Zulassung zum Masterstudium Internationale Entwicklung
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.
Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.
Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist. Dafür müssen Sie fristgerecht einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Nur anhand Ihres vollständigen Antrags kann die Universität Wien die Eignung Ihres Vorstudiums beurteilen. Vorabeinschätzungen sind nicht möglich.
Vorstudien für das Masterstudium Internationale Entwicklung
Information zu Erweiterungscurricula
Bei den anschließend erwähnten Erweiterungscurricula wurden vor dem Wintersemester 2024/25 Änderungen des Titels und/oder des Inhalts vorgenommen. Die Erweiterungscurricula mit altem Titel werden weiterhin akzeptiert. Für weitere Informationen beachten Sie die jeweiligen Mitteilungsblätter.
1. Studienabschlüsse an der Universität Wien
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Internationale Entwicklung (Bachelor)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
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Studienabschluss (Bachelor) der Geistes-, Kultur-, Sozial- und Rechtswissenschaften und Ökonomie der Universität Wien in Verbindung mit den absolvierten ECs Globale Ungleichheiten und Entwicklungsprozesse verstehen I und II
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
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Studienabschluss (Bachelor) der Geistes-, Kultur-, Sozial- und Rechtswissenschaften und Ökonomie der Universität Wien in Verbindung mit den teilweise oder nicht absolvierten ECs Globale Ungleichheiten und Entwicklungsprozesse verstehen I und II
Wird im Einzelfall geprüft.
2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen
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Studienabschluss (Bachelor) von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen der Geistes-, Kultur-, Sozial- und Rechtswissenschaften und Ökonomie
Wird im Einzelfall geprüft.
3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz
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Studienabschluss (Bachelor) aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz der Geistes-, Kultur-, Sozial- und Rechtswissenschaften und Ökonomie
Wird im Einzelfall geprüft.
4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern
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Studienabschluss (Bachelor) aus Nicht-EU/EWR-Ländern der Geistes-, Kultur-, Sozial- und Rechtswissenschaften und Ökonomie
Wird im Einzelfall geprüft.