Studienberechtigungsprüfung (SBP) - neue Verordnung ab 01.07.2019
Sie wollen ein Studium beginnen und haben keine positiv absolvierte Reifeprüfung/keine Matura? Es besteht die Möglichkeit, mit einer Studienberechtigungsprüfung (SBP) die Universitätsreife für ein Bachelor-, Diplom- oder Lehramtsstudium zu erreichen.
Die Studienberechtigungsprüfung legen Sie nur für eine Studienrichtungsgruppe ab. Eine Zulassung zum ordentlichen Studium kann nur für ein Studium aus dieser Studienrichtungsgruppe beantragt werden.
Infoblatt: Studienrichtungsgruppen (PDF, 82 KB)
Info-Vortrag online
Vor der Antragstellung ist der Infovortrag verpflichtend zu besuchen.
Bitte melden Sie sich per E-Mail an:
Sie erhalten anschließend das Passwort.
SBP-Info-Vortrag online
Antragstellung
Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung zur SBP stellen möchten, übermitteln Sie uns bitte das ausgefüllte Antragsformular und alle Unterlagen (laut Checkliste) zusammengefasst als ein PDF über unser Kontaktformular: studieren.univie.ac.at/kontakt (Thema: Studienberechtigungsprüfung)
Das Team SBP informiert Sie dann über die weiteren Schritte.
Alle Schritte zur SBP
Informationen zu früheren Verordnungen nach § 64a UG
Bitte beachten Sie, dass Sie - sofern Ihr Zulassungsbescheid für die Studienberechtigungsprüfung im Zeitraum von 01.10.2010 bis 11.07.2019 ausgestellt wurde - die Studienberechtigungsprüfung nach den Auflagen in Ihrem Bescheid nur bis zum 30.09.2021 abschließen können.
Information und Kontakt
Für weitere Auskünfte bezüglich SBP verwenden Sie bitte das Kontaktformular.