben. Haben Sie die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz und eine aus einem Nicht-EU/EWR-Land? Geben Sie jene an, die für Sie günstiger ist.
Ihre Staatsangehörigkeit hat sich geändert? Schreiben Sie uns für eine Änderung Ihrer persönlichen Daten.
Sie entscheiden selbst, an welcher Universität Sie einzahlen. Der Beitrag wird über das Bundesrechenzentrum an alle Universitäten weitergeleitet, an denen Sie zugelassen sind. Wenn Sie an einer anderen Universität zahlen: Vergessen Sie nicht, die Fortsetzung Ihres Studiums an der Universität Wien zu melden.
Ihnen wird an einer Universität ein höherer Beitrag vorgeschrieben? Zahlen Sie diesen bestenfalls direkt dort ein. Wenn Sie an der Universität zahlen, an der Ihnen nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird, müssen Sie den Differenzbetrag extra an der anderen Universität zahlen.
Zum Beispiel:
Sie zahlen an einer anderen Universität nur den ÖH-Beitrag. An der Universität Wien haben Sie die vorgesehene Studiendauer + Toleranzsemester bereits überschritten. Überprüfen Sie ein paar Tage nach der Zahlung an der anderen Universität in u:space → Finanzielles → Studien-/ÖH-Beitrag, ob der ÖH-Beitrag bereits eingelangt ist. Zahlen Sie dann den vorgeschriebenen Studienbeitrag an der Universität Wien ein. Sie müssen nur den Studienbeitrag bezahlen, der ÖH-Beitrag wird von der anderen Universität weitergeleitet.
Wird Ihnen nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben, zahlen Sie diesen im Rahmen des Kursbeitrags für das Postgraduate Center. Sie müssen nichts weiter machen.
Wird Ihnen auch der Studienbeitrag vorgeschrieben, müssen Sie diesen innerhalb der Zahlungsfrist einzahlen. Alle Infos dazu finden Sie in u:space → Finanzielles → Studien-/ÖH-Beitrag.