Zulassung zum Masterstudium Philosophie
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.
Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.
Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist. Dafür müssen Sie fristgerecht einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Nur anhand Ihres vollständigen Antrags kann die Universität Wien die Eignung Ihres Vorstudiums beurteilen. Vorabeinschätzungen sind nicht möglich.
Qualitative Zulassungsbedingungen
Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zu den qualitativen Zulassungsbedingungen weiter unten auf dieser Seite.
Vorstudien für das Masterstudium Philosophie
Qualitative Zulassungsbedingungen
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Qualitative Zulassungsbedingungen
Als qualitative Zulassungsbedingungen müssen folgende Kenntnisse vor der Zulassung zum Studium nachgewiesen werden:
- a) Grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen im Ausmaß von insgesamt 75 ECTS. Jeder der angeführten Bereiche muss in angemessenem Ausmaß (d.h. jedenfalls mindestens 10 ECTS) abgedeckt sein:
- praktische Philosophie (Ethik, politische Philosophie)
- theoretische Philosophie (Erkenntnistheorie, Metaphysik, Philosophie des Geistes),
- Philosophiegeschichte verschiedener Epochen
- Logik
- Kompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten in der Philosophie (philosophische Textanalyse, Argumentieren, Verfassen schriftlicher Arbeiten in Philosophie)
- b) Englischkenntnisse auf dem Niveau B2
- a) Grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen im Ausmaß von insgesamt 75 ECTS. Jeder der angeführten Bereiche muss in angemessenem Ausmaß (d.h. jedenfalls mindestens 10 ECTS) abgedeckt sein:
1. Studienabschlüsse an der Universität Wien
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Philosophie (Bachelor)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
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Lehramt Unterrichtsfach Ethik (Bachelor)
Wird im Einzelfall geprüft.
- Die Zulassungsbedingung Grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen in praktischer Philosophie (Ethik, politische Philosophie) gilt als erfüllt.
- Die Zulassungsbedingung Kompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten gilt als erfüllt.
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Lehramt Unterrichtsfach Psychologie und Philosophie (Bachelor)
Wird im Einzelfall geprüft.
- Die Zulassungsbedingung Kompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten gilt als erfüllt.
- Die Zulassungsbedingung Kompetenzen in der Philosophiegeschichte verschiedener Epochen gilt als erfüllt.
- Die Zulassungsbedingungen Kompetenzen in praktischer Philosophie gelten teilweise als erfüllt.
- Die Zulassungsbedingungen Kompetenzen in theoretischer Philosophie gelten teilweise als erfüllt.
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Andere Studienabschlüsse an der Universität Wien (Bachelor) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Wird im Einzelfall geprüft.
2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen
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Studienabschluss von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Wird im Einzelfall geprüft.
3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz
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Studienabschluss aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Wird im Einzelfall geprüft.
4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern
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Studienabschluss aus Nicht-EU/EWR-Ländern in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Wird im Einzelfall geprüft.
