Zulassung zum Masterstudium Psychologie mit Abschluss einer anderen Universität
Alle Informationen über die Zulassung zum Masterstudium Psychologie für Personen mit
- abgeschlossenem Bachelor-/Diplomstudium und
- einer anderen Universität/Fachhochschule als der Universität Wien

Fotos © Peter Haas (CC-BY-SA 3.0), Machno (CC-BY-SA 4.0), Bwag (CC-BY-SA 4.0), Nxr-at (CC-BY-SA 4.0), Steindy (CC-BY-SA 4.0)
Bitte beachten Sie:
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung sollten Sie Ihr Studium abgeschlossen haben. Es dürfen nicht mehr als maximal 30 ECTS zum Studienabschluss fehlen. Beachten Sie: Sie müssen Ihre Abschlussdokumente bis spätestens 30. September nachreichen. Fassen Sie Ihr Diploma Supplement bzw. Ihre Notentranskripte zu einer PDF-Datei zusammen. Laden Sie diese Datei in Ihrem Antrag auf Zulassung hoch, damit Ihr Studienfortschritt geprüft werden kann.
- Ihr mindestens dreijähriger postsekundärer Studienabschluss muss für das angestrebte Masterstudium fachlich in Frage kommen.
- Stellen Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium vollständig und mit gut lesbaren Dokumenten-Scans.
- Das Bearbeiten Ihres Aufenthaltstitels (bei Bedarf) durch die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) nimmt Zeit in Anspruch.
Fristen und Überblick
- Antragsfrist für das Studienjahr 2026/27: 2. März bis 7. April 2026
- Verfügbare Studienplätze: 50
- Aufnahmetest: 7. Juli 2026
- Kostenbeitrag: 50 Euro
- Testsprache: Deutsch
- Testdauer: 45 Minuten
- Zulassungsfrist Wintersemester 2026/27: ab Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. Oktober 2026
- Zulassungsfrist Sommersemester 2027: 11. Jänner bis 31. März 2027
- Semesterbeginn: 1. Oktober (Wintersemester), 1. März (Sommersemester)
Die Zulassung zum Studium ist nur nach erfolgreicher Teilnahme am Aufnahmeverfahren und bei Erfüllung aller Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudium Psychologie an der Universität Wien möglich.
Erforderliche Dokumente
für die Registrierung in u:space
- Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite!) als JPEG- oder PNG-Datei
für den Antrag auf Zulassung
- Ihre Studienabschlussurkunde(n) und Notentranskripte/Diploma Supplement (150 ECTS bei einem Bachelorstudium mit 180 ECTS)
- mit Auflistung der absolvierten Lehrveranstaltungen inklusive Noten und Angabe der ECTS/Semesterwochenstunden
- mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen
- mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn die Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind)
- zusammengefasst zu einer PDF-Datei
- Beachten Sie Infos zu Studienabschlüssen aus Nicht-EU/EWR-Ländern.
- Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse
Für den Antrag auf Zulassung benötigen Sie einen Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau A2 (oder höher). Für den Aufnahmetest empfehlen wir mindestens Niveau B2. Für die Zulassung zum Masterstudium Psychologie müssen Sie Ihre Deutschkenntnisse auf Niveau C1 nachweisen. Ohne Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1 ist keine Zulassung möglich.
Dokumente aus Bangladesch, Indien oder Pakistan?
Studieninteressierte aus Bangladesch, Indien und Pakistan müssen außerdem einen Kompetenz-Check bei VFS Global vor dem Antrag auf Zulassung zum Studium absolvieren.
Ihre Schritte im Zulassungsverfahren
Schritt 1: Erforderliche Dokumente vorbereiten
- Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese im entsprechenden Format. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
- Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokuments mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl zu einer PDF-Datei zusammen (z. B. Studienabschlussurkunde + Notentranskripte/Diploma Supplement + Beglaubigung + Übersetzung).
Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente möglichst vor Beginn der Antragsfrist vor. So können Sie Ihren Antrag auf Zulassung gleich zu Fristbeginn stellen.
Schritt 2: Antrag auf Zulassung stellen
- Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
- Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab und wählen Sie das gewünschte Studium aus.
- Laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch.
- Überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (vor allem E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung.
- Wählen Sie nun "Bezahlen und Antrag stellen" und zahlen Sie den Kostenbeitrag in Höhe von 50 Euro per eps-Überweisung oder Kreditkarte. Danach ist Ihr Antrag gestellt. Das heißt: Sie sind für das Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychologie registriert.
- In u:space > Persönliches > Meine Dokumente finden Sie Ihre amtssignierte Registrierungsbestätigung. Dieses Dokument können Sie gegebenenfalls bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) für ein Einreisevisum für den schriftlichen Test vorlegen.
- Der Status Ihres Antrags in u:space > Zulassung beantragen > Meine Studienanträge muss "Antrag gestellt" sein.
Schritt 3: Download der Testliteratur
Die Testliteratur steht als kostenloser Download zur Verfügung:
Testliteratur Studienjahr 2026/27
- Daumiller, M., & Janke, S. (2019). The impact of performance goals on cheating depends on how performance is evaluated. AERA Open,5(4), 1–10. Retrieved from: https://journals.sagepub.com/toc/eroa/5/4
- Daffin, L., & Bridley, A. (2024). Fundamentals of Psychological Disorders. Module 1-5. Retrieved from: https://opentext.wsu.edu/abnormal-psych/
- Goetz, T., Bieg, M., Lüdtke, O., Pekrun, R., & Hall, N. C. (2013). Do girls really experience more anxiety in mathematics? Psychological Science, 24(10), 2079-2087. doi:10.1177/0956797613486989. Retrieved from: https://kops.uni-konstanz.de/handle/123456789/25683
- Human Development Teaching & Learning Group (2021). Human Development. Units 3, 5, 9, 10. Retrieved from pdx.pressbooks.pub/humandevelopment
- Jhangiani, R., & H. Tarry. (2014). Principles of Social Psychology – 1st International Edition. BCcampus. Chapter 1 and 2. Retrieved from: opentextbc.ca/socialpsychology
- Open Neuroscience Initiative (2021). Open Neuroscience Initiative. Chapter 1-5. www.austinlim.com/open-neuroscience-initiative
- Pekrun, R. (2014). Emotions and Learning. Educational Practices Series-24. UNESCO International Bureau of Education. Retrieved from: https://www.iaoed.org/downloads/edu-practices_24_eng.pdf (Alternativlink: unesdoc.unesco.org/ark:/48223/pf0000227679)
- Poldrack, A. R. (2021). Statistical thinking for the 21st Century. Chapter 1-6. Retrieved from: statsthinking21.github.io/statsthinking21-core-site/StatsThinking21.pdf
Schritt 4: Der schriftliche Aufnahmetest
Spätestens 14 Tage vor dem Termin erhalten Sie per E-Mail Informationen zu Ort, Zeit und Ablauf des schriftlichen Tests. Halten Sie sich den gesamten Testtag frei und reisen Sie gegebenenfalls bereits am Vortag an.
Drucken Sie die Einlassbestätigung aus und bringen Sie sie am Testtag mit.
Am Ende des Tests werden Sie über den weiteren Verlauf informiert. Etwa 14 Tage nach dem Test werden Sie per E-Mail über das Ergebnis und Ihre weiteren Schritte verständigt.
Die Zulassung zum Studium ist nur möglich, wenn Sie beim schriftlichen Test erfolgreich waren und einen Zulassungsbescheid erhalten haben.
Schritt 5: Warten auf Testergebnis und Zulassungsbescheid
Warten auf das Testergebnis
Etwa 14 Tage nach dem Test werden Sie per E-Mail über das Ergebnis und Ihre nächsten Schritte verständigt.
