Mitbelegung an der Universität Wien
Sie studieren an einer anderen österreichischen Universität, wollen aber einzelne Lehrveranstaltungen an der Universität Wien absolvieren? Durch eine Mitbelegung können Sie diese bei uns absolvieren und an Ihrer zulassenden Universität (Stammuniversität) anerkennen lassen. Vergessen Sie nicht, sich für Lehrveranstaltungen anzumelden, nachdem Ihr Antrag genehmigt wurde.
Beachten Sie:
- Der Abschluss eines Studiums an der Universität Wien ist im Rahmen einer Mitbelegung nicht möglich.
- Sie müssen die Mitbelegung jedes Semester neu beantragen.
- Falls Sie ein Doktorats-/PhD-Studium studieren und mitbelegen wollen, wenden Sie sich bitte an das Doktorand*innenzentrum
Erforderliche Dokumente
Sie benötigen folgende Dokumente im PDF-Format:
- Formular Vorausgenehmigung der Mitbelegung
- Studienblatt des aktuellen Semesters (das Semester, in dem Sie mitbelegen möchten)
- Ihren Studierendenausweis, gültigen Reisepass oder Personalausweis
Antragsfristen
Wintersemester 2024/25:
- Antragsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2025:
- Antragsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
- Semesterbeginn: 1. März
Wie beantragen Sie die Mitbelegung?
Schritt 1: Anlegen des u:account und Registrierung in u:space
- Legen Sie innerhalb der Antragsfrist Ihren u:account in u:space an. Loggen Sie sich in u:space ein und schließen Sie die Registrierung ab. Merken Sie sich Ihre Zugangsdaten, Sie benötigen Ihren u:account in Ihrem weiteren Studium an der Universität Wien.
- Bezahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag an Ihrer Stammuniversität. Sie benötigen das aktuelle Studienblatt ihrer Stammuniversität.
Schritt 2: Einreichen der erforderlichen Dokumente
Schicken Sie die erforderlichen Dokumente im Format PDF über den Servicedesk der Universität Wien.
Ausgenommen von der Vorausgenehmigung sind:
- Studierende eines Lehramtsstudiums an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, der Universität für angewandte Kunst oder der Akademie der bildenden Künste Wien
- Studierende eines gemeinsam mit der Universität Wien eingerichteten Studiums
- Studierende eines Kooperationsstudiums
Schritt 3: Anmelden zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen
- Die Bearbeitung Ihres Antrags kann bis zu zwei Wochen dauern. Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Überprüfen Sie gegebenenfalls auch Ihren Spam-Ordner.
- Melden Sie sich danach, innerhalb der Anmeldefristen, zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen in u:find an.
- Die Anmeldefristen können sich je nach Lehrveranstaltung und Studienrichtung unterscheiden.
- Die Mitbelegung garantiert keinen Platz in einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung.
- Informationen zur Semesterplanung, Anmeldung zu Lehrveranstaltungen uvm. finden Sie auf unserer Seite zur Studienorganisation.
Schritt 4: Bestellen der u:card
Sobald die Mitbelegung genehmigt ist, können Sie die u:card in u:space (Persönliches > Meine u:card) bestellen. Ihre u:card gilt jedoch nicht als Studierenden-, sondern nur als Bibliotheksausweis.
Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken.
Wie setzen Sie die Mitbelegung fort?
Um die Mitbelegung fortzusetzen, schicken Sie innerhalb der oben genannten Fristen des jeweiligen Semesters:
- Formular (Vorausgenehmigung der Mitbelegung - PDF)
- Studienblatt des aktuellen Semesters (das Semester, in dem Sie mitbelegen möchten)
- Ihren Studierendenausweis, gültigen Reisepass oder Personalausweis
im Format PDF über den Servicedesk der Universität Wien
Wann ist eine Mitbelegung nicht möglich?
- Wenn Sie bereits für ein ordentliches Studium an der Universität Wien zugelassen sind. Sie können Lehrveranstaltungen aus einem anderen Studium absolvieren und gegebenenfalls an einer anderen Universität anerkennen lassen.
- Wenn Sie an einer Fachhochschule studieren.
- Wenn Sie an einer Pädagogischen Hochschule studieren - mit Ausnahme Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost.
- Wenn Sie an einer nicht-österreichischen Universität studieren.
