Anerkannte Deutschnachweise C1

 Für den Antrag auf Zulassung zu deutschsprachigen Studien benötigen Sie einen Deutschnachweis auf Niveau A2

Nur wenn Sie bereits über einen Deutschnachweis auf Niveau A2 verfügen, können Sie einen Deutschkurs im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten besuchen.

Für die Zulassung zum ordentlichen Studium benötigen Sie einen Deutschnachweis auf Niveau C1.

Nachweise C1

  • Reifezeugnis einer deutschsprachigen Schule (mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch) bzw. einer österreichischen oder deutschen Auslandsschule
  • Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums in deutscher Unterrichtssprache an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
  • Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten

Die hier genannten Nachweise sind unbeschränkt gültig.

Zertifikate C1

  • Österreichisches Sprachdiplom – ÖSD Zertifikat C1, bisher: C1 Oberstufe Deutsch
  • Goethe Institut – Goethe Zertifikat C1
  • telc Deutsch „C1 Hochschule“
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer StudienwerberInnen DSH2
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD II
  • Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF), mindestens Niveau TDN 4 in allen Teilen
  • Sprachenzentrum der Universität Wien – Kurs und erfolgreich abgelegte Prüfung auf dem Niveau C1/2
  • Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) – ÖIF-Test (C1) oder höher

Die Zertifikate dürfen nicht älter als drei Jahre sein.

Deutschkurs im Vorstudienlehrgang

Wenn Sie beim Antrag auf Zulassung in u:space einen Nachweis der Deutschkenntnisse auf einem geringeren Niveau als C1 hochladen (Achtung: mindestens A2), haben Sie die Möglichkeit, einen Deutschkurs im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) bzw. bei dessen Kooperationspartnern zu besuchen. Sie werden, solange Sie den Vorstudienlehrgang besuchen, nicht zu einem bestimmten Studium sondern zum "Besuch des Vorstudienlehrgangs" im Rahmen eines außerordentlichen Studiums zugelassen.

    • Mit Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land mit einem Zulassungsbescheid für Bachelor-/Diplomstudien wird Ihnen die Ergänzungsprüfung Deutsch im Bescheid vorgeschrieben.
    • Mit Reifezeugnis aus einem EU/EWR-Land erhalten Sie nach dem Antrag auf Zulassung zu Bachelor-/Diplomstudien in u:space und Ihrem Online-Termin einen Zulassungsbescheid per E-Mail, damit Sie sich für den VWU anmelden können.
  • Als EU/EWR-Bürger*in oder Nicht-EU/EWR-Bürger*in mit einem Zulassungsbescheid für Masterstudien mit Unterrichtssprache Deutsch wird Ihnen die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben.

 Achtung bei Besuch des VWU

Waren Sie einmal zum "Besuch des Vorstudienlehrgangs" zugelassen, wird ausnahmslos die Ergänzungsprüfung Deutsch (EPD) des VWU als Nachweis der Deutschkenntnisse akzeptiert. Es ist in diesem Fall nicht möglich, den VWU abzubrechen und die Deutschprüfung an einer anderen Institution abzulegen. Die Missachtung kann folgenschwere Konsequenzen für Ihren Aufenthaltstitels haben.

Personen, die den VWU abgebrochen und zwischenzeitlich eine andere Sprachprüfung abgelegt haben, können die Ergänzungsprüfung Deutsch nachholen. 

Detailierte Informationen zu dieser Regel

Informationen zum Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU)

 FAQ

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  • Kann ich auch ein anderes Deutschzertifikat vorlegen, obwohl ich den Vorstudienlehrgang besuche?

    Nein. Sobald Sie einmal als außerordentliche*r Studierende*r im Vorstudienlehrgang zugelassen waren, kann nur mehr die Ergänzungsprüfung Deutsch (EPD) als Nachweis der Deutschkenntnisse anerkannt werden.

    Wenn Sie einen anderen Deutschnachweis erbringen, können Sie Probleme mit dem Visum bekommen.

    Detailinformation

  • Muss ich den Deutschkurs im VWU machen?

    Sie können natürlich zuerst privat das erforderliche Deutschniveau erlernen und sich dann erst an der Universität Wien zulassen.

    Wollen Sie den Deutschkurs in Österreich, aber nicht am VWU machen, klären Sie jedenfalls vorher ab, was das für Auswirkungen auf Ihr Studierendenvisum hat (bei der österreichischen Botschaft, dem österreichischen Konsulat oder der Magistratsabteilung 35).

    Die Zulassung zu einem außerordentlichen Studium während des Deutschkurses ist an der Universität Wien ohne Anmeldebestätigung des VWU oder einer seiner Partner-Institutionen jedenfalls nicht möglich.

  • Mein Zertifikat/Deutschnachweis steht nicht auf der Liste. Wird es trotzdem akzeptiert?

    Leider nein, nur die in der obigen Liste vermerkten Deutschnachweise und Zertifikate können von Seiten der Universität Wien akzeptiert werden.

  • Deutsch ist meine Erstsprache. Ich habe aber keinen Deutschnachweis. Was mache ich?

    Wenn Ihr Deutsch Ihrer Meinung nach sowohl schriftlich als auch mündlich und im Hör- und Leseverständnis mindestens auf Niveau C1 ist, laden Sie beim Punkt "Sprachnachweis Deutsch C1" eine eidesstattliche Erklärung (eine Sachverhaltsdarstellung mit Ihrer Unterschrift) hoch, in der Sie bestätigen, dass Ihre Erstsprache Deutsch ist.
    Beachten Sie bitte, dass nach der persönlichen Zulassung zu einem ordentlichen Studium keine Möglichkeit mehr besteht, einen Deutschkurs im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten zu besuchen.

    Die Studienzulassung hat das Recht, im Zweifelsfall einen Deutschnachweis zu verlangen.