Warten auf den Zulassungsbescheid
Sobald die Testergebnisse feststehen, wird Ihr Antrag fertig bearbeitet. Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung des Antrags. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente hochgeladen haben.
Sie erhalten den Zulassungsbescheid an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse. Der Zulassungsbescheid ist für das beantragte Wintersemester und das darauffolgende Sommersemester gültig. Wir empfehlen den Studienbeginn im Wintersemester.
Die Zulassung kann
- ohne weitere Ergänzungsprüfungen erfolgen oder
- mit Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium (max. 30 ECTS), die Sie bis spätestens Ende des zweiten Semesters im Masterstudium absolvieren müssen, erfolgen oder
- aufgrund fehlender Facheinschlägigkeit abgewiesen werden.
Über etwaige Ergänzungsprüfungen werden Sie im Zulassungsbescheid informiert. Ergänzungsprüfungen dienen zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede und stammen aus dem dafür fachlich in Frage kommenden Bachelorstudium Psychologie an der Universität Wien. Sie müssen zu diesem Bachelorstudium nicht zugelassen sein. Diese "fachlichen" Ergänzungsprüfungen können Sie erst ablegen, nachdem Sie zum Masterstudium zugelassen wurden.
Der Erhalt des Zulassungsbescheides bedeutet nicht, dass Sie bereits zugelassen wurden, sondern dass Sie einen Studienplatz erhalten haben und eine Zulassung zum beantragten Studium möglich ist. Sie müssen das Zulassungsverfahren, wie in Schritt 6 und 7 beschrieben, abschließen.
Schritt 6: Zulassung zum Studium
Wenn Sie im Aufnahmeverfahren erfolgreich waren und einen positiven Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie das Zulassungsverfahren abschließen:
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Vorstudium aus EU/EWR-Ländern oder der Schweiz
- Loggen Sie sich mit Ihrem u:account und u:account Passwort im Servicedesk ein. Geben Sie dort an, für welche Ihrer beantragten Studien Sie zugelassen werden möchten. Wir führen die Zulassung innerhalb der Zulassungsfrist durch. Das kann einige Werktage dauern. Überprüfen Sie auch den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfaches.
- Wir melden uns bei Ihnen, nachdem wir Sie vorläufig zugelassen haben. Bitte beachten Sie: Gegebenenfalls fordern wir Sie auf, einen Online-Erstzulassungstermin zu buchen.
- Zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.
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Vorstudium aus Nicht-EU/EWR-Ländern
- Buchen Sie einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool.
- Nach dem Online-Termin werden Sie vorläufig zum Studium zugelassen. Sie erhalten ein E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Informationen zu Ihrem weiteren Vorgehen.
Schritt 7: Studien-/ÖH-Beitrag einzahlen und u:card bestellen
Zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag als "eingelangt" aufscheint. Danach können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen und validieren.
Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken.
Nach der Zulassung können Sie Ihr Semester planen und sich für Lehrveranstaltungen anmelden. Die Anmeldefristen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis u:find und in u:space.
FAQ
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Wie kann ich den Kostenbeitrag bezahlen?
Den Kostenbeitrag zahlen Sie mit
- Kreditkarte oder
- eps-Überweisung (nur mit österreichischem Bankkonto möglich).
Weil es aus technischen Gründen keine weiteren Zahlungsmöglichkeiten gibt, kann auch eine Vertrauensperson für Sie überweisen. Vergessen Sie nicht, den Button "Antrag stellen" zu wählen. Erst nachdem Sie den Kostenbeitrag bezahlt und den Antrag gestellt haben, sind Sie für das Aufnahmeverfahren registriert.
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Ich lebe nicht in Österreich. Wie kann ich am schriftlichen Test teilnehmen?
Wir raten allen, spätestens am Vortag nach Wien zu reisen.
Beachten Sie: Es gibt keine Ersatztermine und keine Möglichkeit, den Test online abzulegen!
