Nachweis der Englischkenntnisse

Sie müssen einen Nachweis der Englischkenntnisse erbringen, um zum Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften oder einem englisch- bzw. mehrsprachigen Masterstudium an der Universität Wien zugelassen zu werden.

Anerkannte Englischnachweise auf Niveau B2

Für die Zulassung zum Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften sowie zu einigen englisch- und mehrsprachigen Masterstudien benötigen Sie einen Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau B2. 

Nachweise B2

  • Reifeprüfungszeugnis mit erfolgreich abgelegter Reifeprüfung im Schulfach Englisch. Wenn das Englisch-Niveau nicht im Zeugnis ersichtlich ist, kann eine Bestätigung der Schulleitung eingefordert werden.
  • Notentranskript/Diploma Supplement einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung mit Nachweis von erfolgreich absolvierten, sprachspezifischen Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 6 ECTS bzw. 150 Stunden. Dabei müssen das Sprachniveau der Lehrveranstaltungen mindestens B2 und die Unterrichtssprache Englisch sein. Wenn sich das Ausmaß oder Niveau der Lehrveranstaltungen nicht direkt aus dem Zeugnis ergeben, kann eine entsprechende Bestätigung der Bildungseinrichtung eingefordert werden.
  • "IB Diploma" nach den Bestimmungen der "International Baccalaureate Organization", mit Schulfach Englisch.
  • Ergänzungsprüfungszeugnis des Vorstudienlehrgangs einer österreichischen Universität über die erfolgreich abgelegte Ergänzungsprüfung Englisch.
  • Studienberechtigungszeugnis einer österreichischen Universität mit erfolgreich abgelegter Prüfung im Fach Englisch.
  • Studienabschlussurkunde und Notentranskript/Diploma Supplement eines Bachelor- oder Masterstudiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung, das gänzlich in der Unterrichtssprache Englisch abgehalten wurde.

Diese Nachweise gelten unbefristet.

Jeder der oben genannten Nachweise auf einem höheren Niveau als B2, kann ebenfalls als Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau B2 anerkannt werden (siehe FAQ).

Zertifikate B2

  • TOEFL: mindestens 87 Punkte
  • IELTS Academic: Overall Band Score: 6,5 Punkte
  • Cambridge English First Certificate (FCE): Ergebnis Level B2
  • Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): Ergebnis Level B2
  • Sprachkompetenznachweis eines universitären Sprachenzentrums auf Niveau B2

Diese Zertifikate dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein.

Jedes der oben genannten Zertifikate auf einem höheren Niveau als B2, kann ebenfalls als Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau B2 anerkannt werden (siehe FAQ).

Anerkannte Englischnachweise auf Niveau C1

Für die Masterstudien Anglophone Literatures and Cultures, English Language and Linguistics und Lehramt Unterrichtsfach Englisch benötigen Sie einen Nachweis der Sprachkenntnisse auf Niveau C1. 

Nachweise C1

  • Studienabschlussurkunde und Notentranskript/Diploma Supplement
    • eines mindestens zweijährigen Studiums,
    • das gänzlich in englischer Sprache,
    • an einer Universität eines EU-/EWR-Mitgliedstaats, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas durchgeführt wurde.
  • Nachweis der Bildungssprache: Reifeprüfungszeugnis, sofern das Zeugnis an einer Institution mit Unterrichtssprache Englisch erlangt wurde. 
  • Erstsprache Englisch (siehe FAQ).

Diese Nachweise gelten unbefristet. 

Zertifikate C1

  • TOEFL: mindestens 110 Punkte
  • IELTS Academic: Overall Band Score: 8 (mindestens 7,5 pro Bestandteil)
  • Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): Grade A
  • Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE): ab Grade C

Diese Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein.

Anerkannte Englischnachweise auf Niveau C2

Für das Masterstudium Translation benötigen Sie einen Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau C2, wenn eine der gewählten Arbeitssprachen Englisch ist. 

