Mindeststudienleistung
Wenn Sie ein Bachelor- oder Diplomstudium beginnen oder wiederaufnehmen, müssen Sie in den ersten vier Semestern mindestens 16 ECTS erreichen. Das ist die Mindeststudienleistung. Hier erfahren Sie, was ECTS sind und welche Vorgaben und Ausnahmen gelten.
Gilt die Mindeststudienleistung für mich?
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Die Mindeststudienleistung gilt, wenn Sie...
- erstmals an der Universität Wien zu einem Bachelor- oder Diplomstudium zugelassen werden.
- Ihr abgebrochenes Bachelor- oder Diplomstudium wiederaufnehmen.
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Die Mindeststudienleistung gilt nicht, wenn Sie...
- vor dem Wintersemester 2022/23 erstmals zu Ihrem Bachelor- oder Diplomstudium zugelassen wurden und dieses seither ohne Unterbrechung studieren.
- ein Master- oder Doktoratsstudium studieren.
Informieren Sie sich hier über die Ausnahme bei einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung
Was sind ECTS?
ECTS steht für European Credit Transfer and Accumulation System. ECTS-Punkte zeigen, wie viel Arbeitsaufwand für eine Studienleistung vorgesehen ist. 1 ECTS entspricht etwa 25 Stunden für den Besuch einer Lehrveranstaltung, Lernen und Prüfungen.
Um Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer abzuschließen, sind 30 ECTS pro Semester vorgesehen. Keine Sorge: Die meisten Studierenden erreichen die Mindeststudienleistung von 16 ECTS bereits im ersten Semester mit Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). Wie schnell Sie studieren und wie viele ECTS Sie pro Semester erbringen, entscheiden Sie selbst. Beachten Sie aber: Für Beihilfen und Stipendien gelten strengere Vorgaben.
Vorgaben der Mindeststudienleistung
Bis wann muss ich die 16 ECTS erbringen?
- Für die Mindeststudienleistung zählen Prüfungen und andere Studienleistungen, die Sie bis spätestens einen Monat nach Ende Ihres vierten Semesters absolvieren. Ihre Frist endet daher am 31. Oktober oder 31. März – je nachdem, ob Ihr viertes Semester ein Sommer- oder Wintersemester ist.
- Ihre persönliche Frist und wie viele ECTS bereits für die Mindeststudienleistung zählen, sehen Sie in Ihrem u:space Dashboard. Die Daten werden mehrmals täglich aktualisiert.
Was passiert, wenn ich die 16 ECTS nicht rechtzeitig erbringe?
Wenn Sie die Mindeststudienleistung nicht rechtzeitig erbringen, erlischt Ihre Zulassung zu diesem Studium. Sie können dasselbe Studium an der Universität Wien erst nach vier Semestern wiederaufnehmen.
Sie haben noch Fragen? Hier geht’s zu den FAQs zur Mindeststudienleistung.
Anerkennung der Zusatzprüfung Latein
Informationen über die Anerkennung der Zusatzprüfung Latein für die Mindeststudienleistung finden Sie auf der Website des Instituts für Klassische Philologie, Mittel- und Neulatein.
Ausnahmen von der Mindeststudienleistung aufgrund einer Beeinträchtigung
Der Universität Wien ist es ein Anliegen, Chancengleichheit im Studium zu ermöglichen. Bei einer nachgewiesenen psychischen/physischen Beeinträchtigungen gehen Sie so vor:
- Nutzen Sie zunächst abweichende Prüfungsmethoden. Das Team Barrierefrei informiert Sie über die verschiedenen Möglichkeiten.
- Reichen diese Maßnahmen nicht aus, um die Mindeststudienleistung rechtzeitig zu erbringen, können Sie eine Ausnahme beantragen. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung (PDF), dass eine psychische oder physische Beeinträchtigung Ihre Teilnahme am Studium für mindestens sechs Monate erschwert (hat). Eine Diagnose ist nicht erforderlich. Laden Sie die Bestätigung rechtzeitig, also vor Ende des vierten Semesters, im Servicedesk hoch! Ihren persönlichen Stichtag finden Sie in Ihrem u:space Dashboard.
