Wiederaufnahme eines Masterstudiums
Sie haben Ihr Masterstudium an der Universität Wien abgebrochen und wollen das gleiche Studium oder ein anderes studieren?
Ihre Schritte bei der Wiederaufnahme hängen von zwei Faktoren ab:
- Wird in dem angestrebten Studium ein Aufnahmeverfahren durchgeführt?
- Waren Sie in der Vergangenheit zu demselben oder einem anderen Studium zugelassen?
Allgemeines zur Wiederaufnahme
- Namensänderung: Wenn Sie eine Namensänderung hatten, geben Sie diese bitte frühzeitig bekannt. Schreiben Sie uns dazu über das Kontaktformular und fügen Sie einen Scan Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises und des Änderungsnachweises (z. B. Heiratsurkunde oder amtlicher Bescheid über die Namensänderung) als Anhang hinzu.
- Antrags- und Zulassungsfristen: Die Fristen für die Wiederaufnahme hängen von Ihrem gewählten Studium und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Genaue Informationen dazu finden Sie bei der jeweiligen Studienart.
- Gleichzeitige Zulassung an zwei österreichischen Universitäten: Es ist nicht möglich, für das gleiche Studium an zwei österreichischen Universitäten zugelassen zu sein. Wenn Sie das angestrebte Studium an einer anderen Universität studiert haben, senden Sie uns bitte eine Abgangsbestätigung über das Kontaktformular.
- Curriculum: Sie werden ausnahmslos für das aktuelle Curriculum zugelassen.
- Die StudienServiceCenter (SSC)/StudienServiceStellen (SSS) Ihres Studiums helfen Ihnen bei allen Fragen zur Anerkennung von früheren Prüfungsleistungen und zur Studienorganisation.
- Abschluss der Wiederaufnahme: Sie müssen keinen Online-Termin vereinbaren. Die Wiederaufnahme wird über unseren Servicedesk abgewickelt.
Masterstudien mit Aufnahmeverfahren
Für die Zulassung zu einem der in der Liste genannten Masterstudien, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung stellen und das Aufnahmeverfahren durchlaufen. Das gilt auch, wenn Sie für dieses Studium bereits zugelassen waren und es abgebrochen haben. Die Antragstellung ist ausnahmslos nur innerhalb der Antragsfrist des jeweiligen Studienjahrs möglich.
- Alle Informationen zu Masterstudien mit Aufnahmeverfahren
Fristen
Antragsfrist für das Studienjahr 2023/24:
- 1. März bis 17. April 2023
Wintersemester 2023/24:
- Zulassungsfrist: 10. Juli bis 31. Oktober 2023
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2024:
- Zulassungsfrist: 8. Jänner bis 31. März 2024
- Semesterbeginn: 1. März
Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren
Gleiches Masterstudium
Sie waren bereits zu dem Masterstudium ohne Aufnahmeverfahren, das Sie wieder studieren möchten, zugelassen, haben es aber abgebrochen?
Schreiben Sie uns innerhalb der Antragsfrist über das Kontaktformular und fügen Sie einen Scan Ihres Reisepasses oder Personalausweises als Anhang hinzu. Ihr Antrag wird überprüft und Sie werden per E-Mail über die weiteren Schritte informiert.
Bitte beachten Sie, dass die Antrags- und Zulassungsfristen von Ihrer Staatsangehörigkeit abhängen.
Anderes Masterstudium
Sie möchten zu einem anderen Masterstudium ohne Aufnahmeverfahren zugelassen werden?
Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist einen Antrag auf Zulassung zum gewählten Studium in u:space und warten Sie auf Ihren Zulassungsbescheid. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Sie erhalten den Zulassungsbescheid per E-Mail und finden ihn auch in u:space > Persönliches > Meine Dokumente.
Bitte beachten Sie, dass die Antrags- und Zulassungsfristen von Ihrer Staatsangehörigkeit abhängen.
Fristen EU/EWR
Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.
Sommersemester 2024:
- Antragsfrist: 15. November 2023 bis 5. Februar 2024
- Zulassungsfrist: 8. Jänner bis 31. März 2024
- Semesterbeginn: 1. März
Wintersemester 2024/25:
- Antragsfrist: wird noch bekannt gegeben
- Zulassungsfrist: wird noch bekannt gegeben
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Hinweis: Die tagesaktuelle Zulassung zu fachgleichen Masterstudien ist für Absolvent*innen eines Bachelorstudiums der Universität Wien ganzjährig möglich.
Fristen Nicht-EU/EWR
Folgende Fristen gelten für Personen mit Staatsangehörigkeit aus einem Nicht-EU/EWR-Land.
Sommersemester 2024:
- Antragsfrist: 15. November 2023 bis 2. Jänner 2024
- Zulassungsfrist: 8. Jänner bis 31. März 2024
- Semesterbeginn: 1. März
Wintersemester 2024/25:
- Antragsfrist: wird noch bekannt gegeben
- Zulassungsfrist: wird noch bekannt gegeben
- Semesterbeginn: 1. Oktober