Wiederaufnahme eines Bachelor-/Diplomstudiums
Sie wollen Ihr abgebrochenes oder ein (anderes) Bachelor-/Diplomstudium wiederaufnehmen?
Ihre Schritte bei der Wiederaufnahme des Studiums hängen von zwei Punkten ab:
- Wird in Ihrem angestrebten Studium ein verpflichtendes Online-Self-Assessment (OSA) vorgeschrieben oder ein Aufnahme-/Eignungsverfahren durchgeführt?
- Waren Sie in der Vergangenheit zu demselben oder einem anderen Studium zugelassen?
Anleitung zur Wiederaufnahme
Nutzen Sie die folgende Auswahl. Dort erhalten Sie eine Anleitung, wie Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium stellen und das Zulassungsverfahren abschließen.
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Liste der Studien
In folgenden Bachelorstudien wird ein verpflichtendes OSA vorgeschrieben:
- Astronomie
- Japanologie
- Koreanologie
- Orientalistik
- Philosophie
- Physik
- Sinologie
- Slawistik
- Theater-, Film- und Medienwissenschaft
- Vergleichende Literaturwissenschaft
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Liste der Studien
In folgenden Bachelor-/Diplomstudien werden Aufnahme-/Eignungsverfahren durchgeführt:
- Betriebswirtschaft
- Bildungswissenschaft
- Biologie
- Chemie
- English and American Studies
- Ernährungswissenschaften
- Informatik
- Internationale Betriebswirtschaft
- Internationale Rechtswissenschaften
- Kultur- und Sozialanthropologie
- Lehramt
- Pharmazie
- Politikwissenschaft
- Psychologie
- Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
- Rechtswissenschaften
- Soziologie
- Transkulturelle Kommunikation
- Volkswirtschaftslehre
- Wirtschaftsinformatik
- Sportwissenschaft (Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung)
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Liste der Studien
In folgenden Bachelor-/Diplomstudien werden weder ein verpflichtendes OSA vorgeschrieben, noch Aufnahme-/Eignungsverfahren durchgeführt:
- Afrikawissenschaften
- Ägyptologie
- Alte Geschichte und Altertumskunde
- Byzantinistik und Neogräzistik
- Deutsche Philologie
- Erdwissenschaften
- Europäische Ethnologie
- Evangelische Fachtheologie
- Geographie
- Geschichte
- Hungarologie und Fennistik
- Islamisch-Theologische Studien
- Judaistik
- Katholische Fachtheologie
- Klassische Archäologie
- Klassische Philologie
- Kunstgeschichte
- Mathematik
- Meteorologie
- Musikwissenschaft
- Religionspädagogik
- Romanistik
- Skandinavistik
- Sprachen und Kulturen Südasiens und Tibets
- Sprachwissenschaft
- Statistik
- Urgeschichte und Historische Archäologie
Allgemeines zur Wiederaufnahme
- Mindeststudienleistung: Seit dem Wintersemester 2022/23 müssen Sie in jedem Bachelor-/Diplomstudium, zu dem Sie zugelassen werden, eine Studienleistung von mindestens 16 ECTS erbringen. Ist das nicht der Fall, wird das Studium geschlossen.
- Namensänderung: Wenn Sie eine Namensänderung hatten, geben Sie diese bitte frühzeitig bekannt. Schreiben Sie uns dazu über das Kontaktformular und fügen Sie einen Scan Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises und des Änderungsnachweises (z. B. Heiratsurkunde oder amtlicher Bescheid über die Namensänderung) als Anhang hinzu.
- Antrags- und Zulassungsfristen: Die Fristen für die Wiederaufnahme hängen von Ihrem gewählten Studium und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Genaue Informationen dazu finden Sie bei der jeweiligen Studienart.
- Gleichzeitige Zulassung an zwei österreichischen Universitäten: Es ist nicht möglich, für das gleiche Studium an zwei österreichischen Universitäten zugelassen zu sein. Wenn Sie das angestrebte Studium an einer anderen Universität studiert haben, senden Sie uns bitte eine Abgangsbestätigung über das Kontaktformular.
- Curriculum: Sie werden ausnahmslos für das aktuelle Curriculum zugelassen.
- Die StudienServiceCenter (SSC)/StudienServiceStellen (SSS) Ihres Studiums helfen Ihnen bei allen Fragen zur Anerkennung von früheren Prüfungsleistungen und zur Studienorganisation.
- Abschluss der Wiederaufnahme: Sie müssen keinen Online-Termin vereinbaren. Die Wiederaufnahme wird über unseren Servicedesk abgewickelt.