Nachweise C2

  • Studienabschlussurkunde und Notentranskript/Diploma Supplement
    • eines mindestens zweijährigen Studiums,
    • das gänzlich in englischer Sprache,
    • an einer Universität eines EU-/EWR-Mitgliedstaats, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas durchgeführt wurde.
  • Studienabschlussurkunde und Notentranskript/Diploma Supplement 
    • eines abgeschlossenen Studiums,
    • mit sprachspezifischen Englisch-Lehrveranstaltungen,
    • im Ausmaß von mindestens 36 ECTS. 

Diese Nachweise gelten unbefristet.

Zertifikate C2

  • TOEFL: mindestens 115 Punkte
  • IELTS Academic: Overall Band Score: ab 8
  • Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): Grade A
  • Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE): ab Grade C

Diese Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein. 

 FAQ

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  • Ich hatte Englischunterricht in der Schule, wird das als Nachweis anerkannt?

    Englischunterricht in der Schule besucht zu haben, ist als Nachweis von Sprachkenntnissen nicht ausreichend.

    Ein Reifeprüfungszeugnis mit erfolgreich abgelegter Reifeprüfung im Schulfach Englisch ist ein ausreichender Nachweis, insofern das Sprachniveau B2 oder höher vermerkt ist. Wenn das Niveau nicht im Zeugnis ersichtlich ist, kann eine Bestätigung der Schulleitung eingefordert werden.

  • Gibt es englischsprachige Bachelorstudien?

    Nein, auch wenn einzelne Lehrveranstaltungen teilweise oder ganz in anderen Sprachen abgehalten werden, ist die Unterrichtssprache für alle Bachelor-/Diplomstudien der Universität Wien Deutsch. Aus diesem Grund ist die Vorlage eines Nachweises von Deutschkenntnissen auf Niveau C1 oder höher, für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium notwendig. 

    Das Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften wird in deutscher und englischer Sprache unterrichtet. Daher benötigen Sie zusätzlich zum Nachweis der Deutschkenntnisse auch einen Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau B2

    Für die Zulassung zu allen anderen Bachelor-/Diplomstudien ist kein Nachweis der Englischkenntnisse erforderlich. 

  • Mein Englischzertifikat ist nicht in der Liste, wird es trotzdem anerkannt?

    Nein. Nur die oben genannten Nachweise und Zertifikate werden akzeptiert.

  • Englisch ist meine Erstsprache, ich habe aber keinen der oben genannten Nachweise auf Niveau C1. Muss ich eine Prüfung machen?

    Wenn Sie keinen anerkannten Nachweis über Ihre Englischkenntnisse auf Niveau C1 haben, kann die Universität Wien im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Feststellung an einer von ihr beauftragten Einrichtung vorschreiben. Die möglichen, anfallenden Kosten müssen Sie selbst tragen. 

  • Ich habe einen Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau C1, benötige in meinem Studium aber nur einen Nachweis meiner B2-Kenntnisse. Muss ich einen extra Nachweis erbringen?

    Nein. Laden Sie bei der Antragstellung in u:space das Dokument Ihres C1-Nachweises unter "Weitere Dokumente und Nachweise" als "Sprachnachweis Englisch B2" hoch. 

  • Ich habe meine Reifeprüfung noch nicht abgelegt und möchte einen Antrag auf Zulassung zum Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften stellen. Wie soll ich vorgehen?

    Um den Antrag auf Zulassung zu stellen benötigen Sie einen Nachweis der Englischkenntnisse. Ohne dieses Dokument ist die Antragstellung nicht möglich.

    Wenn Sie Ihre Reifeprüfung im Schulfach Englisch ablegen werden (siehe anerkannte Englischnachweise auf Niveau B2) laden Sie bei der Antragstellung in u:space unter "Weitere Dokumente und Nachweise" als "Sprachnachweis Englisch B2" bitte das Jahreszeugnis des letzten Schuljahres hoch. 

    Das Reifeprüfungszeugnis mit abgelegter Prüfung im Schulfach Englisch muss vor der Online-Erstzulassung nachgereicht werden.