Beginn der Antragsfrist für Bachelor-, Diplom und Masterstudien

01.11.2024

Die Antragsfrist für Studien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren hat am 11. November begonnen!

Seit 11. November können Sie Ihren Antrag auf Zulassung zu Bachelor-, Diplom- oder Masterstudien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren stellen.

Sie möchten erstmals an der Universität Wien studieren?

In Ihrem eigenen Interesse: Stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zu Ihrem Studium zu Beginn der Antragsfrist und schließen Sie das Zulassungsverfahren schnellstmöglich ab. Sie können sich erst nach Abschluss des Zulassungsverfahrens zu Lehrveranstaltungen anmelden.

Sie studieren bereits an der Universität Wien oder waren in der Vergangenheit zum Studium zugelassen?

Beantragen Sie Ihren Studienwechsel, die Zulassung zu zusätzlichen Studien oder die Wiederaufnahme des Studiums zu Beginn der Antragsfrist über den Servicedesk! Ein Online-Termin ist nicht nötig.

Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Landes?

Beantragen Sie die Zulassung so früh wie möglich! Das gilt auch, wenn Sie Ihr Studium wiederaufnehmen oder wechseln möchten. Ihre Schritte im Zulassungsverfahren hängen von folgenden Faktoren ab: 

  • der Art des Studiums (Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium)
  • dem Ausstellungsland Ihres Reifezeugnisses (bei Bachelor- oder Diplomstudien) bzw. wo Sie Ihr Vorstudium abgeschlossen haben (bei Masterstudien)
  • Ihrer Staatsangehörigkeit

Wählen Sie Ihr Wunschstudium unter "Zulassungsverfahren" aus. Dort finden Sie alles, was Sie für die Zulassung zu diesem Studium wissen müssen. Lesen Sie Ihre Schritte im Zulassungsverfahren genau durch und bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig vor. So sind Sie optimal auf Ihren Studienbeginn an der Universität Wien vorbereitet.