Detailinformationen

Die Universität Wien akzeptiert seit Wintersemester 2017/18 von Studierenden, die zum Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten zugelassen sind/werden, aus fremden- und studienrechtlichen Gründen nur mehr die Ergänzungsprüfung Deutsch, die direkt beim VWU abgelegt wird. ÖSD-Zertifikate etc. werden in diesem Fall nicht mehr akzeptiert. Die Universität verhindert damit Probleme, die bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln entstehen und setzte eine Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs um.

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Hintergrund:

Eine Studierende besuchte vier Semester lang als außerordentliche Studierende den VWU und absolvierte nicht die Ergänzungsprüfung Deutsch im VWU, sondern legte zur Zulassung zum ordentlichen Studium nur ein B2-Zertifikat von einem Prüfungszentrum vor.

Die Behörde, die für die Verlängerung des Aufenthaltstitels zuständig ist, forderte die Studierende auf, einen Studienerfolg im VWU nachzuweisen. Das extern erbrachte B2-Zertifikat wurde weder von der Behörde akzeptiert, noch der Aufenthaltstitel verlängert.

Die Studierende legte Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Auch das Landesverwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof als letzte Instanz stellten fest, dass

  • der Studienerfolg im VWU nur durch eine Prüfung im Rahmen des VWU erbracht werden kann und
  • dass das B2-Zertifikat nicht den Anforderungen des Vorstudienlehrgangs und der Ergänzungsprüfung Deutsch entspricht.

Die Anerkennung des B2-Zertifikats für den VWU kann daher aus formalen und inhaltlichen Gründen nicht vorgenommen werden.

Die Entscheidung können Sie hier nachlesen: VwGH Ra 2017/22/0052; ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2017220052_20170427L00.