Bachelorstudien mit verpflichtendem OSA
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Liste der Studien
In folgenden Bachelorstudien wird ein verpflichtendes OSA vorgeschrieben:
- Astronomie
- Japanologie
- Koreanologie
- Orientalistik
- Philosophie
- Physik
- Sinologie
- Slawistik
- Theater-, Film- und Medienwissenschaft
- Vergleichende Literaturwissenschaft
Gleiches Bachelorstudium mit OSA
Sie waren bereits zu einem Bachelorstudium mit verpflichtendem OSA zugelassen, haben dieses abgebrochen und möchten es wiederaufnehmen?
Schreiben Sie uns innerhalb der Antragsfrist über das Kontaktformular und fügen Sie einen Scan Ihres Reisepasses oder Personalausweises als Anhang hinzu. Wir führen die Wiederaufnahme innerhalb der Zulassungsfrist durch. Danach erhalten Sie alle Infos über Ihre weiteren Schritte per E-Mail. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern.
Anderes Bachelorstudium mit OSA
Sie möchten zu einem anderen Bachelorstudium mit verpflichtendem OSA zugelassen werden?
Führen Sie das OSA durch und stellen Sie innerhalb der Antragsfrist einen Antrag auf Zulassung in u:space, wie in den Informationen zum Zulassungsverfahren beschrieben.
Sie müssen keinen Online-Termin vereinbaren, um das Zulassungsverfahren abzuschließen. Ihr weiteres Vorgehen ist vom Ausstellungsland Ihres Reifezeugnisses und Ihrer Staatsangehörigkeit abhängig.
- Ihr Reifezeugnis und Ihre Staatsangehörigkeit stammen aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz:
Schreiben Sie uns innerhalb der Zulassungsfrist über das Kontaktformular und fügen Sie einen Scan Ihres Reisepasses oder Personalausweises als Anhang hinzu. Wir führen die Wiederaufnahme durch und informieren Sie per E-Mail über Ihre weiteren Schritte. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern. - Ihr Reifezeugnis stammt aus einem Nicht-EU/EWR-Land:
Warten Sie auf Ihren Zulassungsbescheid. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Sie erhalten den Zulassungsbescheid und Informationen zum weiteren Vorgehen per E-Mail.
Fristen EU/EWR/CH-Staatsangehörigkeit
Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.
Sommersemester 2024:
- Antragsfrist:
15. November 2023 bis 5. Februar 2024 - Zulassungsfrist:
8. Jänner bis 31. März 2024 - Semesterbeginn: 1. März
Wintersemester 2024/25:
- Antragsfrist:
wird noch bekannt gegeben - Zulassungsfrist:
wird noch bekannt gegeben - Semesterbeginn: 1. Oktober
Fristen Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit
Folgende Fristen gelten für Personen mit Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Lands.
Sommersemester 2024:
- Antragsfrist:
15. November 2023 bis 2. Jänner 2024 - Zulassungsfrist:
8. Jänner bis 31. März 2024 - Semesterbeginn: 1. März
Wintersemester 2024/25:
- Antragsfrist:
wird noch bekannt gegeben - Zulassungsfrist:
wird noch bekannt gegeben - Semesterbeginn: 1. Oktober
Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren
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Liste der Studien
In folgenden Bachelor-/Diplomstudien werden Aufnahme-/Eignungsverfahren durchgeführt:
- Betriebswirtschaft
- Bildungswissenschaft
- Biologie
- Chemie
- English and American Studies
- Ernährungswissenschaften
- Informatik
- Internationale Betriebswirtschaft
- Internationale Rechtswissenschaften
- Kultur- und Sozialanthropologie
- Lehramt
- Pharmazie
- Politikwissenschaft
- Psychologie
- Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
- Rechtswissenschaften
- Soziologie
- Transkulturelle Kommunikation
- Volkswirtschaftslehre
- Wirtschaftsinformatik
- Sportwissenschaft (Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung)
Gleiches Studium mit Aufnahme-/Eignungsverfahren
Sie waren bereits zu einem Bachelor-/Diplomstudium mit Aufnahme-/Eignungsverfahren zugelassen, haben dieses abgebrochen und möchten es wiederaufnehmen?
Schreiben Sie uns innerhalb der Antragsfrist über das Kontaktformular und fügen Sie einen Scan Ihres Reisepasses oder Personalausweises als Anhang hinzu. Wir führen die Wiederaufnahme innerhalb der Zulassungsfrist durch. Danach erhalten Sie alle Infos über Ihre weiteren Schritte per E-Mail. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern.
Bei einigen Studien gelten besondere Regelungen. Lesen Sie die nachfolgenden Informationen sorgfältig. Nur so können Missverständnisse und verpasste Fristen vermieden werden.
