Vollbeglaubigung
Für die Zulassung zum Studium relevante Dokumente müssen je nach Ausstellungsland vollbeglaubigt werden. Für eine Vollbeglaubigung bestätigt zuerst das Bildungsministerium und danach das Außenministerium des Ausstellungslandes die Echtheit der Unterschrift und - falls vorhanden - des Siegels am Dokument. Danach werden die Dokumente von der für das Ausstellungsland zuständigen österreichischen Botschaft bzw. Konsulat überbeglaubigt.
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