Rechtliche Grundlagen
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick der wichtigsten rechtlichen Grundlagen rund um das Studium an der Universität Wien.
Allgemeine rechtliche Grundlagen
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Universitätsgesetz
Das Universitätsgesetz 2002 – UG ist die wesentliche Rechtsgrundlage für öffentliche Universitäten. Es regelt Folgendes:
- Organisationsrecht (Leitung, Finanzierung, Organe etc.)
- Studien (Arten der Studien, Zulassung, Prüfungen, akademische Grade etc.)
- Universitäres Personal
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Satzung
Die Satzung der Universität Wien enthält universitätsinterne Regelungen. Sie wird auf Vorschlag des Rektorats vom Senat beschlossen.
Für Studierende ist insbesondere der studienrechtliche Teil der Satzung relevant.
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Mitteilungsblatt
Das Mitteilungsblatt der Universität Wien wird gemäß § 20 Abs. 6 Universitätsgesetz veröffentlicht. Darin enthalten sind unter anderem enthalten:
- Verordnungen und Richtlinien des Rektorats
- Curricula
- Wahlen
- Verleihung von Lehrbefugnissen
Rechtliche Grundlagen nach Thema
- Allgemeine Verordnungen zu Aufnahme- und Eignungsverfahren
- Festlegungen zu den Fristen, zum Stoff, zur Testmethode und zur Dauer der Tests für Studien mit Eignungs- oder Aufnahmeverfahren (Studienjahr 2026/27) (PDF) (24.10.2025)
- Verordnung des Rektorats über die Einhebung eines Kostenbeitrags für Studien mit Aufnahme- und Eignungsverfahren (PDF) (11.12.2025)
- Bachelor- und Diplomstudien mit Aufnahme oder Eignungsverfahren
- Verordnung des Rektorats über das Eignungsverfahren für die Bachelorstudien Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) (PDF) (14.12.2023)
- Verordnung des Rektorats über Aufnahmeverfahren für die Bachelor- und Diplomstudien gemäß § 71b, § 71d und § 143 Abs. 92 UG (PDF) (06.12.2024)
- Verordnung zur Eignungsüberprüfung in Bachelorstudien, zu deren Zulassung keine besonderen Zugangsregelungen bestehen (Eignungsüberprüfung inkl. Eignungstest gemäß § 63 Abs. 1 Z 6 Universitätsgesetz 2002 für das Bachelorstudium Mathematical Foundations of Data Science) (PDF) (28.01.2025)
- Bachelor- und Masterstudium Psychologie
- Englischsprachige Masterstudien mit Aufnahmeverfahren
- Masterstudium Psychotherapie
- Verordnung des Rektorats gemäß § 54e UG über das gemeinsam eingerichtete ordentliche Masterstudium “Psychotherapie” der Universität Wien und der Medizinischen Universität Wien (PDF) (11.12.2025)
- Verordnung über das Aufnahmeverfahren für das gemeinsam eingerichtete Masterstudium Psychotherapie der Universität Wien und der Medizinischen Universität Wien (PDF) (11.12.2025)
- Festlegungen zu den Fristen, zum Stoff, zur Testmethode und zur Dauer der Tests für Studien mit Eignungs- oder Aufnahmeverfahren (Studienjahr 2026/27) – Ergänzung Masterstudium Psychotherapie (PDF) (14.01.2026)
- Beglaubigung allgemein:
- Apostille:
- Volle diplomatische Beglaubigung:
- Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
- Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG)
- Allgemeine Datenschutzerklärung der Universität Wien
- Datenschutz-Richtlinie der Universität Wien
- Universitätsgesetz 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002 idgF. (insbesondere § 63 Abs. 1 Z 3 und § 63 Abs. 10ff)
- Verordnung des Rektorats zum Sprachlevel zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung zum Studium (PDF) (19.12.2019)
- Verordnung des Rektorats zum Sprachlevel bei der Zulassung zum Studium (PDF) (14.12.2023)
- Universitätsgesetz 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002 idgF. (insbesondere §§ 63, 64)
- Verordnung des Rektorats zum Nachweis über Englischkenntnisse im Rahmen der Zulassung zu Studien (05.02.2025)
- Ergänzungsprüfung zum Nachweis der Deutschkenntnisse
- Ergänzungsprüfungen zum Erlangen der allgemeinen und besonderen Universitätsreife
- Ergänzungsprüfungen für die Zulassung zu Masterstudien
Beratung bei studienrechtlichen Fragen
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Büro Studienpräses
Das Büro Studienpräses berät in studienrechtlichen Angelegenheiten und unterstützt den*die Studienpräses bei der Vorbereitung und Umsetzung von studienrechtlichen Entscheidungen.
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Österreichische Hochschüler*innenschaft
Die Österreichischen Hochschüler*innenschaft (ÖH) ist die Vertretung aller Studierenden an Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen. Sie berät und unterstützt Studierende und Studieninteressierte kostenfrei.
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Ombudsstelle für Studierende
Die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung informiert und berät bei Problemen im Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen.