Zulassung zum Masterstudium Anglophone Literatures and Cultures

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist. Dafür müssen Sie fristgerecht einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Nur anhand Ihres vollständigen Antrags kann die Universität Wien die Eignung Ihres Vorstudiums beurteilen. Vorabeinschätzungen sind nicht möglich.


Vorstudien für das Masterstudium Anglophone Literatures and Cultures

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

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  • Anglistik und Amerikanistik (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • English and American Studies (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Lehramt Unterrichtsfach Englisch (Bachelor)

    Ergänzungsprüfungen:

    • Culture, Society and the Media (5 ECTS)
    • Critical Readings (6 ECTS)

    Summe: 11 ECTS

  • Lehramt Unterrichtsfach Englisch (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Theater-, Film- und Medienwissenschaft (Bachelor)

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Transkulturelle Kommunikation (Bachelor)

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Vergleichende Literaturwissenschaft (Bachelor)

    Wird im Einzelfall geprüft.

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

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  • Anglistik und Amerikanistik (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • English and American Studies (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Lehramt Unterrichtsfach Englisch (Bachelor, 8 Semester, Universität)

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Lehramt Unterrichtsfach Englisch (Bachelor, 6 Semester, Pädagogische Hochschule)

    Keine Zulassung möglich.

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

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  • Studienabschluss mit Hauptfach Englisch (Bachelor)

    Hauptfach mit mindestens 120 ECTS:
    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Studienabschluss mit Nebenfach Englisch (Bachelor)

    Nebenfach mit weniger als 120 ECTS:
    Wird im Einzelfall geprüft.

4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern

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  • Studienabschluss aus einem nicht-EU/EWR-Land (Bachelor)

    Wird im Einzelfall geprüft.