Kompetenz-Check bei VFS Global

Sie haben Ihre Vorbildung in einem der folgenden Länder abgeschlossen und interessieren sich für ein Bachelor-/Diplom- oder Masterstudium an der Universität Wien? 

  • Indien
  • Pakistan
  • Bangladesch

Sie müssen ab Wintersemester 2026/27 einen Kompetenz-Check bei VFS Global durchführen, bevor Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Alle Infos dazu erfahren Sie auf dieser Seite. 

Wichtige Infos zum Kompetenz-Check

Der Kompetenz-Check von VFS Global...

  • ... findet persönlich und vor Ort an den Standorten von VFS Global statt. 
  • ... ist verpflichtend für alle Studieninteressierten, die Ihre Vorbildung in Bangladesch, Indien oder Pakistan abgeschlossen haben und ab Wintersemester 2026/27 ein Bachelor-/Diplom- oder Masterstudium an der Universität Wien beginnen möchten. 
  • ... ersetzt nicht die formale und inhaltliche Prüfung Ihres Antrags durch die Studienzulassung. 
  • ... ersetzt kein erfolgreiches Absolvieren vom Aufnahme- oder Eignungsverfahren
  • ... ersetzt nicht das Absolvieren von Ergänzungsprüfungen im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (wenn diese in Ihrem Zulassungsbescheid vorgeschrieben sind). 

Schritt 1: Informieren Sie sich über die Zulassungsvoraussetzungen

Informieren Sie sich vorab, welche Voraussetzungen Sie mit Dokumenten aus Ihrem Land erfüllen müssen, um die Zulassungsbedingungen an der Universität Wien zu erfüllen. Der Kompetenz-Check macht nur Sinn, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. 

Studieninteressierte, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, können nicht zum Studium an der Universität Wien zugelassen werden. 

Prüfen Sie auch die speziellen Voraussetzungen für Ihr Wunschstudium, wie zum Beispiel Deutsch- und/oder Englischkenntnisse sowie weitere erforderliche Dokumente. Informationen dazu finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiums

Achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Dokumente korrekt beglaubigt und übersetzt werden müssen.

Dokumente aus Bangladesch

Ihre Dokumente müssen mit voller diplomatischer Beglaubigung beglaubigt und anschließend auf deutsch oder englisch übersetzt werden. 

Ihre Schritte im Zulassungsverfahren hängen von Ihrem Wunschstudium ab. 

Welches Studium möchten Sie studieren?

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  • Bachelor-/Diplomstudium

    Reifezeugnis aus Bangladesch: 

    Das Reifezeugnis aus Bangladesch (Higher Secondary Certificate) reicht nicht für den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife aus. Die Unterschiede zu einem Reifezeugnis aus Österreich sind zu groß. Ihr Antrag auf Zulassung zum Studium wird daher abgewiesen. Das gilt unabhängig von Ihrem Ergebnis im Kompetenz-Check von VFS Global!


    Reifezeugnis aus Bangladesch UND Nachweis von mindestens zwei Studienjahren: 

    Ihr Antrag kann bearbeitet werden, wenn Sie

    • ein Reifezeugnis aus Bangladesch haben UND
    • mindestens zwei Jahre an einer anerkannten Universität in Bangladesch studiert haben UND
    • Sie in Ihrem Studium mindestens 80 % oder einen CGPA von mindestens 3.2 (von 4) erreicht haben.

    Jeder Antrag muss individuell geprüft werden.


    Abschluss eines mindestens vierjährigen Bachelorstudiums in Bangladesch:

    Wenn Sie bereits ein Bachelorstudium an einer anerkannten Universität mit einer vorgesehenen Studiendauer von mindestens vier Jahren (Vollzeit) absolviert haben, kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Jeder Antrag muss individuell geprüft werden. 

    Alle Schritte zur Zulassung zu Bachelor- und Diplomstudien

  • Masterstudium

    Vierjähriges Bachelorstudium aus Bangladesch: 

    Ihr Antrag kann bearbeitet werden, wenn Sie

    • ein Bachelorstudium mit einer vorgesehenen Studiendauer von mindestens vier Jahren (Vollzeit) an einer anerkannten Universität der Section 1 (gemäß ENIC NARIC AUSTRIA Credential Evaluation) abgeschlossen haben UND
    • im Studium einen CGPA ab 3.2 (von 4.0) oder 80% erreicht haben

    Jeder Antrag muss individuell geprüft werden. 

