Zulassung zum Masterstudium Judaistik
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.
Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.
Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist. Dafür müssen Sie fristgerecht einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Nur anhand Ihres vollständigen Antrags kann die Universität Wien die Eignung Ihres Vorstudiums beurteilen. Vorabeinschätzungen sind nicht möglich.
Vorstudien für das Masterstudium Judaistik
1. Studienabschlüsse an der Universität Wien
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Judaistik (Bachelor)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
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Anglistik und Amerikanistik/English and American Studies (Bachelor)
Zulassung mit Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft.
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Arabistik (Bachelor)
Zulassung mit Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft.
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Deutsche Philologie (Bachelor)
Zulassung mit Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft.
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Orientalistik (Bachelor)
Zulassung mit Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft.
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Religionswissenschaft (Bachelor)
Zulassung mit Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft.
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Romanistik (Bachelor)
Zulassung mit Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft.
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Theater-, Film- und Medienwissenschaft (Bachelor)
Zulassung mit Ergänzungsprüfungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft.
2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen
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Studienabschluss von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen
Wird im Einzelfall geprüft.
3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz
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Studienabschluss aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz
Wird im Einzelfall geprüft.
4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern
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Studienabschluss aus Nicht-EU/EWR-Ländern
Wird im Einzelfall geprüft.