Zusatzprüfungen

 

Für einige Bachelor- und Diplomstudien müssen neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen auch Zusatzqualifikationen nachgewiesen werden. 

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Latein

Bei einigen Studien ist Latein als Zusatzqualifikation vorgeschrieben. Die Zusatzprüfung aus Latein entfällt, wenn Sie mindestens zehn Wochenstunden Latein an einer höheren Schule erfolgreich abgeschlossen haben. Dies weisen Sie durch Ihre Schulzeugnisse bei der Online-Erstzulassung nach.

  • Vor der Zulassung:
    Bei einigen Studien ist der Nachweis vor der Zulassung zu erbringen. Falls Sie Latein nicht in ausreichendem Ausmaß in der Schule hatten, müssen Sie die Zusatzprüfung auf anderem Wege nachweisen. Wenden Sie sich hierfür an die Bildungsdirektion Wien.
  • Während des Studiums:
    Bei einigen Studien kann die Zusatzprüfung Latein während des Studiums (bei Diplomstudien bis zum Ende des ersten Abschnitts) erbracht werden. Die Zusatzprüfung darf nicht die letzte Prüfung des Studiums (bzw. des Abschnitts) sein.

Sollten Sie keinen Nachweis haben, so wird Ihnen bei der Zulassung die Zusatzprüfung vorgeschrieben. Das ist auf Ihrem Studienblatt vermerkt.

Die Zusatzprüfung können Sie während Ihres Studiums über das Angebot des Instituts für Klassische Philologie absolvieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie beim StudienServiceCenter (SSC) der Philologischen Kulturwissenschaften.

Griechisch

Bei einigen Studien ist Griechisch als Zusatzqualifikation vorgeschrieben. Die Zusatzprüfung aus Griechisch entfällt, wenn Sie mindestens zehn Wochenstunden Griechisch an einer höheren Schule nach der 8. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben. Dies weisen Sie durch Ihre Schulzeugnisse bei der Online-Erstzulassung nach.

  • Vor der Zulassung:
    Bei einigen Studien ist der Nachweis vor der Zulassung zu erbringen. Falls Sie Griechisch nicht in ausreichendem Ausmaß in der Schule hatten, müssen Sie die Zusatzprüfung auf anderem Wege nachweisen. Wenden Sie sich hierfür an die Bildungsdirektion Wien.
  • Während des Studiums:
    Bei einigen Studien kann die Zusatzprüfung Griechisch während des Studiums (bei Diplomstudien bis zum Ende des ersten Abschnitts) erbracht werden. Die Zusatzprüfung darf nicht die letzte Prüfung des Studiums (bzw. des Abschnitts) sein.

Sollten Sie keinen Nachweis haben, so wird Ihnen bei der Zulassung die Zusatzprüfung vorgeschrieben. Das ist auf Ihrem Studienblatt vermerkt.

Die Zusatzprüfung können Sie während Ihres Studiums über das Angebot des Instituts für Klassische Philologie absolvieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie beim StudienServiceCenter (SSC) der Philologischen Kulturwissenschaften.

Darstellende Geometrie

Für das Unterrichtsfach Darstellende Geometrie ist Darstellende Geometrie als Zusatzqualifikation vor der Zulassung nachzuweisen.

Die Zusatzprüfung aus Darstellende Geometrie entfällt, wenn Sie mindestens vier Wochenstunden Darstellende Geometrie an einer höheren Schule nach der 8. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben. Dies weisen Sie durch Ihre Schulzeugnisse bei der Online-Erstzulassung nach.

Falls Sie Darstellende Geometrie nicht in ausreichendem Ausmaß in der Schule hatten, müssen Sie die Zusatzprüfung auf anderem Wege nachweisen. Wenden Sie sich hierfür an die Bildungsdirektion Wien.

Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung

Für das Bachelorstudium Sportwissenschaft und das Unterrichtsfach Bewegung und Sport ist die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung vor der Zulassung zu absolvieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie beim StudienServiceCenter (SSC) Sportwissenschaft.

 FAQ

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  • Ich habe die Zusatzprüfung Latein/Griechisch bereits abgelegt, sie scheint aber noch im Studienblatt auf. Was soll ich tun?

    Die Eintragung der abgelegten Zusatzprüfung Latein bzw. Griechisch sollte automatisch geschehen.

    Wenn Sie die Zusatzprüfung über Ihre Schulzeugnisse nachweisen, geschieht das direkt bei der Online-Erstzulassung. Sollten Sie die entsprechenden Schulzeugnisse bei der Zulassung nicht vorgelegt haben, schicken Sie diese nachträglich an die Studienzulassung (Kontaktformular). Geben Sie bitte Ihre u:account-E-Mail-Adresse an. 

    Wenn Sie die Zusatzprüfung über eine Lehrveranstaltung an der Universität Wien nachholen, so trägt das StudienServiceCenter (SSC) der Lehrveranstaltung dies ein. Sollte das nicht geschehen, wenden Sie sich bitte direkt dorthin.

  • Ich studiere bereits an der Uni Wien. Kann ich die Zusatzprüfung für ein anderes Studium an der Uni Wien machen?

    Sie studieren bereits an der Universität Wien und möchten ein zweites Studium, für welches Latein/Griechisch Zulassungsvoraussetzung ist, beginnen?

    In diesem Fall können Sie - wenn Sie die STEOP Ihres laufenden Studiums abgeschlossen haben - die Zusatzprüfung Latein/Griechisch über das Angebot der Universität Wien ablegen.

    Die positive Absolvierung gilt als Nachweis der Zusatzprüfung bei der Zulassung zu einem anderen Studium.

  • Wo kann ich die Zusatzprüfung extern nachholen?

    Wenn der Nachweis der Zusatzprüfung vor der Zulassung zu erbringen ist und Sie diese nicht über Schulzeugnisse nachweisen können, müssen Sie diese extern nachholen.

    Zusatzprüfungen können bei einer Bildungsdirektion in Österreich nachgeholt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen zuständigen Stelle.

    Sollten Sie den Nachweis von Latein oder Griechisch anders erbringen, wenden Sie sich an das StudienServiceCenter (SSC) der Philologischen Kulturwissenschaften um zu erfragen, ob Ihr Nachweis akzeptiert wird.