Nachweis der Deutschkenntnisse

Um an der Universität Wien für ein deutschsprachiges Bachelor-/Diplom- oder Masterstudium zugelassen zu werden, müssen Sie einen Nachweis der Deutschkenntnisse erbringen.

Allgemeines zu den Deutschkenntnissen

  • Bereits für die Antragstellung benötigen Sie einen Deutschnachweis auf Niveau A2.
  • Um das für alle Bachelor-/Diplom- und die meisten Masterstudien für die Zulassung zum ordentlichen Studium erforderliche Niveau C1 zu erlangen, können Sie einen Deutschkurs im Rahmen des Vorstudienlehrgangs der Wiener Universitäten (VWU) besuchen.
  • Für Ihre Zulassung an der Universität Wien müssen Sie während des Besuchs des VWU einige Dinge berücksichtigen.
  • Bei Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren können Sie bereits am Verfahren teilnehmen, bevor Sie den entsprechenden Nachweis erhalten haben. Spätestens zum Zeitpunkt der Zulassung muss der Nachweis der Deutschkenntnisse jedoch vorhanden sein.
  • Bei folgenden Masterstudien ist Deutsch auf Niveau C1 oder C2 bereits für die Antragstellung erforderlich:Der Besuch eines Deutschkurses im Vorstudienlehrgang für die Zulassung zu diesen Masterstudien ist nicht möglich.
  • Für die Zulassung zum Masterstudium Philosophie ist ein Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau A2 erforderlich. Sie benötigen keinen Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1. Der Besuch eines Deutschkurses im VWU ist bei diesem Studium nicht möglich.  
  • Bei Masterstudien mit Unterrichtssprache Englisch ist der Besuch eines Deutschkurses im VWU nicht möglich. Ein Nachweis der Deutschkenntnisse ist nicht erforderlich.
  • Wenn Deutsch Ihre Erstsprache ist, können Sie darüber eine eidesstattliche Erklärung (ein informelles Schreiben mit Datum und Unterschrift) verfassen und diese als Deutschnachweis auf Niveau C1 verwenden. Der Besuch des Deutschkurses im Vorstudienlehrgang ist dann nicht mehr möglich.