Zulassung zum Masterstudium Psychotherapie

Auf dieser Seite finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und alle Infos zur Zulassung zum Masterstudium Psychotherapie.

Bitte beachten Sie:

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung sollten Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen haben. Fassen Sie Ihr Diploma Supplement bzw. Ihre Notentranskripte zu einer PDF-Datei zusammen. Laden Sie diese Datei in Ihrem Antrag auf Zulassung hoch, damit Ihr Studienfortschritt geprüft werden kann. Beachten Sie: Sie müssen Ihre Abschlussdokumente gegebenenfalls bis spätestens 31. Juli 2026 nachreichen und das Zulassungsverfahren abgeschlossen haben.
  • Ihr mindestens dreijähriger postsekundärer Studienabschluss muss für das angestrebte Masterstudium fachlich in Frage kommen.
  • Stellen Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium vollständig und mit gut lesbaren Dokumenten-Scans.
  • Das Bearbeiten Ihres Aufenthaltstitels (bei Bedarf) durch die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) nimmt Zeit in Anspruch.

 Fristen und Überblick

  • Antragsfrist für das Studienjahr 2026/27: 2. März bis 7. April 2026
  • Verfügbare Studienplätze: 40
  • Aufnahmetest: 6. Juli 2026
  • Kostenbeitrag: 80 Euro
  • Testsprache: Deutsch (Englisch für einzelne Testteile)
  • Testdauer: 3 Stunden
  • Zulassungsfrist Studienjahr 2026/27: ab Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. Juli 2026
  • Semesterbeginn: 1. Oktober 

Die Zulassung zum Studium ist nur nach erfolgreicher Teilnahme am Aufnahmeverfahren und bei Erfüllung aller Voraussetzungen für die Zulassung zu dem von der Universität Wien und der Medizinischen Universität Wien gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie möglich.

Einteilung des Studienjahres

 Erforderliche Dokumente

für die Registrierung in u:space

  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite!) als JPEG- oder PNG-Datei

für die Zuordnung zu einem der Kontingente und den Antrag auf Zulassung

  • Ihr Reifezeugnis mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn das Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde)
  • gegebenenfalls den Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung oder den Nachweis für gleichgestellte Drittstaatsangehörige
  • Ihre Studienabschlussurkunde(n) und Notentranskripte/Diploma Supplement 
    • mit Auflistung der absolvierten Lehrveranstaltungen inklusive Noten und Angabe der ECTS/Semesterwochenstunden
    • mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn die Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind)
    • zusammengefasst zu einer PDF-Datei
    • Beachten Sie Infos zu Studienabschlüssen aus Nicht-EU/EWR-Ländern
  • Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse
    Für den Antrag auf Zulassung benötigen Sie einen Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau A2 (oder höher). Für den Aufnahmetest empfehlen wir mindestens Niveau B2. Für die Zulassung zum Masterstudium Psychotherapie müssen Sie Ihre Deutschkenntnisse auf Niveau C1 nachweisen. Ohne Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1 ist keine Zulassung möglich. 

 Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

Schritt 1: Machen Sie das Online-Self-Assessment (OSA)

Das Online-Self-Assessment (OSA) dient Ihrer Selbsteinschätzung. Sie erfahren, inwiefern das gewählte Studium Ihren Erwartungen und Interessen entspricht und erhalten ein ausführliches Feedback. Nehmen Sie sich für die Durchführung ein bis zwei Stunden Zeit. Das OSA ist anonym, erfordert keine inhaltliche Vorbereitung, wird nicht bewertet und wirkt sich nicht auf den Erhalt eines Studienplatzes aus.

Nach Abschluss des OSA erhalten Sie den OSA-Code, den Sie im weiteren Verfahren benötigen.

Schritt 2: Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente vor

  1. Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese im entsprechenden Format. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
  2. Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokuments mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl zu einer PDF-Datei zusammen (z. B. Studienabschlussurkunde + Notentranskripte/Diploma Supplement + Beglaubigung + Übersetzung).

Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente möglichst vor Beginn der Antragsfrist vor. So können Sie Ihren Antrag auf Zulassung gleich zu Fristbeginn stellen.

