Zusatzprüfungen
Für einige Bachelor- und Diplomstudien müssen neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen auch Zusatzqualifikationen nachgewiesen werden.
Latein
Bei einigen Studien ist Latein als Zusatzqualifikation vorgeschrieben. Die Zusatzprüfung aus Latein entfällt, wenn Sie mindestens zehn Wochenstunden Latein an einer höheren Schule erfolgreich abgeschlossen haben. Dies weisen Sie durch Ihre Schulzeugnisse bei der Online-Erstzulassung nach.
- Vor der Zulassung:
Bei einigen Studien ist der Nachweis vor der Zulassung zu erbringen. Falls Sie Latein nicht in ausreichendem Ausmaß in der Schule hatten, müssen Sie die Zusatzprüfung auf anderem Wege nachweisen. Wenden Sie sich hierfür an die Bildungsdirektion Wien. - Während des Studiums:
Bei einigen Studien kann die Zusatzprüfung Latein während des Studiums (bei Diplomstudien bis zum Ende des ersten Abschnitts) erbracht werden. Die Zusatzprüfung darf nicht die letzte Prüfung des Studiums (bzw. des Abschnitts) sein.
Sollten Sie keinen Nachweis haben, so wird Ihnen bei der Zulassung die Zusatzprüfung vorgeschrieben. Das ist auf Ihrem Studienblatt vermerkt.
Die Zusatzprüfung können Sie während Ihres Studiums über das Angebot des Instituts für Klassische Philologie absolvieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie beim StudienServiceCenter (SSC) der Philologischen Kulturwissenschaften.
Griechisch
Bei einigen Studien ist Griechisch als Zusatzqualifikation vorgeschrieben. Die Zusatzprüfung aus Griechisch entfällt, wenn Sie mindestens zehn Wochenstunden Griechisch an einer höheren Schule nach der 8. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben. Dies weisen Sie durch Ihre Schulzeugnisse bei der Online-Erstzulassung nach.
- Vor der Zulassung:
Bei einigen Studien ist der Nachweis vor der Zulassung zu erbringen. Falls Sie Griechisch nicht in ausreichendem Ausmaß in der Schule hatten, müssen Sie die Zusatzprüfung auf anderem Wege nachweisen. Wenden Sie sich hierfür an die Bildungsdirektion Wien. - Während des Studiums:
Bei einigen Studien kann die Zusatzprüfung Griechisch während des Studiums (bei Diplomstudien bis zum Ende des ersten Abschnitts) erbracht werden. Die Zusatzprüfung darf nicht die letzte Prüfung des Studiums (bzw. des Abschnitts) sein.
Sollten Sie keinen Nachweis haben, so wird Ihnen bei der Zulassung die Zusatzprüfung vorgeschrieben. Das ist auf Ihrem Studienblatt vermerkt.
Die Zusatzprüfung können Sie während Ihres Studiums über das Angebot des Instituts für Klassische Philologie absolvieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie beim StudienServiceCenter (SSC) der Philologischen Kulturwissenschaften.
Darstellende Geometrie
Für das Unterrichtsfach Darstellende Geometrie ist Darstellende Geometrie als Zusatzqualifikation vor der Zulassung nachzuweisen.
Die Zusatzprüfung aus Darstellende Geometrie entfällt, wenn Sie mindestens vier Wochenstunden Darstellende Geometrie an einer höheren Schule nach der 8. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben. Dies weisen Sie durch Ihre Schulzeugnisse bei der Online-Erstzulassung nach.
Falls Sie Darstellende Geometrie nicht in ausreichendem Ausmaß in der Schule hatten, müssen Sie die Zusatzprüfung auf anderem Wege nachweisen. Wenden Sie sich hierfür an die Bildungsdirektion Wien.
Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung
Für das Bachelorstudium Sportwissenschaft und das Unterrichtsfach Bewegung und Sport ist die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung vor der Zulassung zu absolvieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie beim StudienServiceCenter (SSC) Sportwissenschaft.