Außerordentliches Studium
Außerordentliche Studierende werden zu keinem bestimmten Studium zugelassen, sondern für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen.
Die Teilnahme an Aufnahme-/Eignungsverfahren für Bachelor-/Diplomstudien ist auch für außerordentliche Studierende möglich.
Ohne Reifezeugnis
Personen ohne Reifezeugnis können außerordentlich studieren, um:
- die Studienberechtigungsprüfung zu absolvieren,
- die Zeit bis zum Erhalt des Reifezeugnisses (Nachmatura, letzter Teil der Berufsreifeprüfung) zu überbrücken
- aus Interesse Lehrveranstaltungen zu absolvieren
Punkt 2: Untenstehende Informationen sind für Sie nicht relevant, lesen Sie die Informationen für Nachmaturant*innen.
Mit Reifezeugnis
Personen mit Reifezeugnis werden als außerordentliche Studierende geführt, um:
- Deutsch- und/oder Fächerkurse im Vorstudienlehrgang Wiener Universitäten (VWU) zu absolvieren, bevor sie mit dem ordentlichen Studium beginnen dürfen, oder
- aus Interesse Lehrveranstaltungen zu absolvieren (z. B. weil die Universität Wien kein Free-Mover-Programm anbietet; Personen in Bildungskarenz).
Falls für Sie Punkt 1 in Frage kommt, sind Sie beim Zulassungsverfahren zu einem ordentlichen Studium richtig. Lesen Sie hier nicht mehr weiter, unten stehende Informationen treffen für Sie nicht zu.
Fallen Sie unter Punkt 2, lesen Sie untenstehende Konsequenzen des außerordentlichen Studiums unbedingt, bevor Sie die Zulassung beantragen.
Weiters werden Personen als außerordentliche Studierende geführt, die:
- eine Nostrifizierung durchführen. Bei Fragen wenden Sie sich an das Büro Studienpräses.
- einen Universitätslehrgang absolvieren. Bei Fragen wenden Sie sich an das Postgraduate Center.
Erforderliche Dokumente
Sie benötigen als JPEG- oder PNG-Datei:
- Ihren Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
Fristen
- Wintersemester 2022/23: 11. Juli bis 31. Oktober 2022
- Sommersemester 2023: 9. Jänner bis 31. März 2023
Was müssen Sie bei einem a.o. Studium beachten?
Ein außerordentliches (a.o.) Studium hat zahlreiche Konsequenzen:
- Prüfungen, die Sie während eines a.o. Studiums absolvieren, können nur dann für ein ordentliches Studium in Österreich anerkannt werden, wenn sie vor der vollständigen Ablegung der Reife- oder Studienberechtigungsprüfung bestanden wurden.
- Prüfungsantritte im außerordentlichen Studium werden für das ordentliche Studium mitgezählt. Wenn alle Antritte einer Prüfung im außerordentlichen Studium negativ benotet werden, sind Sie für das ordentliche Studium gesperrt und können dieses nicht studieren.
- Sie müssen sowohl den Studienbeitrag als auch den ÖH-Beitrag zahlen, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.
- Ordentliche Studierende werden bei der Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen bevorzugt.
- Während eines a.o. Studiums ist es nicht möglich, (Teil-)Diplomprüfungen, Modulprüfungen oder Rigorosen zu absolvieren bzw. Studien abzuschließen.
- Wenn Sie über die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Landes verfügen, klären Sie vorab mit der MA 35, ob sie als außerordentliche*r Studierende*r ein Studierendenvisum erhalten.
- Sie können in Österreich keine studentische Selbstversicherung (= Krankenversicherung) beantragen.
Ihre Schritte im Zulassungsverfahren
Schritt 1: Registrierung in u:space
Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
Loggen Sie sich in u:space ein und schließen Sie die Registrierung ab. Unter "Außerordentliches Studium" finden Sie den Link zur Bestätigung Ihrer statistischen Daten (UHSTAT1). Füllen und drucken Sie diese Bestätigung aus.
Schritt 2: Zulassung
So schließen Sie das Zulassungsverfahren ab:
- Reservieren Sie einen Termin über unser Terminvereinbarungs-Tool. Die Zulassung erfolgt online über Skype.
Alle Informationen zur Terminvereinbarung
Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden. - Zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.
Sobald Sie Ihr Reifezeugnis/Ihr Studienberechtigungsprüfungszeugnis erhalten haben, reservieren Sie innerhalb der Zulassungsfrist erneut einen Termin über unser Terminvereinbarungs-Tool. Sie werden dann zum ordentlichen Studium zugelassen.
Schritt 3: Bestellen der u:card und Semesterplanung
Sobald der ÖH-Beitrag eingelangt ist, können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen.
Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken.
Nach der Zulassung können Sie Ihr Semester planen und sich für Lehrveranstaltungen anmelden. Die Anmeldefristen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis u:find und in u:space.