Zulassung zum Magisterstudium Statistik

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist.


Vorstudien für das Magisterstudium Statistik

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

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  • Statistik (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Betriebswirtschaft (Bachelor) in Verbindung mit der Absolvierung des alternativen Pflichtmoduls "Berufsfeld Wirtschaftsstatistik" im Ausmaß von 24 ECTS

    Ergänzungsprüfungen:

    • UK Computational Statistics (4 ECTS)
    • VO und UE Höhere Analysis (10 ECTS)

    Summe: 14 ECTS

  • Internationale Betriebswirtschaft (Bachelor) in Verbindung mit der Absolvierung des alternativen Pflichtmoduls "Berufsfeld Wirtschaftsstatistik" im Ausmaß von 24 ECTS

    Ergänzungsprüfungen:

    • UK Computational Statistics (4 ECTS)
    • VO und UE Höhere Analysis (10 ECTS)

    Summe: 14 ECTS

  • Volkswirtschaftslehre (Bachelor)

    Ergänzungsprüfungen:

    • VO und UE Höhere Analysis (10 ECTS)

    Summe: 10 ECTS

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

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  • Studienabschluss von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

    Wird im Einzelfall geprüft.

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

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  • Studienabschluss aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

    Wird im Einzelfall geprüft.

4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern

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  • Studienabschluss aus Nicht-EU/EWR-Ländern

    Wird im Einzelfall geprüft.