- Wenn Sie über ein Mobilitätsprogramm an einer anderen Universität zugelassen sind.
- Wenn Sie an der Stammuniversität zu einem außerordentlichen Studium zugelassen sind.
- Wenn Sie an der Stammuniversität beurlaubt sind.
- Wenn Sie an einer Privatuniversität studieren.
Rechtliche Grundlagen
FAQ
-
Kann ich meinen Antrag auf Mitbelegung nachträglich verändern oder einen weiteren Antrag für dasselbe Semester einreichen?
Sie können nur einen Antrag auf Mitbelegung pro Semester stellen. Überlegen Sie sich daher gut, welche Lehrveranstaltungen Sie ablegen möchten. Vergessen Sie nicht: Melden Sie sich nach positiver Bearbeitung Ihres Antrags selbst für Lehrveranstaltungen und Prüfungen an. Etwaige Änderungen der vorausgenehmigten Lehrveranstaltungen klären Sie direkt mit Ihrer Stammuniversität.
-
Meine Mitbelegung wurde eingetragen. Bin ich automatisch zu den angegebenen Lehrveranstaltungen und Prüfungen angemeldet?
Nein, Sie müssen sich in u:find zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden. Beachten Sie, dass sich der Anmeldezeitraum je nach Lehrveranstaltung und Studienrichtung unterscheiden kann.
-
Kann ich im Rahmen einer Mitbelegung jede Lehrveranstaltung ablegen?
Die meisten Lehrveranstaltungen und Prüfungen können Sie durch die Mitbelegung absolvieren. Allerdings gibt es manchmal bestimmte Voraussetzungen für die Teilnahme an der Lehrveranstaltung, die Sie erfüllen müssen. Informieren Sie sich in u:find ob Sie diese erfüllen. Beachten Sie: Die Mitbelegung garantiert keinen Platz in einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung.
Bei Fragen zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen wenden Sie sich an das/die für das jeweilige Studium zuständige StudienServiceCenter (SSC)/StudienServiceStelle(SSS).
-
Die Anmeldefrist für Lehrveranstaltung, die ich absolvieren möchte, endet früher als die Antragsfrist für Mitbelegung. An welche Frist muss ich mich halten?
Sie können sich erst für eine Lehrveranstaltung anmelden, wenn die Mitbelegung genehmigt wurde. Der Bearbeitungszeitraum kann bis zu zwei Wochen dauern. Stellen Sie Ihren Antrag auf Mitbelegung deshalb frühzeitig.
-
Wann bekomme ich Zugriff auf die Moodle-Kurse?
Warten Sie zuerst die Genehmigung der Mitbelegung ab. Melden Sie sich dann zu den gewünschten Lehrveranstaltungen an. Erst danach bekommen sie Zugang zu den Moodle-Kursen der Lehrveranstaltungen. Beachten Sie, dass der Kurs von einem*einer Lehrenden oder Tutor*in freigeschaltet wird, damit er auch für Studierende zugänglich ist. Wann das geschieht, entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung.
-
Wozu benötige ich eine unterschriebene Vorausgenehmigung?
Durch die Vorausgenehmigung kann Ihre Stammuniversität prüfen, ob die ausgewählten Lehrveranstaltungen für Ihr ordentliches Studium anerkennbar sind. Ihre Stammuniversität erteilt sie dann, wenn es nicht möglich ist, dort bestimmte Prüfung abzulegen (z. B. weil die Lehrveranstaltung dort nicht angeboten wird). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stammuniversität über die zuständige Stelle, die Ihnen die Vorausgenehmigung bestätigen kann.
-
Wo finde ich das Studienblatt der Universität Wien?
Sie können Ihr Studienblatt herunterladen, sobald die Mitbelegung genehmigt wurde. Sie finden das Studienblatt in u:space > Persönliches > Meine Dokumente.
-
Welche Informationen finde ich am Studienblatt?
Das Studienblatt bestätigt den aktuellen Status all Ihrer Studien an der Universität Wien. Da Sie bei uns mitbelegen, scheinen am Studienblatt der Universität Wien die Studienkennzahl und der Kennbuchstabe Ihrer Stammuniversität auf.
-
Erhalte ich durch die Mitbelegung einen Bibliotheksausweis?
Ihre u:card gilt als Ausweis für die Universitätsbibliothek. Sie können diese in u:space > Persönliches > Meine u:card bestellen.