Fristen
Sommersemester 2024:
- Antragsfrist: 15. November 2023 bis 5. Februar 2024
- Zulassungsfrist: 8. Jänner bis 31. März 2024
Wintersemester 2024/25:
- Antragsfrist: wird noch bekannt gegeben
- Zulassungsfrist: wird noch bekannt gegeben
Besonderheiten bei der Wiederaufnahme des gleichen Bachelor-/Diplomstudiums mit Aufnahme-/Eignungsverfahren
- Bachelorstudium Psychologie
Für die Wiederaufnahme des Bachelorstudiums Psychologie müssen Sie erneut am Aufnahmeverfahren teilnehmen. Stellen Sie dazu innerhalb Antragsfrist für Bachelorstudien mit Aufnahmeverfahren einen Antrag auf Zulassung in u:space. - Bachelorstudium Lehramt
Sie können das Studium mit den gleichen Unterrichtsfächern wiederaufnehmen, oder die Fächer wechseln. Bitte geben Sie daher in Ihrer Nachricht bekannt, zu welchen Unterrichtsfächern und ggf. zu welchem Erweiterungsstudium drittes Unterrichtsfach Sie zugelassen werden möchten.
Ausnahme: Wenn Sie auf das Unterrichtsfach Bewegung und Sport wechseln möchten, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Bachelorstudium Sportwissenschaft stellen und den Kostenbeitrag in Höhe von 50 Euro für die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung zahlen. Der Antrag auf Zulassung muss innerhalb der Antragsfrist des Bachelorstudiums Sportwissenschaft in u:space gestellt werden. Die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung findet zweimal jährlich statt. - Bachelorstudium Sportwissenschaft/Unterrichtsfach Bewegung und Sport
Wenn Sie das Bachelorstudium Sportwissenschaft bzw. das Unterrichtsfach Bewegung und Sport mehr als vier Semester unterbrochen haben, müssen Sie erneut an der Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung teilnehmen. Informieren Sie sich dahingehend bitte beim SSC Sportwissenschaft. Wenn Ihnen das Ablegen der Zulassungsprüfung vorgeschrieben wird, müssen Sie innerhalb der Antragsfrist des Bachelorstudiums Sportwissenschaft einen Antrag auf Zulassung in u:space stellen. Die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung findet zweimal jährlich statt. - Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation
Laut aktuellem Curriculum ist es möglich, das Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation mit zwei Arbeitssprachen (A und Bx) und Erweiterungscurricula, oder mit drei Arbeitssprachen (A, Bx und By) zu absolvieren. Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht bekannt, wie viele und welche Sprachen (A, Bx und gegebenenfalls By) Sie wählen. Sie können nur Arbeitssprachen wählen, für die Sie bereits zugelassen waren. Während des Studiums ist es einmalig möglich, die Anzahl der Arbeitssprachen zu wechseln. Die gewählten Sprachen können nicht geändert werden. Wir empfehlen eine Beratung beim SSC Transkulturelle Kommunikation, bevor Sie das Studium wiederaufnehmen.
Anderes Studium mit Aufnahme-/Eignungsverfahren
Sie möchten zu einem anderen Bachelor-/Diplomstudium mit Aufnahme-/Eignungsverfahren zugelassen werden?
Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist einen Antrag auf Zulassung zu dem gewählten Studium in u:space, wie in den Informationen zum Zulassungsverfahren beschrieben. Aufnahme-/Eignungsverfahren finden einmal pro Studienjahr (vor dem Wintersemester) statt und sind für zwei Semester gültig.
Die Zulassung zum Studium ist nur nach erfolgreicher Teilnahme am Aufnahme-/Eignungsverfahren möglich. Sie benötigen keinen Online-Termin um das Zulassungsverfahren abzuschließen. Schreiben Sie uns nach Bekanntgabe der Ergebnisse über das Kontaktformular und fügen Sie einen Scan Ihres Reisepasses oder Personalausweises als Anhang hinzu.
Die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung findet zwei mal pro Jahr statt. Daher kann die Zulassung zum Bachelorstudium Sportwissenschaft auch vor dem Sommersemester beantragt werden. Bitte beachten Sie die geltenden Antrags- und Zulassungsfristen.