Hinweis: Als nicht vorübergehende Beeinträchtigung gilt laut § 3 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich 6 Monaten.
FAQ Mindeststudienleistung
Wenn die Wiederaufnahme des Bachelor-/Diplomstudiums im selben Curriculum erfolgt, werden die ECTS mitgezählt.
Erfolgt die Wiederaufnahme in einem Nachfolge-Curriculum, müssen Sie Ihre bisherigen Prüfungsleistungen zunächst anerkennen lassen. Fehlen danach noch ECTS für die Mindeststudienleistung, müssen Sie diese innerhalb der verbleibenden Zeit sammeln.
Beispiel: Sie studieren zwei Semester und erreichen in dieser Zeit 12 ECTS. Danach unterbrechen Sie Ihr Studium. Wenn Sie es später wiederaufnehmen, haben Sie noch zwei Semester Zeit, um die fehlenden 4 ECTS zu absolvieren.
Nein, beurlaubte Semester zählen nicht zu den vier Semestern für die Mindeststudienleistung.
Wichtig ist der Zeitpunkt der Beurlaubung: Diese wird nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb Ihrer ersten vier rückgemeldeten Semester liegt.
Beispiel: Sie müssen Ihre Mindeststudienleistung bis zum Sommersemester 2028 erbringen. Der Stichtag dafür ist der 31. Oktober 2028. Wenn Sie sich erst im Wintersemester 2028 beurlauben lassen, ist das zu spät. Erreichen Sie die 16 ECTS nicht bis zu Ihrem Stichtag, verlieren Sie die Zulassung zum Studium.
Möglichkeit 1: Nutzen Sie die folgenden Angebote und Informationen:
- Unterstützungsangebote der Universität Wien für erfolgreiches Studieren
- Psychologische Studierendenberatung: Beratung bei studienbezogenen und persönlichen Problemen
- Informationen für Studierende mit physischen/psychischen Beeinträchtigungen
Möglichkeit 2: Wenn einer der genau definierten Gründe für Sie gilt, beantragen Sie eine Beurlaubung. Beachten Sie dabei die Antragsfristen und Auswirkungen.
Möglichkeit 3: Sie wollen das Studium nicht mehr studieren? Lassen Sie Ihr Studium schließen. Informieren Sie sich vor dem Schließen über die möglichen Auswirkungen bei der Wiederaufnahme Ihres Studiums.
Anerkannte Studienleistungen können für die Mindeststudienleistung zählen. Dafür müssen Sie die ursprüngliche Leistung innerhalb Ihrer Frist für die Mindeststudienleistung absolviert haben. Außerdem muss die Anerkennung genehmigt sein.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung deshalb frühzeitig beim zuständigen StudienServiceCenter. Wenn Sie eine Lehrveranstaltung oder Prüfung mehrmals absolviert haben, zählt das Datum der letzten Prüfungsleistung.
Informationen über die Anerkennung der Zusatzprüfung Latein für die Mindeststudienleistung finden Sie auf der Website des Instituts für Klassische Philologie, Mittel- und Neulatein.
Im Bachelorstudium Lehramt müssen Sie die 16 ECTS insgesamt in Ihren Unterrichtsfächern und im pädagogischen Teil erreichen – nicht einzeln.
Wenn Sie die Unterrichtsfächer wechseln, aber zumindest eines gleich bleibt, werden die bereit absolvierten Semester weitergezählt. Für die Mindeststudienleistung zählen neu erbrachte ECTS und Leistungen aus der bisherigen Kombination, die rechtzeitig anerkannt wurden.
Haben Sie die Mindeststudienleistung bereits in Ihrer bisherigen Fächerkombination erbracht, müssen Sie diese nicht erneut nachweisen.
