Erlass und Rückerstattung

Wenn Sie an der Universität Wien studieren, müssen Sie jedes Semester fristgerecht den Studien-/ÖH-Beitrag zahlen. Wenn bestimmte Gründe vorliegen, können Sie jedoch einen Antrag auf Erlass stellen. Falls Sie bereits eingezahlt haben, können Sie den Studienbeitrag unter gewissen Voraussetzungen rückerstatten lassen.

Erlass des Studienbeitrags

Trifft einer der unten genannten Gründe auf Sie zu, beantragen Sie den Erlass des Studienbeitrags innerhalb der jeweiligen Frist.

Wir empfehlen Ihnen: Stellen Sie den Antrag auf Erlass spätestens ein Monat vor Fristende! Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Wir informieren Sie über den Ausgang Ihres Antrags sowie über eventuell nötige weitere Schritte per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse.

 Antragsfristen

  • Sommersemester 2025:
    7. Jänner bis 31. März 2025
  • Wintersemester 2025/26:
    14. Juli bis 31. Oktober 2025
  • Sommersemester 2026:
    7. Jänner bis 31. März 2026

Beachten Sie:

  • Wir akzeptieren nur die unten stehenden Erlassgründe und Nachweise.
  • Die Erlassgründe gelten, mit wenigen Ausnahmen, nur für ordentliche Studierende. Treffen sie auch für außerordentliche Studierende zu, wird das ausdrücklich erwähnt.
  • Sie müssen den ÖH-Beitrag auch bei Erlass des Studienbeitrags fristgerecht einzahlen.
  • Sie können den Erlass nur in dem Semester beantragen, in dem der Erlassgrund zutrifft. Ein nachträglicher Erlass, z. B. für vergangene Krankheiten, ist nicht möglich.
  • Sie müssen die erforderlichen Nachweise für den Erlass bei jedem Antrag hinzufügen.

Erlassgründe

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  • Erlassgründe für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Gleichgestellte
    • Schwangerschaft: mindestens zwei Monate im Semester
      Nachweis: fachärztliche Bestätigung (PDF)
    • Krankheit: mindestens zwei Monate im Semester
      Nachweis: fachärztliche Bestätigung (PDF)
    • Kinderbetreuung: Betreuung von im eigenen Haushalt lebenden Kindern bis zum 7. Lebensjahr bzw. Schuleintritt
      Nachweis: eigener Meldezettel plus Meldezettel des Kindes und Geburtsurkunde
    • Pflege bzw. Betreuungspflichten gegenüber Angehörigen
      Nachweis: Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) und Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit (Diagnose nicht erforderlich!) sowie eine eidesstattliche Erklärung der antragstellenden Person, dass der*die Angehörige von der antragstellenden Person betreut wird.
  • Erlassgründe für alle Studierenden
    • Studierende (auch außerordentliche), die im aktuellen oder vergangenen Semester Studienbeihilfe beziehen oder bezogen haben
      Nachweis: Bescheid der österreichischen Studienbeihilfenbehörde
    • Studierende (auch außerordentliche) mit Behinderung: Behinderungsgrad von mindestens 50 %
      Nachweis: Behindertenpass des Sozialministeriumservices
    • Absolvierung von Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von Mobilitätsprogrammen in Österreich/im Ausland
      Nachweis: Bestätigung über die Teilnahme am Mobilitätsprogramm
    • Auslandsaufenthalt aufgrund von verpflichtender Bestimmungen im Curriculum
      Nachweis: Bestätigung der Studienprogrammleitung
    • Inhaber*innen eines Opferausweises
      Nachweis: Opferausweis bzw. Amtsbescheinigung gemäß § 4 Opferfürsorgegesetz, BGBl. Nr. 183/1947 idgF
    • Forschungsstipendium an der Universität Wien
      Nachweis: Zuerkennungsschreiben
  • ÖH-Funktion

    Wenn Sie eine Funktion innerhalb der Österreichischen Hochschüler*innenschaft ausüben, können Sie einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen. Verwenden Sie hierzu das entsprechende Formular (PDF). Der Erlass kann nur für 4 Semester beantragt werden.

  • Mitarbeiter*innen

    Wenn Sie an der Universität Wien arbeiten und studieren, wird Ihnen der Studienbeitrag (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) automatisch erlassen.

    Voraussetzungen:

    • Sie waren im vorherigen Semester für mindestens 90 Tage an der Universität Wien beschäftigt.
    • Ihre Sozialversicherungsnummer ist in Ihrem Studierendenbereich in u:space eingetragen.
    • Sie studieren an keiner anderen österreichischen Universität.

    Beachten Sie, dass Ihnen zu Beginn der Zahlungsfrist zuerst der volle Beitrag vorgeschrieben wird. Das ändert sich nach einigen Tagen automatisch. Zahlen Sie erst dann den ÖH-Beitrag ein.