    Haben Sie einen niedrigeren CGPA ODER Ihr Studium an einer Universität der Section 2, 3 und 4 abgeschlossen erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Masterstudium an der Universität Wien. Ihr Antrag wird daher abgewiesen. Das gilt unabhängig von Ihrem Ergebnis im Kompetenz-Check. 


    Abschluss eines mindestens vierjährigen Bachelorstudiums UND zweijährigen Masterstudiums:

    Ihr Antrag kann bearbeitet werden, wenn Sie

    • ein Bachelorstudium mit einer vorgesehenen Studiendauer von mindestens vier Jahren (Vollzeit) an einer anerkannten Universität abgeschlossen haben UND
    • im Bachelorstudium einen CGPA ab 3.2 (von 4.0) oder 80% erreicht haben UND 
    • ein Masterstudium mit einer vorgesehenen Studiendauer von mindestens zwei Jahren (Vollzeit) an einer anerkannten Universität abgeschlossen haben UND 
    • im Masterstudium einen CGPA von min. 3.2 von 4.0 erreicht haben. 

    Jeder Antrag muss individuell geprüft werden. 

    Alle Infos zur Zulassung zu Masterstudien


Dokumente aus Indien

Ihre Dokumente müssen mit Apostille beglaubigt und anschließend auf deutsch oder englisch übersetzt werden. 

Ihre Schritte im Zulassungsverfahren hängen von Ihrem Wunschstudium ab. 

Welches Studium möchten Sie studieren?

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  • Bachelor-/Diplomstudium

    Wenn Ihr Reifezeugnis (12 Schuljahre) aus Indien stammt und Sie mindestens 60 % der maximal zu erreichenden Punktzahl erreicht haben, kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Jeder Antrag muss individuell geprüft werden. 

    Alle Schritte zur Zulassung zu Bachelor- und Diplomstudien

  • Masterstudium

    Ihr Antrag kann bearbeitet werden, wenn Sie 

    • ein Bachelorstudium mit einer vorgesehenen Studiendauer von mindestens drei Jahren (Vollzeit) an einer ankerkannten Universität abgeschlossen haben UND 
    • Ihre Universität als Section 1, 2 oder 3 (gemäß ENIC NARIC AUSTRIA Credential Evaluation) eingestuft ist UND
    • Sie im Studium mindestens 60 % der maximal zu erreichenden Punkte erreicht haben. 

    Jeder Antrag muss individuell geprüft werden. 

    Alle Infos zur Zulassung zu Masterstudien


Dokumente aus Pakistan

Ihre Dokumente müssen mit voller diplomatischer Beglaubigung beglaubigt und anschließend auf deutsch oder englisch übersetzt werden. 

Ihre Schritte im Zulassungsverfahren hängen von Ihrem Wunschstudium ab. 

Welches Studium möchten Sie studieren?

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  • Bachelor-/Diplomstudium

    Reifezeugnis aus Pakistan: 

    Wenn Ihr Reifezeugnis (12 Schuljahre) aus Pakistan stammt und Sie mindestens 90 % der maximal zu erreichenden Punktzahl erreicht haben, kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Jeder Antrag muss individuell geprüft werden. 

    Haben Sie einen niedrigeren Prozentanteil erreicht erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Bachelorstudium an der Universität Wien. Ihr Antrag wird daher abgewiesen. Das gilt unabhängig von Ihrem Ergebnis im Kompetenz-Check. 


    Reifezeugnis aus Pakistan UND Nachweis von mindestens zwei Studienjahren: 

    Ihr Antrag kann bearbeitet werden, wenn Sie: 

    • ein Reifezeugnis (12 Schuljahre) aus Pakistan haben UND 
    • mindestens zwei Jahre an einer anerkannten Universität in Pakistan studiert haben UND 
    • Sie in Ihrem Studium einen CGPA von mindestens 3.2 (von 4.0) oder 80 % der maximal möglichen Punkte erreicht haben. 