Fristen
Antragsfrist für das Studienjahr 2023/24:
- 1. März bis 5. Juni 2023
Wintersemester 2023/24:
- Zulassungsfrist: ab Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. Oktober 2023
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2024:
- Zulassungsfrist: 8. Jänner bis 31. März 2024
- Semesterbeginn: 1. März
Weitere Bachelor-/Diplomstudien
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Liste der Studien
In folgenden Bachelor-/Diplomstudien werden weder ein verpflichtendes OSA vorgeschrieben, noch Aufnahme-/Eignungsverfahren durchgeführt:
- Afrikawissenschaften
- Ägyptologie
- Alte Geschichte und Altertumskunde
- Byzantinistik und Neogräzistik
- Deutsche Philologie
- Erdwissenschaften
- Europäische Ethnologie
- Evangelische Fachtheologie
- Geographie
- Geschichte
- Hungarologie und Fennistik
- Islamisch-Theologische Studien
- Judaistik
- Katholische Fachtheologie
- Klassische Archäologie
- Klassische Philologie
- Kunstgeschichte
- Mathematik
- Meteorologie
- Musikwissenschaft
- Religionspädagogik
- Romanistik
- Skandinavistik
- Sprachen und Kulturen Südasiens und Tibets
- Sprachwissenschaft
- Statistik
- Urgeschichte und Historische Archäologie
Gleiches Studium ohne OSA und Aufnahme-/Eignungsverfahren
Sie waren bereits zu einem Bachelor-/Diplomstudium ohne verpflichtendes OSA und Aufnahme-/Eignungsverfahren zugelassen und möchten dieses Studium wiederaufnehmen?
Schreiben Sie uns innerhalb der Antragsfrist über das Kontaktformular und fügen Sie einen Scan Ihres Reisepasses oder Personalausweises als Anhang hinzu. Wir führen die Wiederaufnahme innerhalb der Zulassungsfrist durch. Danach erhalten Sie alle Infos über Ihre weiteren Schritte per E-Mail. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern.
Anderes Studium ohne OSA und Aufnahme-/Eignungsverfahren
Sie möchten zu einem anderen Bachelor-/Diplomstudium ohne verpflichtendem OSA und Aufnahme-/Eignungsverfahren zugelassen werden?
Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist einen Antrag in u:space, wie in den Informationen zum Zulassungsverfahren des von Ihnen angestrebten Studiums beschrieben.
Sie müssen keinen Online-Termin vereinbaren um das Zulassungsverfahren abzuschließen. Ihr weiteres Vorgehen ist von dem Ausstellungsland Ihres Reifezeugnisses und Ihrer Staatsangehörigkeit abhängig.
- Ihr Reifezeugnis und Ihre Staatsangehörigkeit stammen aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz:
Schreiben Sie uns innerhalb der Zulassungsfrist über das Kontaktformular und fügen Sie einen Scan Ihres Reisepasses oder Personalausweises als Anhang hinzu. Wir führen die Wiederaufnahme durch und informieren Sie per E-Mail über Ihre weiteren Schritte. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern. - Ihr Reifezeugnis stammt aus einem Nicht-EU/EWR-Land:
Warten Sie auf Ihren Zulassungsbescheid. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Sie erhalten den Zulassungsbescheid und Informationen zum weiteren Vorgehen per E-Mail.
Fristen EU/EWR/CH-Staatsangehörigkeit
Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.
Sommersemester 2024:
- Antragsfrist:
15. November 2023 bis 5. Februar 2024 - Zulassungsfrist:
8. Jänner bis 31. März 2024 - Semesterbeginn: 1. März
Wintersemester 2024/25:
- Antragsfrist:
wird noch bekannt gegeben - Zulassungsfrist:
wird noch bekannt gegeben - Semesterbeginn: 1. Oktober
Fristen Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit
Folgende Fristen gelten für Personen mit Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Lands.
Sommersemester 2024:
- Antragsfrist:
15. November 2023 bis 2. Jänner 2024 - Zulassungsfrist:
8. Jänner bis 31. März 2024 - Semesterbeginn: 1. März
Wintersemester 2024/25:
- Antragsfrist:
wird noch bekannt gegeben - Zulassungsfrist:
wird noch bekannt gegeben - Semesterbeginn: 1. Oktober
FAQ
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Mein Reifezeugnis stammt aus einem EU/EWR-Land, ich habe aber eine Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit. Wie kann ich das Studium wiederaufnehmen?
Stellen Sie den Antrag innerhalb der Frist für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige. Folgen Sie den Anweisungen für die Wiederaufnahme mit Reifezeugnis und Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Landes. Die Wiederaufnahme kann auf diesem Weg früher und schneller erledigt werden – und Sie starten stressfreier in Ihr neues Studium.
Sie gehören nachweislich einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung an? Dann können Sie den Antrag auch innerhalb der Frist für EU/EWR-Staatsangehörige stellen. Laden Sie den Nachweis hoch. Die Wiederaufnahme dauert allerdings länger, da Ihr Antrag überprüft wird und Sie auf den Zulassungsbescheid warten müssen. Mit diesem bekommen Sie auch die Infos, wie Sie die Wiederaufnahme abschließen.