Förderungsstipendium

Sie können ein Förderungsstipendium für die Umsetzung einer noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit beantragen (=Master-, Magister, Diplomarbeit, Dissertation). Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzung kann einmal pro Semester ein Antrag für dieses Stipendium gestellt werden. Die Entscheidung über die Bewilligung liegt beim Büro Studienpräses.

Weiterführende Links:

« Zurück