Masterstudium Sinophone Societies and Cultures
Ihre Schritte im Zulassungsverfahren hängen davon ab, ob Sie einen Abschluss der Universität Wien oder einer anderen postsekundären Bildungseinrichtung haben.
Englischsprachiges Studium
Die Unterrichtssprache dieses Studiums ist Englisch. Ein Nachweis der Deutschkenntnisse ist nicht erforderlich.
Zusätzliche Erfordernisse
Englischkenntnisse B2
Um an der Universität Wien für ein englisch- bzw. mehrsprachiges Masterstudium zugelassen zu werden, müssen Sie einen Nachweis Ihrer Englischkenntnisse erbringen.
Für den Antrag auf Zulassung zu diesem Studium benötigen Sie Englischkenntnisse auf dem Niveau B2.
Weitere Sprachkenntnisse
Für die Zulassung zu diesem Studium benötigen Sie Kenntnisse des modernen Chinesisch auf dem Niveau B2, nachweisbar durch HSK 5 oder TOCFL Band B Level 4.
Qualitative Zulassungsbedingungen (QZB)
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang basieren auf den drei Schlüsselkompetenzen, die in § 3 Abs. 5, Unterabschnitte (a), (b) und (c) des Curriculums (PDF) beschrieben sind.
Sie betreffen:
- (a) Kompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten (in Sozial- oder Kulturwissenschaften) mit Fokus auf mindestens einer sinophonen Gesellschaft oder Kultur im Ausmaß von mindestens 14 ECTS und
- (b) Kompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten (in Sozial- oder Kulturwissenschaften) mit optionalem Fokus auf einer sinophonen Gesellschaft oder Kultur im Ausmaß von mindestens 16 ECTS und
- (c) Grundlagenwissen zu mindestens einer sinophonen Gesellschaft oder Kultur im Ausmaß von mindestens 16 ECTS und
- (d) Kenntnisse des modernen Chinesisch auf dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen). Für die Art des Nachweises gelten die Regelungen der Universität Wien.
- (e) Vorlage eines selbst verfassten Motivationsschreibens in englischer Sprache. Nutzen Sie dafür bitte das hier zur Verfügung gestellte Formular (PDF).
Studieninteressierte, die das Bachelorstudium Sinologie an der Universität Wien abgeschlossen haben, erfüllen die QZB bereits. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Übersicht über die Kurse, mit denen Sie die Anforderung (a) und gleichzeitig die Anforderungen (b) und (c) erfüllen können.
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Sektion (a): Kompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten (in Sozial- oder Kulturwissenschaften) mit Fokus auf mindestens einer sinophonen Gesellschaft oder Kultur
Um die geforderten 14 ECTS für Abschnitt (5) (a) zu erfüllen, können Sie Lehrveranstaltungen vorschlagen, die denen entsprechen, die in den Modulen M5, M6 und M7 des Bachelorstudiums Sinologie an der Universität Wien angeboten werden. Die vorgeschlagenen Lehrveranstaltungen müssen die folgenden drei Anforderungen erfüllen:
- expliziter Fokus auf mindestens eine sinophone Gesellschaft oder Kultur
- methodische und/oder theoretische Ausbildung in Sozial- ODER Kulturwissenschaften
- Inhalt, wöchentliches Pensum und Beurteilungsmethoden müssen den Modulen M5, M6 und M7 des Bachelorstudiums Sinologie an der Universität Wien entsprechen.
Aktuelle und vergangene Lehrveranstaltungsbeschreibungen finden Sie im Lehrveranstaltungsverzeichnis.
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Sektion (b): Kompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten (in Sozial- oder Kulturwissenschaften) mit optionalem Fokus auf einer sinophonen Gesellschaft oder Kultur
Um die geforderten 16 ECTS für Abschnitt (5) (b) zu erfüllen, können Sie Kurse vorschlagen, die eine methodische und/oder theoretische Ausbildung in den Sozial- ODER Kulturwissenschaften vermitteln. Sie können auch zusätzliche Kurse mit einem expliziten Schwerpunkt auf mindestens einer sinophonen Gesellschaft oder Kultur vorschlagen, sofern diese Kurse nicht bereits zur Erfüllung der 14 ECTS-Anforderung für Abschnitt (5) (a) verwendet wurden und eine methodische und/oder theoretische Ausbildung bieten.
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Sektion (c): Grundlagenwissen zu mindestens einer sinophonen Gesellschaft oder Kultur
Um die geforderten 16 ECTS für Abschnitt (5) (c) zu erfüllen, können Sie Lehrveranstaltungen vorschlagen, die Grundkenntnisse (historisch, gesellschaftlich, politisch, kulturell usw.) über mindestens eine sinophone Gesellschaft oder Kultur vermitteln.
Diese Lehrveranstaltungen müssen gleichwertig mit denen sein, die in den Modulen M02, M03 und M04 des Bachelorstudiums Sinologie an der Universität Wien angeboten werden. Aktuelle und frühere Lehrveranstaltungsbeschreibungen finden Sie im Lehrveranstaltungsverzeichnis.
Alternativ können Sie dieselben Lehrveranstaltungen verwenden, die zur Erfüllung der Anforderungen für Abschnitt (5) (b) vorgeschlagen wurden, sofern sie explizit auf mindestens eine sinophone Gesellschaft oder Kultur ausgerichtet sind.
Qualifikationsbeschreibung
Um zum Masterstudium Sinophone Societies and Cultures zugelassen zu werden, benötigen Sie facheinschlägige Vorkenntnisse.
Wenn Sie Ihre Vorkenntnisse nicht durch die Absolvierung des Bachelorstudiums Sinologie an der Universität Wien nachweisen können, müssen Sie eine Qualifikationsbeschreibung (Formular, PDF) vorlegen. Dabei handelt es sich um eine Abbildung von Leistungen, die den geforderten Qualifikationen entsprechen und die Sie vor Ihrem Antrag auf Zulassung erworben haben. Speichern Sie das Formular ab, füllen Sie es aus und fügen Sie es bei Ihrem Antrag auf Zulassung in u:space unter "Weitere Dokumente und Nachweise" als Dokumenttyp "Qualifikationsbeschreibung" bei.
Füllen Sie die Beschreibung der Qualifikationen wie folgt aus:
- Tragen Sie den Titel der Leistung ein
z.B. VO Grundlagen der wissenschaftlichen Forschung (LV-Nr. 200012 , SoSe 2022) - Geben Sie das Datum an, an dem Sie die Leistung erbracht haben.
- Geben Sie die ECTS an, die Sie damit erbracht haben.
z.B. 2 ECTS - Geben Sie an, an welcher Bildungseinrichtung Sie die Leistung erbracht haben
z.B. Humboldt-Universität zu Berlin - Beschreiben Sie, welche Qualifikationen Sie damit erworben haben. Geben Sie an, welchem Kurs aus den ECs die Leistung entspricht
z.B. entspricht (a), Modul 5 aus dem Bachelorstudiengang Sinologie, VO "Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens".
Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Vorkenntnissen finden Sie im Curriculum.