Was passiert, wenn Sie die 16 ECTS nicht rechtzeitig erreichen?
Dann erlischt Ihre Zulassung und Sie können die betroffenen Unterrichtsfächer vier Semester lang nicht studieren. Die Sperre gilt für jene Unterrichtsfächer, für die Sie bereits vier Semester zugelassen waren.
Waren Sie für ein Unterrichtsfach weniger als vier Semester zugelassen, können Sie dieses mit einem anderen Fach neu kombinieren. Die bereits absolvierten Semester und die für die neue Kombination verwendbaren ECTS aus der bisherigen Kombination werden dann eingerechnet.
Beispiel 1: Unterbrechung nach drei Semestern
Sie unterbrechen Ihr Lehramtsstudium nach drei Semestern und nehmen es später mit mindestens einem der bisherigen Unterrichtsfächer wieder auf. Ihnen bleibt noch ein Semester, um die 16 ECTS zu erreichen.
Beispiel 2: Wechsel eines Unterrichtsfaches
Sie haben nach dem 3. Semester ein Fach gewechselt. Nach vier Semestern konnten Sie die Mindeststudienleistung nicht erbringen und werden von dem Lehramtsstudium ausgeschlossen. Sie können nun das Unterrichtsfach, das Sie nur ein Semester studiert haben in einer anderen Kombination noch drei Semester studieren, um die 16 ECTS Mindeststudienleistung zu erreichen.
Beispiel 3: Zwei neue Unterrichtsfächer
Sie erreichen nach vier Semestern die 16 ECTS nicht und wählen danach zwei Unterrichtsfächer, die Sie bisher noch nicht studiert haben. Das ist ein komplett neues Lehramtsstudium. Für diese neue Fächerkombination beginnt die Zählung der Semester und ECTS wieder bei null.
Nein, für Erweiterungsstudien müssen Sie keine Mindeststudienleistung erbringen. Leistungen aus Erweiterungsstudien zählen nicht zur Mindeststudienleistung.
Übernehmen Sie ein Unterrichtsfach aus einem Erweiterungsstudium in ihre Fächerkombination, werden die bereits absolvierten Semester der Fächerkombination weitergezählt.
Beispiel: Sie studieren drei Semester lang parallel eine Fächerkombination und ein Erweiterungsstudium. Danach wechseln Sie Ihre Unterrichtsfächer: Sie machen aus Ihrem Erweiterungsstudium und einem Unterrichtsfach der Fächerkombination eine neue Fächerkombination. Ihnen bleibt jetzt noch ein Semester für die Mindeststudienleistung der neuen Fächerkombination.
Leistungen aus dem Erweiterungsstudium können durch eine Anerkennung für die Mindeststudienleistung zählen. Dafür müssen Sie diese innerhalb der ersten vier Semester Ihrer Fächerkombination absolviert und die Anerkennung rechtzeitig beantragt haben.
Für die Mindeststudienleistung ist die jeweilige Kunstuniversität zuständig. Sie berechnet Ihre ECTS und berücksichtigt dafür bei Bedarf auch Prüfungen, die Sie an der Universität Wien absolviert haben.
Erreichen Sie die Mindeststudienleistung nicht fristgerecht, führt die Kunstuniversität auch den Ausschluss vom Studium durch.
Beachten Sie: In u:space sehen Sie nur die ECTS, die Sie an der Universität Wien absolviert haben.
Sie haben ab dem Wintersemester 2022/23 einen Austauschaufenthalt (zum Beispiel Erasmus+, Erasmus+ Blended Intensive Programme, Non-EU Exchange) an der Universität Wien absolviert? Wenn Sie für dasselbe Bachelor- oder Diplomstudium erneut zugelassen werden, müssen Sie die Mindeststudienleistung von 16 ECTS innerhalb von vier Semestern erbringen. Die Semester Ihres Austauschaufenthalts zählen zu diesen vier Semestern.