Rechtliche Vorgaben

Neben den Vorgaben, die sich aus den Lernzielen, den Grundregeln der guten wissenschaftlichen Praxis und den Vorgaben der jeweiligen Lehrperson ergeben, sind im Umgang mit KI auch Regelungen zum Datenschutz und Urheberrecht relevant.

Urheberrecht: Schutz geistigen Eigentums und KI-generierte Inhalte

Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen und stellt sicher, dass Autor*innen über die Verwendung ihrer Werke bestimmen können.

  • Nach geltendem rechtlichem Verständnis können nur Menschen Urheber*innen eines Werkes sein, nicht jedoch KI-Systeme.
  • Auch wenn KI keine eigenen Urheberrechte an einem Text zugesprochen werden, dürfen KI-generierte Inhalte dennoch nicht als eigene wissenschaftliche Arbeit ausgegeben werden (das verbieten im Übrigen auch die Nutzungsbedingungen der KI-Tools).

Auch beim Hochladen eigener oder fremder Texte in KI-Tools ergeben sich Herausforderungen, da hier potenziell auch urheberrechtlich geschützte Inhalte preisgegeben werden, deren Weiterverarbeitung nicht kontrolliert werden kann.

  • Wenn das KI-Tool die hochgeladenen Texte nicht zum Training verwendet, sollte ein Upload unter das Recht der Privatkopie (§ 42 UrhG) fallen. 
  • Nicht erlaubt ist es aber, ganze Bücher oder Zeitschriften in KI-Tools hochzuladen
  • Offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen dürfen ebenfalls nicht in KI-Tools hochgeladen werden
  • Sie dürfen keinen technischen Kopierschutz umgehen

Sie dürfen urheberrechtlich geschütztes Material im Sinne der Privatkopie daher nur dann in ein KI-Tool hochladen, wenn die Daten nicht zum Training neuer KI-Modelle verwendet werden. In u:ai werden Ihre Daten nicht zum Training verwendet. 

Datenschutz: Verarbeitung personenbezogener und vertraulicher Daten in KI-Tools

Im Studium arbeiten Studierende häufig mit sensiblen oder vertraulichen Informationen, etwa mit Interviewdaten, Umfrageergebnissen, personenbezogenen Angaben oder internen Dokumenten. Für den Umgang mit solchen Daten gelten datenschutzrechtliche Vorgaben, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Beim Einsatz von KI-Tools ist besondere Vorsicht geboten, da häufig nicht nachvollziehbar ist, wo eingegebene Inhalte gespeichert oder weiterverarbeitet werden. Insbesondere sollten folgende Daten nicht ungeschützt in KI-Tools eingegeben werden:

  • personenbezogene Daten anderer Personen (zB aus Interviews, Umfragen oder Lehrveranstaltungen)
  • vertrauliche Forschungsdaten oder interne Unterlagen
  • eigene Arbeiten oder Textentwürfe, wenn unklar ist, wie diese weiterverwendet werden
  • sensible Informationen, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen

Im Zweifel gilt: Wenn nicht eindeutig klar ist, wie ein KI-Tool mit eingegebenen Daten umgeht, sollten diese nicht hochgeladen werden. Beachten Sie hierzu die Informationen zu u:ai.

Studierende bleiben für die Einhaltung des Urheberrechts verantwortlich und müssen sicherstellen, dass fremde Inhalte korrekt gekennzeichnet und KI-gestützte Beiträge nicht als eigenständig erbrachte Leistungen ausgegeben werden.