(Wieder) außerordentlich studieren
Sie haben schon einmal an der Universität Wien studiert und möchten nun zu einem außerordentlichen (a. o.) Studium zugelassen werden? Außerordentlich Studierende werden zu keinem bestimmten Studium, sondern z. B. zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen oder eines Universitätslehrganges zugelassen.
Besuch einzelner Lehrveranstaltungen
Sie waren schon einmal an der Universität Wien zugelassen und möchten aus Interesse einzelne Lehrveranstaltungen besuchen, z. B. im Rahmen einer Bildungskarenz? Dabei müssen Sie einiges beachten:
- Prüfungsantritte im a. o. Studium werden für das ordentliche Studium mitgezählt. Wenn alle Antritte einer Prüfung im a. o. Studium negativ benotet werden, sind Sie für das ordentliche Studium gesperrt und können dieses nicht studieren.
- Sie müssen sowohl den Studienbeitrag als auch den ÖH-Beitrag zahlen.
- Ordentliche Studierende werden bei der Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen bevorzugt.
- Während eines a. o. Studiums ist es nicht möglich, (Teil-)Diplomprüfungen, Modulprüfungen oder kommissionelle Abschlussprüfungen zu absolvieren bzw. Studien abzuschließen.
Schreiben Sie uns innerhalb der Antragsfrist über das Kontaktformular und fügen Sie einen Scan Ihres Reisepasses oder Personalausweises als Anhang hinzu. Schicken Sie uns gegebenenfalls auch die Urkunde über Ihre Namensänderung. Wir führen die Zulassung durch und informieren Sie per E-Mail über Ihre weiteren Schritte. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern.
Eine andere Möglichkeit ist die Zulassung zu einem ordentlichen Bachelor-, Diplom- oder Masterstudiums, sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Fristen
Wintersemester 2024/25:
- Antrags- und Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2025:
- Antrags- und Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
- Semesterbeginn: 1. März
Wieder den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) besuchen
Sie haben den Besuch des VWU abgebrochen und wollen dort wieder Kurse bzw. Ergänzungsprüfungen absolvieren? Die Rückkehr ist möglich, wenn Sie den VWU weniger als vier Semester lang besucht haben und das Studium noch in der Form angeboten wird.
Alle Informationen zu den Anmeldefristen, Kosten etc. erhalten Sie direkt beim VWU. Für den Abschluss des Zulassungsverfahrens an der Universität Wien führen Sie folgende Schritte durch:
- Informieren Sie sich frühzeitig über Fristen. Die Rückkehr ist nur innerhalb der Anmeldefrist des VWU möglich.
- Zahlen Sie zuerst den Kursbeitrag des VWU ein. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie direkt beim VWU.
- Warten Sie ein paar Tage. Die Universität Wien erfährt vom VWU, dass die Zahlung eingegangen ist.
- Danach wird Ihnen der ÖH-Beitrag vorgeschrieben. Wenn Sie in u:space unter Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag keine Daten für die Einzahlung finden, müssen Sie noch warten.
- Warten Sie nach dem Einzahlen, bis der ÖH-Beitrag als "eingelangt am" in u:space angezeigt wird. Das kann bis zu sieben Werktage dauern. Danach sind Ihre Studienunterlagen für das Semester in u:space > Persönliches > Meine Dokumente als Download verfügbar, und Sie sind wieder zum a.o. Studium zugelassen.
Fristen
Rückkehr in den VWU-Kurs:
Einzahlung des ÖH-Beitrags:
- Wintersemester 2024/25: ab Rückmeldung im VWU bis 31. Oktober 2024
- Sommersemester 2025: ab Rückmeldung im VWU bis 31. März 2025
Personen ohne Reifezeugnis
Sie haben kein Reifezeugnis und möchten wieder zu einem außerordentlichen Studium zugelassen werden?
Schreiben Sie uns innerhalb der Antragsfrist über das Kontaktformular und fügen Sie einen Scan Ihres Reisepasses oder Personalausweises als Anhang hinzu. Wir führen die Zulassung durch und informieren Sie per E-Mail über Ihre weiteren Schritte. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern.
Fristen
Wintersemester 2024/25:
- Antrags- und Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2025:
- Antrags- und Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
- Semesterbeginn: 1. März