    Jeder Antrag muss individuell geprüft werden. 


    Vierjähriges Bachelorstudium aus Pakistan: 

    Ihr Antrag kann bearbeitet werden, wenn Sie

    • ein Bachelorstudium mit einer vorgesehenen Studiendauer von mindestens vier Jahren (Vollzeit) an einer anerkannten Universität in Pakistan abgeschlossen haben UND
    • Sie im Studium mindestens 80% erreicht haben.

    Jeder Antrag muss individuell geprüft werden. 

  • Masterstudium

    Ihr Antrag kann bearbeitet werden, wenn Sie 

    • ein Bachelorstudium mit einer vorgesehenen Studiendauer von mindestens vier Jahren (Vollzeit) an einer ankerkannten Universität abgeschlossen haben UND 
    • Ihre Universität als Section 1 (gemäß ENIC NARIC AUSTRIA Credential Evaluation) eingestuft ist UND
    • Sie im Studium einen CGPA von mindestens 3.4 (von 4.0) erreicht haben. 

    Oder, wenn Sie: 

    • ein Bachelorstudium mit einer vorgesehenen Studiendauer von mindestens vier Jahren (Vollzeit) an einer ankerkannten staatlichen Universität (nicht privat!) abgeschlossen haben UND 
    • Ihre Universität als Section 2 (gemäß ENIC NARIC AUSTRIA Credential Evaluation) eingestuft ist UND
    • Sie im Studium einen CGPA von mindestens 3.6 (von 4.0) erreicht haben. 

    Jeder Antrag muss individuell geprüft werden. 

    Haben Sie einen niedrigeren CGPA ODER Ihr Studium an einer Universität der Section 3 und 4 abgeschlossen erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Masterstudium an der Universität Wien. Ihr Antrag wird daher abgewiesen. Das gilt unabhängig von Ihrem Ergebnis im Kompetenz-Check. 

    Alle Infos zur Zulassung zu Masterstudien

Schritt 2: Buchen Sie einen Termin für den Kompetenz-Check

Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen? Buchen Sie einen Termin für den Kompetenz-Check bei VFS Global und zahlen Sie die Gebühr in Höhe von rund 100 Euro direkt an VFS Global. 

Bei der Terminbuchung geben Sie an, an welcher österreichischen Universität Sie studieren möchten und für welches Studium Sie sich interessieren. 

Hier buchen Sie den Termin

Schritt 3: Nehmen Sie am Kompetenz-Check teil

VFS Global prüft im persönlichen Termin Folgendes: 

  • Ihre Identität (Reisepass)
  • Ihre Dokumente (abhängig vom gewählten Studium)
  • Ihre Allgemeinbildungs-Kompetenz aus den Bereichen 
    • Deutsch (bei deutschsprachigen Studien)
    • Englisch 
    • Mathematik 
    • Biologie 
    • Chemie
    • Geschichte/Geographie
    • Physik 

Schritt 4: Stellen Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium

Folgen Sie den Schritten im Zulassungsverfahren, abhängig von Ihrem Wunschstudium. 

VFS Global sendet das Ergebnis des Kompetenz-Checks direkt an die Universität Wien. In Ihrem Antrag auf Zulassung zum Studium laden Sie daher kein Dokument von VFS Global hoch. 

Nicht vergessen: Antragsfristen

Bei Bachelorstudien mit Aufnahme- und Eignungsverfahren sowie für Masterstudien mit Aufnahmeverfahren gelten eigene Antragsfristen. Sie können sich nur einmal pro Jahr (im Frühjahr) für diese Studien bewerben! Informieren Sie sich also rechtzeitig, ob in Ihrem Wunschstudium ein Aufnahme- oder Eignungsverfahren durchgeführt wird. 

Schritt 5: Warten Sie auf Ihren Zulassungsbescheid

VFS Global sendet das Ergebnis Ihres Kompetenz-Checks direkt an die Universität Wien. 

Wenn Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt haben, prüfen wir Ihre Dokumente und das Ergebnis Ihres Kompetenz-Checks von VFS Global. Das kann mehrere Wochen dauern. Wir senden Ihren Bescheid an die E-Mail-Adresse, die Sie in u:space angegeben haben.