Mitbelegung an der Universität Wien

 

Durch eine Mitbelegung können Studierende an der Universität Wien einzelne Lehrveranstaltungen absolvieren, um diese für ihr ordentliches Studium an einer anderen österreichischen Universität anerkennen zu lassen.

  • Der Abschluss eines Studiums an der Universität Wien ist im Rahmen einer Mitbelegung nicht möglich.
  • Bei interuniversitären Studien muss die Mitbelegung jedes Semester gemeldet werden.
  • Falls Sie ein Doktorats-/PhD-Studium studieren und mitbelegen wollen, wenden Sie sich bitte an das Doktorand*innenzentrum

 Erforderliche Dokumente

Sie benötigen folgende Dokumente im PDF-Format:

 Antragsfristen

Sommersemester 2024:

  • Antragsfrist: 8. Jänner bis 31. März 2024
  • Semesterbeginn: 1. März 

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

 

Einteilung des Studienjahres

Wie beantragen Sie die Mitbelegung?

 

Schritt 1: Anlegen des u:account und Registrierung in u:space

Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an, den Sie als mitbelegende*r Studierende*r benötigen. Loggen Sie sich in u:space ein und schließen Sie die Registrierung ab. Bezahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag an Ihrer zulassenden Universität (Stammuniversität), Sie benötigen das Studienblatt des aktuellen Semesters.

 

Schritt 2: Versand der erforderlichen Dokumente

Schicken Sie die erforderlichen Dokumente über den Servicedesk der Universität Wien (Bereich Beurlaubung und Mitbelegung).

Ausgenommen von der Vorausgenehmigung sind:

  • Studierende eines Lehramtsstudiums (Diplom-, Bachelor- oder Masterlehramt) an der Technischen Universität Wien (auslaufend), der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, der Universität für angewandte Kunst, der Akademie der bildenden Künste Wien
  • Studierende eines gemeinsam mit der Universität Wien eingerichteten Studiums
  • Studierende eines Kooperationsstudiums

 

Was kommt nach dem Antrag?

Wenn Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie ein E-Mail an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse. Ihr Studienblatt können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente ausdrucken. Da Sie bei uns kein ordentliches Studium studieren, wird die Mitbelegung für das Studium an Ihrer zulassenden Universität (Stammuniversität) eingetragen. Dieses Studium scheint auch am Studienblatt der Universität Wien auf.

Alle Informationen zu Studienorganisation und Semesterplanung (z.B. Lehrveranstaltungen, Anmeldefristen).

Achtung: Die Mitbelegung garantiert keinen Platz in einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung.

Wann ist eine Mitbelegung nicht möglich?

  • Wenn Sie bereits für ein ordentliches Studium an der Universität Wien zugelassen sind. Sie können Lehrveranstaltungen aus einem anderen Studium absolvieren und gegebenenfalls an der anderen Universität anerkennen lassen.
  • Wenn Sie an einer Fachhochschule studieren.
  • Wenn Sie an einer nicht-österreichischen Universität studieren.
  • Wenn Sie über ein Mobilitätsprogramm an einer anderen Universität zugelassen sind.
  • Wenn Sie an der zulassenden Universität (Stammuniversität) ein außerordentliches Studium betreiben.
  • Wenn Sie an der zulassenden Universität beurlaubt sind.
  • Wenn Sie an einer Privatuniversität studieren.

Fortsetzung der Mitbelegung

Um die Mitbelegung fortzusetzen, schicken Sie innerhalb der oben genannten Fristen des jeweiligen Semesters: 

  • das Formular mit der Vorausgenehmigung (ist jedes Semester erforderlich),
  • Ihr neues Studienblatt und
  • Ihren Studierendenausweis

im PDF-Format über den Servicedesk der Universität Wien (Bereich Beurlaubung und Mitbelegung).