Zulassung zum Masterstudium Bioinformatik

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist.


Vorstudien für das Masterstudium Bioinformatik

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

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  • Biologie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Informatik (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Mathematik (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Andere Studienabschlüsse an der Universität Wien (Bachelor)

    Wird im Einzelfall überprüft.
    Eine Qualifikationsbeschreibung, in welcher Kernkompetenzen der Informatik bzw. der Bioinformatik bzw. der Mathematik bzw. der Biologie im Ausmaß von jeweils mindestens 90 ECTS angeführt werden müssen, ist erforderlich.

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

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  • Studienabschluss von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

    Wird im Einzelfall überprüft.
    Eine Qualifikationsbeschreibung, in welcher Kernkompetenzen der Informatik bzw. der Bioinformatik bzw. der Mathematik bzw. der Biologie im Ausmaß von jeweils mindestens 90 ECTS angeführt werden müssen, ist erforderlich.

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

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  • Studienabschluss aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

    Wird im Einzelfall überprüft.
    Eine Qualifikationsbeschreibung, in welcher Kernkompetenzen der Informatik bzw. der Bioinformatik bzw. der Mathematik bzw. der Biologie im Ausmaß von jeweils mindestens 90 ECTS angeführt werden müssen, ist erforderlich.

4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern

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  • Studienabschluss aus einem nicht-EU/EWR-Land

    Wird im Einzelfall überprüft.
    Eine Qualifikationsbeschreibung, in welcher Kernkompetenzen der Informatik bzw. der Bioinformatik bzw. der Mathematik bzw. der Biologie im Ausmaß von jeweils mindestens 90 ECTS angeführt werden müssen, ist erforderlich.