    Weitere Informationen finden Sie im Intranet der Universität Wien (Login erforderlich).

  • Studierende mit ukrainischer Staatsangehörigkeit

    Ordentlichen und außerordentlichen Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit wird der Studienbeitrag für das Wintersemester 2024/25 automatisch erlassen. Sie müssen keinen gesonderten Antrag auf Erlass stellen.

Rückerstattung des Studien-/ÖH-Beitrags

Sie können einen Antrag auf Rückerstattung stellen, wenn Sie den Studienbeitrag bereits eingezahlt haben. Wir akzeptieren nur die unten stehenden Rückerstattungsgründe.

Stellen Sie den Antrag auf Rückerstattung fristgerecht! Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Wir informieren Sie über den Ausgang Ihres Antrags sowie über eventuell nötige weitere Schritte per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse.

 Antragsfristen

  • für das Sommersemester:
    bis zum folgenden 30. September
  • für das Wintersemester:
    bis zum folgenden 28./29. Februar

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  • Rückerstattungsgründe
    • Studium vor Semesterbeginn schließen (Studium abbrechen)
      Sie haben vor Beginn des Semesters Ihr Studium an der Universität Wien schließen lassen? Wenn Sie an keiner anderen österreichischen Universität zu einem beitragspflichtigen Studium zugelassen sind, kann der Studienbeitrag rückerstattet werden.
    • Studium vor Ende der Zulassungsfrist beenden (erfolgreicher Abschluss)
      Sie haben noch vor dem Ende der Zulassungsfrist Ihr Studium bzw. einen Studienabschnitt an der Universität Wien abgeschlossen (Datum der letzten Prüfung)? Wenn Sie weder an der Universität Wien, noch an einer anderen österreichischen Universität zu einem beitragspflichtigen Studium zugelassen sind, kann der Studienbeitrag rückerstattet werden.
    • Studium vor Ende der Zulassungsfrist schließen
      Sie haben vor Ende der Zulassungsfrist des laufenden Semesters Ihr Studium schließen lassen und sind an keiner anderen österreichischen Universität zu einem beitragspflichtigen Studium zugelassen? Eine Rückerstattung ist in diesem Fall nur möglich, wenn Sie:
      • im vorherigen Semester an der Universität Wien zugelassen waren oder
      • im aktuellen Semester noch zu keiner Prüfung angetreten sind und keine wissenschaftlichen Arbeiten zur Beurteilung eingereicht haben.
    • Antrag auf Beurlaubung genehmigt 
      Nach Einzahlung des Studienbeitrags wurde Ihr Antrag auf Beurlaubung positiv beschieden? Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn der Antrag auf Beurlaubung bis 30. November (für das Wintersemester) bzw. 30. April (für das Sommersemester) gestellt wurde.
    • Antrag auf Erlass genehmigt 
      Nach Einzahlung des Studienbeitrags wurde Ihr Antrag auf Erlass positiv beschieden? Der Studienbeitrag, den Sie gezahlt haben, kann rückerstattet werden.
    • Zu hoher Beitrag gezahlt
      Sie haben einen zu hohen Beitrag gezahlt? Die Differenz kann rückerstattet werden.
    • Zu geringer Beitrag gezahlt
      Sie haben einen zu geringen Beitrag gezahlt und dadurch die Zulassung an der Universität Wien verloren? Der Beitrag, den Sie gezahlt haben, kann rückerstattet werden.
  • Rückerstattung des ÖH-Beitrags

    Der ÖH-Beitrag verbleibt nicht an der Universität, sondern wird an die ÖH weitergeleitet. 

    Stellen Sie den Antrag auf Rückerstattung daher direkt bei der ÖH. Der Antrag ist möglich, wenn ein Rückerstattungsgrund zutrifft und

    • wenn Sie das Studium abgeschlossen bzw. abgebrochen haben und auch an keiner anderen österreichischen Universität zugelassen sind oder
    • wenn Sie den ÖH-Beitrag an der Universität Wien und auch an einer anderen österreichischen Universität/Fachhochschule für das selbe Semester eingezahlt haben.

    Sie haben den ÖH-Beitrag unabsichtlich doppelt an der Universität Wien eingezahlt?
    Wenn Sie den ÖH-Beitrag versehentlich zweimal an der Universität Wien gezahlt haben, wird dieser nur einmal an die ÖH weitergeleitet. In diesem Fall stellen Sie den Antrag auf Rückerstattung nicht bei der ÖH, sondern direkt an der Universität Wien.