Schritt 3: Stellen Sie den Antrag auf Zulassung

  1. Legen Sie Ihren u:account an 
    Wenn Sie noch nie an der Universität Wien studiert haben, erstellen Sie einen u:account in unserem Studierendenportal u:space. Merken Sie sich die Zugangsdaten gut. Sie brauchen diese in Ihrem weiteren Studium. Wir senden Ihnen einen Aktivierungslink an Ihre E-Mail Adresse. So aktivieren Sie Ihren u:account. 
  2. Registrieren Sie sich in u:space 
    Loggen Sie sich mit Ihrem u:account in u:space ein und schließen die Registrierung ab. Unter Studium > Zulassung beantragen stellen Sie den Antrag auf Zulassung.
  3. Ordnen Sie sich dem richtigen Kontingent zu 
  4. Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch 
  5. Ergänzen Sie die statistischen Daten
    Ergänzen Sie die statistischen Daten und prüfen Sie Ihre Angaben in der Übersicht. Wählen Sie “Weiter zur Antragstellung”.
  6. Zahlen Sie den Kostenbeitrag 
    Wählen Sie nun "Bezahlen und Antrag stellen" und zahlen Sie den Kostenbeitrag in Höhe von 80 Euro per eps-Überweisung oder Kreditkarte. Danach ist Ihr Antrag gestellt. Das heißt: Sie sind für das Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychotherapie registriert.

    In u:space > Persönliches > Meine Dokumente finden Sie Ihre amtssignierte Registrierungsbestätigung. Dieses Dokument können Sie gegebenenfalls bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) für ein Einreisevisum für den schriftlichen Test vorlegen.

Der Status Ihres Antrags in u:space > Zulassung beantragen > Meine Studienanträge muss "Antrag gestellt" sein. 

 Registrierung in u:space

Schritt 4: Bereiten Sie sich auf den schriftlichen Test vor

Informieren Sie sich über den Testaufbau und laden Sie die Testliteratur herunter. Die Testliteratur steht als kostenloser Download zur Verfügung:

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  • Aufbau des Tests

    Der Aufnahmetest besteht aus vier Testteilen, wobei jeder Testteil aus mehreren Items besteht. Ein Item stellt eine Frage bzw. Aufgabe dar, zu welcher mehrere Antwortmöglichkeiten vorgegeben sind, von welchem genau eine einzige richtig ist (Single Choice) oder von welchem eine oder mehrere richtig sein können (Multiple Choice).

    • Testteil Grundlagenwissen Psychotherapiewissenschaft:
      Dieser Testteil erfasst Vorwissen aus der vorgegebenen Testliteratur über psychotherapiewissenschaftlich relevante Grundlagen, insbesondere Grundlagen der Forschungs- und Wissenschaftsmethodik, psychologische und medizinisch-psychiatrische Grundlagen, Grundlagen der Psychotherapie sowie Grundlagen der psychologischen Diagnostik.
    • Testteil Verbal Analytisches Verständnis:
      Dieser Testteil erfasst Textverständnis, verbal-analytisches Verständnis, sowie verbale Einschätzungs- und Urteilsfähigkeit.
    • Testteil Sozial-Emotionale Kompetenzen:
      Dieser Testteil erfasst sozial-emotionales Reasoning, soziale Sensitivität sowie Erkennen von Emotionen.
    • Testteil Englischkenntnisse:
      Dieser Testteil erfasst das Verständnis englischsprachiger Texte.
  • Auswertung

    Richtig beantwortete Items werden mit einem Score von 1 verrechnet, falsch beantwortete oder nicht beantwortete Items mit 0.

    Der für die Rangreihung maßgebliche Gesamtwert ergibt sich aus der gewichteten Summe der vier Testteilwerte und erfolgt nach folgendem Schlüssel:

    • Testteilwert Grundlagenwissen Psychotherapiewissenschaft: 70 %
    • Testteilwert Verbal Analytisches Verständnis: 15,75 %
    • Testteilwert Sozial-Emotionale-Kompetenzen: 9 %
    • Testteilwert Englischkenntnisse: 5,25 %

    Die Vergabe der Studienplätze erfolgt anhand Ihrer Platzierung im Test innerhalb Ihres Kontingentes

  • Testliteratur Studienjahr 2026/27

    Der Zugang zur Testliteratur für das Aufnahmeverfahren kann über die Servicemailadresse uaccess.ub@univie.ac.at angefordert werden.

    Die Nutzung der bereitgestellten Materialien ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch und zum Zweck der Vorbereitung auf das Aufnahmeverfahren gestattet. Es besteht kein dauerhaftes Nutzungsrecht. Die Verbreitung der Inhalte ist nicht gestattet. 

