Grundsätzliche Rahmenbedingungen für die KI-Nutzung
Der Einsatz von KI im Studium ist nicht grundsätzlich verboten, aber auch nicht uneingeschränkt erlaubt. Ob und wie Sie KI nutzen dürfen, hängt immer vom jeweiligen Kontext ab, insbesondere von:
- der Art der Lehrveranstaltung
- dem Prüfungs- oder Aufgabenformat
- den konkreten Vorgaben der Lehrperson (Fragen Sie bitte nach!)
- den jeweiligen Studienzielen
- den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis
Grundsätzlich gilt: Sie tragen die volle Verantwortung für alle Leistungen, die Sie einreichen – auch dann, wenn Sie KI-Tools verwendet haben. Das heißt konkret:
- Sie haften für Richtigkeit, Qualität und Nachvollziehbarkeit Ihrer Arbeit
- Fehlerhafte Aussagen, Verzerrungen oder erfundene Quellen gehen zu Ihren Lasten
- KI kann Sie beim Arbeiten unterstützen, die inhaltliche Leistung und das eigenständige Denken müssen jedoch von Ihnen selbst erbracht werden.
Lernziele im Studium und Eigenständigkeit
Im Studium an der Universität Wien verfolgen Lehrveranstaltungen und Prüfungen klar definierte Lernziele. Diese zielen darauf ab, fachliche Kompetenzen aufzubauen und wissenschaftliches Arbeiten zu erlernen. Dazu gehört, Inhalte zu verstehen und korrekt darzustellen, Wissen auf eigene Fragestellungen anzuwenden sowie eigenständig zu argumentieren, Texte strukturiert aufzubauen und Quellen sachgerecht zu verwenden.
Wissen und Fähigkeiten, die für das Erreichen der Lernziele erforderlich sind, müssen selbstständig erarbeitet werden. Übernimmt eine KI diese Aufgaben, können die Lernziele nicht erreicht werden. Die mit den Lernzielen zu erreichenden Kompetenzen werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungs- und Prüfungsformaten sichtbar gemacht, etwa in Prüfungen, Referaten oder schriftlichen Arbeiten. Diese Kompetenzen müssen eigenständig erbracht werden. Das bedeutet: Ihre Arbeit muss Ihre eigenen Überlegungen und Lernprozesse widerspiegeln.
Daraus ergibt sich dann auch, wie KI im Studium grundsätzlich eingesetzt werden darf:
- Sie kann beim Lernen unterstützen, etwa bei der Strukturierung von Gedanken oder bei der sprachlichen Überarbeitung.
- Sie darf jedoch nicht jene Kompetenzen übernehmen, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung oder Prüfung überprüft werden sollen.
Wie KI-Tools genutzt werden können, hängt also maßgeblich vom jeweiligen Lernziel ab, und diese können sich von Lehrveranstaltung zu Lehrveranstaltung unterscheiden.
Beispiel:
- Sie übersetzen in einer wissenschaftlichen Arbeit zu einem bestimmten Thema eine Textpassage aus dem Französischen, um sich mit dem konkreten Inhalt auseinanderzusetzen. In diesem Fall kann der Einsatz eines KI-Übersetzungstools unproblematisch sein, sofern die Übersetzung auf Korrektheit geprüft und der KI-Einsatz offengelegt wird.
- Anders verhält es sich in einem Sprachstudium, bei dem das Übersetzen selbst ein zentrales Lernziel ist. Wenn Sie hier eine Übersetzungsaufgabe an ein KI Tool übergeben, würde das die Eigenständigkeit der Leistung untergraben, die von Ihnen erwartet wird.
Wenn die KI Ihre Leistungen erbringt, widerspricht das der wissenschaftlichen Redlichkeit und dem Prinzip der Eigenständigkeit. Ob Sie Künstliche Intelligenz im Studium einsetzen dürfen, hängt also in erster Linie davon ab, ob dadurch die geforderten Lernziele und Ihre eigenständige Leistung gewahrt bleiben.
Zusammengefasst
KI darf unterstützen, aber nicht die Leistung erbringen, die von Ihnen erwartet wird.
Diese Empfehlung lässt sich konkret umsetzen, indem ein KI-Tool gezielt so gestaltet wird, dass es die Unterstützung optimal an die jeweiligen Lernziele anpasst. Hierfür lässt sich eine Art KI-Tutor entwickeln, der unterstützend wirkt, aber gleichzeitig hilft, die Eigenständigkeit zu wahren.