So stellen Sie einen Antrag auf Erlass und/oder Rückerstattung

  1. Scannen Sie die jeweiligen Nachweise für Erlass und/oder Rückerstattung. Speichern Sie diese in gut lesbarer Qualität. Fügen Sie alle Nachweise mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl zu einer PDF-Datei zusammen. Die Nachweise müssen auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sein oder durch ein gerichtlich beeidetes Übersetzungsbüro auf Deutsch/Englisch übersetzt werden.
  2. Füllen Sie das Online-Formular im Servicedesk aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise als Anhang hinzu. Wenn Sie neben dem Rückerstattungsgrund auch einen Erlassgrund geltend machen wollen, wählen Sie im Online-Formular die Option: „Ich möchte einen Antrag auf Erlass UND einen Antrag auf Rückerstattung des Studien-/ÖH-Beitrags stellen.“
  3. Wenn Sie einen Antrag auf Rückerstattung stellen: Geben Sie Ihre Bankdaten in u:space unter Persönliches > Persönliche Daten ein bzw. aktualisieren/bestätigen Sie diese. Die Überweisung ist nur mit korrekten und aktuellen Bankdaten möglich.

 Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig!

Wenn Sie die Frist verpassen, wird Ihr Antrag ausnahmslos zurückgewiesen. Eine Rückerstattung ist dann nicht mehr möglich.

 FAQ zum Erlass

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  • Ich möchte einen Erlass aufgrund von Krankheit beantragen: Was zählt als Krankheit?

    Krankheitsgründe können z.B. schwere Operationen, chronische Erkrankungen oder auch psychische Beeinträchtigungen sein. Sie benötigen eine fachärztliche Bestätigung. Darin muss bestätigt werden, dass Sie mindestens zwei Monate im beantragten Semester in Ihrem Studium beeinträchtig sind. Eine Diagnose ist nicht erforderlich.

  • Was mache ich, wenn ich nicht alle Nachweise bis zum Ende der Antragsfrist für den Erlass des Studienbeitrags habe?

    In diesem Fall zahlen Sie den Studienbeitrag zunächst. Danach beantragen sie gleichzeitig den Erlass und die Rückerstattung. Die Anträge können Sie für das Wintersemester bis zum nächstfolgenden 28./29. Februar und für das Sommersemester bis zum nächstfolgenden 30. September stellen.

  • Mein Antrag auf Erlass des Studienbeitrags wurde bewilligt, ich habe aber den Studienbeitrag vorher eingezahlt. Was mache ich?

    Wenn Ihr Antrag auf Erlass des Studienbeitrags bewilligt wurde, beantragen Sie die Rückerstattung. Sobald wir die Rückerstattung positiv bearbeitet haben, überweisen wir den Beitrag auf das angegebene Konto.

  • Was passiert nachdem ich einen Antrag auf Erlass gestellt habe?

    Sie werden nach einer Bearbeitungszeit von etwa vier Wochen per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse über den Ausgang Ihres Antrages verständigt.

 FAQ zur Rückerstattung

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  • Ich habe einen zu hohen Studienbeitrag gezahlt. Wird er automatisch rückerstattet?

    Wenn Sie einen zu hohen Studienbeitrag gezahlt haben, müssen Sie selbst einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Die Differenz kann rückerstattet werden. 

  • Ich habe mein Studium vor Ende der Zulassungsfrist schließen lassen. Wird mein Studienbeitrag rückerstattet?

    Sie haben vor Ende der Zulassungsfrist des laufenden Semesters Ihr Studium schließen lassen und sind an keiner anderen österreichischen Universität zu einem beitragspflichtigen Studium zugelassen? Eine Rückerstattung ist in diesem Fall nur möglich, wenn Sie:

    • im vorherigen Semester an der Universität Wien zugelassen waren oder
    • im aktuellen Semester noch zu keiner Prüfung angetreten sind und keine wissenschaftlichen Arbeiten zur Beurteilung eingereicht haben.
  • Ich habe mein Studium abgeschlossen. Wird mein Studienbeitrag rückerstattet?

    Wenn Sie Ihr Studium im Wintersemester bis 31. Oktober abschließen und Sie zu keinem anderen beitragspflichtigen Studium zugelassen sind, kann der Beitrag rückerstattet werden. Das gilt auch, wenn Sie die letzte Prüfung bereits abgelegt haben, aber die Note erst nach 31. Oktober eingetragen wird. Wichtig ist, dass das Datum der letzten Prüfungsleistung spätestens der 31. Oktober ist. Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Studium im Sommersemester bis 31. März abschließen.

  • Was passiert, nachdem ich einen Antrag auf Rückerstattung gestellt habe?

    Sie werden nach einer Bearbeitungszeit von etwa vier Wochen per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse über den Ausgang Ihres Antrages verständigt. Wenn Ihr Antrag auf Rückerstattung positiv beschieden wurde, wird der Beitrag auf das Konto, das Sie in u:space angegeben haben, überwiesen.