Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags
Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen.
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