    • Barnett, J. E. (2019). The Ethical Practice of Psychotherapy: Clearly Within Our Reach. Psychotherapy, 56(4), 431-440. doi.org/10.1037/pst0000272 (Open Access) 
    • Hoyer, J., & Knappe, S. (2020). Klinische Psychologie & Psychotherapie (3. Aufl.). Springer.
      • Kap. 1 Was ist Klinische Psychologie?
      • Kap. 2 Diagnostische Klassifikation psychischer Störungen
      • Kap. 3 Epidemiologische Beiträge zur Klinischen Psychologie
      • Kap. 7 Biopsychologische Grundlagen
      • Kap. 11 Entwicklungspsychologische Grundlagen
      • Kap. 13 Klinisch-psychologische und psychotherapeutische Verfahren
      • Kap. 14 Verhaltenstherapie
      • Kap. 15 Psychodynamische Psychotherapie
      • Kap. 16 Systemische Psychotherapie
      • Kap. 17 Humanistische und experientielle Psychotherapieverfahren
      • Kap. 21 Diagnostische Prozesse in der Klinische Psychologie und Psychotherapie
      • Kap. 37 Psychische Störungen des Kindes- und Jugendalters
      • Kap. 38 Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS)
      • Kap. 39 Störungen im Zusammenhang mit psychotropen Substanzen und abhängigen Verhaltensweisen
      • Kap. 44 Psychotische Störungen und Schizophrenie
      • Kap. 46 Depressive Störungen
      • Kap. 47 Panik und Agoraphobie
      • Kap. 48 Generalisierte Angststörung
      • Kap. 49 Soziale Angststörung
      • Kap. 50 Spezifische Phobien
      • Kap. 51 Posttraumatische Belastungsstörung
      • Kap. 52 Zwangsstörungen
      • Kap. 53 Somatoforme Störungen
      • Kap. 57 Persönlichkeitsstörungen
    • Schmithüsen, F., & Ferring, D. (2015). Allgemeine Psychologie. In F. Schmithüsen (Hrsg.), Lernskript Psychologie: Die Grundlagenfächer kompakt. Springer.
    • Schreier, M., Echterhoff, G., Bauer, J. F., Weydmann, N. & Hussy, W. (2023). Forschungsmethoden in Psychologie und Sozialwissenschaften für Bachelor (3. Aufl.). Springer.
      • Kap. 1 Psychologie und Sozialwissenschaften als empirische Wissenschaften
      • Kap. 2 Quantitative Erhebungsmethoden
      • Kap. 3 Quantitative Forschungsansätze
      • Kap. 4 Quantitative Auswertungsmethoden
      • Kap. 5 Qualitative Forschungsansätze
      • Kap. 6 Qualitative Erhebungsmethoden
      • Kap. 7 Qualitative Analyseverfahren
      • Kap. 9 Mixed-Methods-Forschung

    Hinweis:
    Die Nutzung der bereitgestellten Materialien ist ausschließlich für den Zweck und die Dauer der Vorbereitung auf das Aufnahmeverfahren gestattet. Ein dauerhaftes Nutzungs- oder Verbreitungsrecht besteht nicht.

Schritt 5: Nehmen Sie am schriftlichen Test teil

Spätestens 14 Tage vor dem Termin erhalten Sie per E-Mail Informationen zu Ort, Zeit, Einlassbestätigung und Ablauf des schriftlichen Tests. Ohne die Einlassbestätigung ist eine Teilnahme nicht möglich. Halten Sie sich den gesamten Testtag frei und reisen Sie gegebenenfalls bereits am Vortag an.

Am Ende des Tests werden Sie über den weiteren Verlauf informiert. 

Schritt 6: Warten Sie auf Ihr Testergebnis und Ihren Zulassungsbescheid

Etwa 14 Tage nach dem Test werden Sie per E-Mail über das Ergebnis und Ihre weiteren Schritte verständigt. 

Sie erhalten Ihren Zulassungsbescheid per E-Mail an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse. Prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Sie finden ihn anschließend auch in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente.

Sie waren im Test erfolgreich und haben einen Zulassungsbescheid erhalten? 
Der Erhalt des Zulassungsbescheides bedeutet nicht, dass Sie bereits zugelassen wurden, sondern dass Sie einen Studienplatz erhalten haben und eine Zulassung zum beantragten Studium möglich ist. Sie haben bis spätestens 31. Juli 2026 Zeit, Ihren Studienplatz anzunehmen und die Erstzulassung, wie in Schritt 7 beschrieben, abzuschließen. Tun Sie das nicht, wird Ihr Platz per Nachrückverfahren an die nächste Person in der Warteliste vergeben. 

Die Zulassung kann

  • ohne weitere Ergänzungsprüfungen erfolgen oder 
  • mit Ergänzungsprüfungen (max. 30 ECTS), die Sie bis spätestens Ende des zweiten Semesters im Masterstudium absolvieren müssen, erfolgen.

Über etwaige Ergänzungsprüfungen werden Sie im Zulassungsbescheid informiert. Ergänzungsprüfungen dienen zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede. Diese "fachlichen" Ergänzungsprüfungen können Sie erst ablegen, nachdem Sie zum Masterstudium zugelassen wurden.

Schritt 7: Nehmen Sie Ihren Studienplatz an und schließen Sie das Zulassungsverfahren ab

Wenn Sie im Aufnahmeverfahren erfolgreich waren und einen Studienplatz erhalten, schicken wir Ihnen den Zulassungsbescheid und informieren Sie über Ihre weiteren Schritte im Zulassungsverfahrens per E-Mail.