Angehörige eines Nicht-EU/EWR-Landes informieren sich am besten so schnell wie möglich bei einer österreichischen Vertretung über die Einreisebedingungen.
Mit der amtssignierten Registrierungsbestätigung können Sie gegebenenfalls einen Aufenthaltstitel/ein Visum beantragen.
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Ich kann oder möchte doch nicht zum Test kommen. Bekomme ich den Kostenbeitrag zurück?
Nein. Der Kostenbeitrag ist eine ordnungssichernde Maßnahme. Er soll sicherstellen, dass nur Studieninteressierte einen Antrag auf Zulassung stellen, die tatsächlich Interesse am Studium haben. Der Kostenbeitrag wird nicht rückerstattet, wenn Sie nicht zum Test kommen oder der Test nicht stattfindet.
Das wurde durch den Verfassungsgerichtshof bestätigt.
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Welche Rückerstattungsgründe gibt es für den Kostenbeitrag?
Die Rückerstattung des Kostenbeitrags ist nur aufgrund der unten genannten Gründe möglich. Einer der Rückerstattungsgründe trifft auf Sie zu? Senden Sie uns in diesem Fall den jeweiligen Nachweis über den Servicedesk. Geben Sie im Betreff "Rückerstattung Kostenbeitrag" an.
- Doppelte Bezahlung des Kostenbeitrags
Wurde der Kostenbeitrag doppelt von Ihrem Konto abgebucht, erstatten wir die zusätzliche Zahlung.
Nachweis: Zahlungsbestätigung - Besitz eines Ausweises für Vertriebene (blaue Karte)
Wenn Sie einen Ausweis für Vertriebene (blaue Karte) haben, wird der Kostenbeitrag rückerstattet.
Nachweis: Ausweis für Vertriebene (Vorder- und Rückseite) und Zahlungsbestätigung
Es gibt keine weiteren Rückerstattungsgründe.
- Doppelte Bezahlung des Kostenbeitrags
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Ich habe meinen Zulassungsbescheid bekommen. Bin ich jetzt schon zugelassen?
Nein, dazu müssen Sie noch das Zulassungsverfahren wie in Schritt 6 beschrieben abschließen.
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Muss ich zugelassen sein, um nach Österreich einreisen zu können?
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates haben, erkundigen Sie sich bitte bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat), ob Sie einen Aufenthaltstitel für Österreich benötigen bzw. wie Sie einreisen können. Die österreichische Vertretungsbehörde informiert Sie über die erforderlichen Dokumente, mit der Sie diesen beantragen können.
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Wann erfahre ich, ob ich zugelassen werden kann?
Sie erhalten einige Wochen nach Ihrer Teilnahme am schriftlichen Test Ihren Zulassungsbescheid. Nur nach erfolgreicher Teilnahme am Aufnahmetest und mit positivem Bescheid können Sie zugelassen werden.
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Meine Dokumente sind aus einem Nicht-EU/EWR-Land. Gibt es noch etwas, das ich beachten muss?
Bei Dokumenten aus einigen Ländern müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite für Studieninteressiere aus Drittstaaten.
Beachten Sie außerdem, dass Ihre Dokumente gegebenenfalls beglaubigt werden müssen.
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Wie lange ist mein Zulassungsbescheid gültig?
Der Zulassungsbescheid ist für das beantragte Wintersemester und das darauffolgende Sommersemester gültig. Wir empfehlen den Studienbeginn im Wintersemester.
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Ich finde mein Studium in der Liste in u:space nicht – warum?
Bitte beachten Sie, dass für den Antrag auf Zulassung zu Studien mit und ohne Aufnahmeverfahren verschiedene Fristen gelten. Vergewissern Sie sich, dass die Antragsfrist für das gewünschte Studium bereits läuft. Erst dann scheint dieses im Drop-down-Menü auf.
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Wie viele Studienplätze gibt es pro Studienjahr?
Pro Studienjahr werden für die Masterstudium Psychologie insgesamt 50 Plätze vergeben.
