Urheberrecht
Schutz geistigen Eigentums und KI-generierte Inhalte
Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen und stellt sicher, dass Autor*innen über die Verwendung ihrer Werke bestimmen können.
- Nach geltendem rechtlichem Verständnis können nur Menschen Urheber*innen eines Werkes sein, nicht jedoch KI-Systeme.
- Auch wenn KI keine eigenen Urheberrechte an einem Text zugesprochen werden, dürfen KI-generierte Inhalte dennoch nicht als eigene wissenschaftliche Arbeit ausgegeben werden (das verbieten im Übrigen auch die Nutzungsbedingungen der KI-Tools).
Auch beim Hochladen eigener oder fremder Texte in KI-Tools ergeben sich Herausforderungen, da hier potenziell auch urheberrechtlich geschützte Inhalte preisgegeben werden, deren Weiterverarbeitung nicht kontrolliert werden kann.
- Wenn das KI-Tool die hochgeladenen Texte nicht zum Training verwendet, sollte ein Upload unter das Recht der Privatkopie (§ 42 UrhG) fallen.
- Nicht erlaubt ist es aber, ganze Bücher oder Zeitschriften in KI-Tools hochzuladen
- Offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen dürfen ebenfalls nicht in KI-Tools hochgeladen werden
- Sie dürfen keinen technischen Kopierschutz umgehen
Sie dürfen urheberrechtlich geschütztes Material im Sinne der Privatkopie daher nur dann in ein KI-Tool hochladen, wenn die Daten nicht zum Training neuer KI-Modelle verwendet werden. In u:ai werden Ihre Daten nicht zum Training verwendet.