Zulassung zum Masterstudium Betriebswirtschaft
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.
Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.
Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist. Dafür müssen Sie fristgerecht einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Nur anhand Ihres vollständigen Antrags kann die Universität Wien die Eignung Ihres Vorstudiums beurteilen. Vorabeinschätzungen sind nicht möglich.
Qualitative Zulassungsbedingungen
Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zu den qualitativen Zulassungsbedingungen weiter unten auf dieser Seite.
Vorstudien für das Masterstudium Betriebswirtschaft
Information zu Erweiterungscurricula
Bei den anschließend erwähnten Erweiterungscurricula wurden vor dem Wintersemester 2024/25 Änderungen des Titels und/oder des Inhalts vorgenommen. Die Erweiterungscurricula mit altem Titel werden weiterhin akzeptiert. Für weitere Informationen beachten Sie die jeweiligen Mitteilungsblätter.
Qualitative Zulassungsbedingungen
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Qualitative Zulassungsbedingungen
Zulassungswerber*innen haben als qualitative Zulassungsbedingungen jedenfalls folgende Kenntnisse nachzuweisen:
- Betriebswirtschaftliche Kenntnisse im Ausmaß von 15 ECTS
- Vorkenntnisse im Ausmaß von 15 ECTS aus:
- Mathematik (gesicherte Kenntnisse der elementaren und formalen Grundlagen der Mathematik sowie aus dem Bereich der linearen Algebra und der Analysis von Funktionen einer und mehrerer Variablen) und/oder
- Statistik (solide Grundkenntnisse der beschreibenden Statistik, der Wahrscheinlichkeitsrechnung sowie der
schließenden Statistik) und/oder - quantitativen Methoden (Kenntnisse in Bereichen der Entscheidungstheorie, Spieltheorie, Operations Research oder verwandten quantitativen Methoden in Bezug auf wirtschaftswissenschaftliche Problemstellungen).
- Kenntnis der Unterrichtssprachen des Studiums: Deutschkenntnisse auf Niveau C1 und Englischkenntnisse auf Niveau B2
Mit der Absolvierung des Erweiterungscurriculums "EC Betriebswirtschaft: eine Einführung" gelten die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Vorkenntnisse jedenfalls als erfüllt.
Mit der Absolvierung des Erweiterungscurriculums "EC Betriebswirtschaft: Methoden" gelten die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der Vorkenntnisse aus Mathematik und/oder Statistik jedenfalls als erfüllt.
Können die Kenntnisse nicht in Form von Erweiterungscurricula nachgewiesen werden, so haben die Zulassungswerber*innen eine Qualifikationsbeschreibung vorzulegen, in der die Leistungen, die vor dem Antrag auf Zulassung erbracht wurden und die den Prüfungsleistungen in einem der beiden geforderten Erweiterungscurricula entsprechen, dargelegt werden und anhand derer das studienrechtlich zuständige Organ prüft, ob die qualitativen Zulassungsbedingungen erfüllt sind. - Betriebswirtschaftliche Kenntnisse im Ausmaß von 15 ECTS
1. Studienabschlüsse an der Universität Wien
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Betriebswirtschaft (Bachelor)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
- Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und der Vorkenntnisse aus Mathematik und/oder Statistik im Ausmaß von 30 ECTS bereits.
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Internationale Betriebswirtschaft (Bachelor)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
- Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und der Vorkenntnisse aus Mathematik und/oder Statistik im Ausmaß von 30 ECTS bereits.
2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen
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Studienabschluss von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Wird im Einzelfall geprüft.
3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz
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Studienabschluss aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Wird im Einzelfall geprüft.
4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern
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Studienabschluss aus Nicht-EU/EWR-Ländern in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Wird im Einzelfall geprüft.